Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat deutlich gemacht, dass die Schuldenbremse des Grundgesetzes in der aktuellen wirtschaftlichen und politischen Krise in Deutschland und Europa nicht mehr angemessen ist. Es wird betont, dass die Schuldenbremse nur für gute Zeiten geeignet ist und nicht für die Finanzierung grundlegender Veränderungen in unserer Lebens- und Wirtschaftsweise. Immer mehr Ökonomen fordern daher eine Änderung, um Investitionen auch durch Schulden zu ermöglichen.
Bei diesem Text handelt es sich um eine unbearbeitete Pressemeldung der Arbeitskammer des Saarlandes, die im Original hier nachzulesen ist.
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- Arbeitskammer: Arbeitskammer des Saarlandes