### Wettbewerb „Saarländische Bauernhäuser – Zeugnisse unserer Heimat“
Der Wettbewerb „Saarländische Bauernhäuser – Zeugnisse unserer Heimat“ wurde 1984 ins Leben gerufen und findet alle zwei Jahre statt. Der 19. Wettbewerb, ursprünglich für 2020 geplant, wurde aufgrund der Covid-19-Pandemie auf 2023 verschoben.
### Organisation und Zielsetzung
Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz organisiert den Wettbewerb in Zusammenarbeit mit den Landkreisen, dem Regionalverband Saarbrücken sowie den Städten und Gemeinden des Saarlandes. Ziel ist es, das Bewusstsein für Bauernhäuser als kulturelles Erbe zu stärken und die Eigeninitiative zur Erhaltung und Pflege dieser Bauten zu fördern.
### Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Bauernhäuser und Arbeiterbauernhäuser im Saarland, die vor 1914 erbaut wurden. Jüngere Gebäude bis 1945 können teilnehmen, wenn sie einen charakteristischen Gebäudetyp repräsentieren. Der landwirtschaftliche Nutzen der Häuser spielt keine Rolle.
### Bewertungskriterien
Berücksichtigt werden Gebäude, deren äußeres Erscheinungsbild dem ursprünglichen Zustand entspricht oder die qualitätsvoll restauriert wurden. Eine Restaurierung muss teilweise privat finanziert sein. Gebäude, die bereits einen Preis gewonnen haben, sind von der erneuten Teilnahme ausgeschlossen.
### Auszeichnungen
Es werden Preise und Anerkennungen im Gesamtwert von 10.000 Euro vergeben. Diese bestehen aus einem Geldbetrag, einer Urkunde und für preisgekrönte Häuser einer Plakette.### Bewertung des Wettbewerbs
Die Bewertung der teilnehmenden Gebäude erfolgt zunächst auf Landkreis- und Regionalverbandsebene durch sachverständige Jurys. Diese besichtigen die Häuser vor Ort und nutzen einen einheitlichen Bewertungsbogen. Anschließend schlagen die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken bis zu fünf Gebäude für den Landesentscheid vor.
### Landesentscheid und Juryentscheidung
Die Landesjury bewertet die vorgeschlagenen Häuser ebenfalls vor Ort. Sie entscheidet über die Vergabe von Preisen und Anerkennungen. Die Entscheidungen der Landesjury sind endgültig und der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
### Bewertungskriterien
Die Jury achtet auf den Allgemeinzustand des Gebäudes, den Erhaltungs- und Pflegezustand sowie die handwerksgerechte Restaurierung unter Verwendung traditioneller Materialien. Auch die Gestaltung der zum Gebäude gehörenden Flächen wird berücksichtigt. Das Innere der Gebäude bleibt unbewertet.
### Anmeldung zum Bauernhauswettbewerb 2023
Anmeldungen müssen folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Eigentümers, genaue Anschrift des Gebäudes, Baujahr oder Entstehungszeit sowie Fotos des Hauses. Die Anmeldungen sind bis spätestens Freitag, den 8. September 2023, einzureichen.### Kontakt für den Landkreis Neunkirchen
Für Anmeldungen im Landkreis Neunkirchen ist die Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig. Ansprechpartner ist Herr Dieter Groß, erreichbar unter der Adresse Wilhelm-Heinrich-Straße 36, 66564 Ottweiler.
### Auskunft
Telefonisch ist Herr Groß unter (06824) 906 – 5693 erreichbar. Anfragen per E-Mail können an d.gross@landkreis-neunkirchen.de gesendet werden.
### Bereisungstermine
Die Kreisjurys und die Jury des Regionalverbandes besichtigen die angemeldeten Häuser vom 11.09. bis 29.09.2023. Die Landesjury besucht die weitergemeldeten Häuser am 17. und 18.10.2023.
### Weitergehende Informationen
Weitere Informationen zum Bauernhauswettbewerb 2023, einschließlich Wettbewerbsbedingungen und Anmeldeadressen, sind im Online-Themenportal „Ländliche Entwicklung“ des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz verfügbar. Dort kann auch die „Saarländische Bauernhausfibel“ kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden. Diese bietet wertvolle Hinweise zur Restaurierung saarländischer Bauernhäuser.