Medieninfo vom:
PressRelease vom
07.12.2022
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
| Agrar- und Landentwicklung
Raumangebot für Jugendliche im ländlichen Raum
Staatssekretär Thul bei der Einweihung des Jugendheims in Nonnweiler
Staatssekretär Sebastian Thul bei der Einweihung des Jugendheims in Nonnweiler Foto: (c) Sven Klein
Das Jugendzentrum in Nonnweiler ist nach zwei Jahren Bauzeit fertig. Um Räumlichkeiten für Jugendliche zur Verfügung zu stellen, hat die Gemeinde das Projekt auf einem zentral gelegenen Grundstück am Hochwaldbad umgesetzt. Unterstützung gab es dabei vom Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz und vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, die das Vorhaben mit 300.000 Euro gefördert haben. Umweltstaatssekretär Sebastian Thul war nun bei der Einweihung.
„Mit der baulichen Umsetzung und Fertigstellung dieses schönen Projekts kann jetzt endlich die bestehende Lücke beim Jugend-Angebot in der Gemeinde geschlossen werden. Ein tolles Gebäude, zeitgemäß, an einem naturnahen Standort und doch mittendrin“, so Thul. „Unsere Dörfer und ländliche Regionen brauchen junge Menschen als zentralen Baustein unserer Zukunft. Vor allem das Gemeinschaftsleben kann nur funktionieren, wenn die heranwachsenden Generationen sich engagieren, einbringen und das Bestehende weiterentwickeln – in Vereinen oder im alltäglichen Miteinander.“
Der Bau des Jugendzentrums erfolgte eingeschossig und barrierefrei mit zentralem Multifunktionsraum inklusive Ausgabetheke für Getränke sowie Lagerraum und Sanitäranlagen. Ergänzend soll die Außenanlage vor dem Gebäude funktionsgerecht gestaltet werden. Die Jugendlichen wurden im Vorfeld in den Planungsprozess einbezogen und konnten ihre Bedarfe entsprechend geltend machen.
Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten für das Projekt beliefen sich auf rund 460.000 Euro. Dank einer 26 %-Förderung durch das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (= 86.667,67 Euro), einer Aufstockung durch das Innenministerium über kommunale Bedarfszuweisungen (25 % der Gesamtsumme = 83.333,33 Euro) und Bundesmittel (39% der Gesamtsumme) aus dem Topf des Gemeinsamen Agar- und Küstenschutzes (GAK), belief sich der von der Kommune aufzubringende Eigenanteil lediglich auf 10 % der Gesamtsumme.
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