Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist stark abhängig von ehrenamtlichen Richter:innen, die ihre Fachkenntnisse aus der Arbeitswelt und ihre allgemeine Lebenserfahrung in den gerichtlichen Prozess einbringen. Dadurch wird eine bessere Rechtsfindung ermöglicht und das Vertrauen der Bürger:innen in die Arbeitsgerichtsbarkeit gestärkt. Um dies zu gewährleisten, besteht jede Kammer aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern, einer von der Arbeitnehmer- und einer von der Arbeitgeberseite. Die ehrenamtlichen Richter:innen haben das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter und sind somit nicht nur beratend tätig, sondern treffen gleichberechtigt Entscheidungen.
Bei diesem Text handelt es sich um eine unbearbeitete Pressemeldung der Arbeitskammer des Saarlandes, die im Original hier nachzulesen ist.
Bildquellen
- Arbeitskammer: Arbeitskammer des Saarlandes