Meldepflichtige Asiatische Hornisse Vespa velutina

In einer aktuellen Pressemitteilung wurde bekannt gegeben, dass die Bundesregierung ein neues Maßnahmenpaket zur Förderung erneuerbarer Energien verabschiedet hat. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch bis 2030 signifikant zu erhöhen. Die Maßnahmen umfassen Investitionen in Infrastruktur, Forschung und Anreize für private Haushalte

### Hintergrund

Die seit 2020 im Saarland nachgewiesene Asiatische Hornisse (Vespa velutina) stammt aus Asien und wird in der EU als invasive Art eingestuft. Diese Einstufung bedeutet, dass sie aufgrund ihrer Eigenschaften bestehenden Ökosystemen und der Landwirtschaft außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets gefährlich werden kann. Sie ist meldepflichtig gemäß EU-Verordnung Nr. 1143/2014.

### Beschreibung

Die Asiatische Hornisse ist etwa so groß wie die einheimische Hornisse, jedoch überwiegend schwarz gefärbt mit gelb-orangenen Binden am Hinterleib und gelben Füßen. Im Flug wirkt sie eher schwarz, im Gegensatz zur gelb erscheinenden einheimischen Hornisse (Vespa crabro). Ab Mitte/Ende April baut sie niedrig gelegene, graubraune Primärnester aus Papier, die später oft in hochgelegene Nester in Bäumen umziehen. Die Tiere sind geschickte Insektenjäger und spezialisieren sich in der Nähe von Honigbienenstöcken auf diese.

### Rechtslage

Die einheimische Hornisse (Vespa crabro) steht unter besonderem Schutz und darf gemäß Bundesnaturschutzgesetz nicht gefangen, verletzt oder getötet werden.

### Vorgehen bei Sichtung

Bei Sichtung oder Nestfund der Asiatischen Hornisse sollten die Tiere nicht eigenständig entfernt werden, sondern beim Ministerium für Umwelt gemeldet werden. Kontakt: Zentrum für Biodokumentation, Herr Werno, mit Foto und Angaben zum Fundort und -datum. Weitere Informationen sind auf der Webseite www.saarlandimker.de verfügbar.




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