Rattenplage in Friedrichsthal: Eigentümer in der Pflicht
In Friedrichsthal treten immer wieder Ratten im Stadtgebiet auf. Die Gründe dafür sind vielfältig: mangelnde Hygiene, verwilderte Grundstücke, Müllablagerungen auf privatem Grund und weggeworfene Essensreste und Müll auf Straßen, Gehwegen und öffentlichen Plätzen. Um dem Problem entgegenzuwirken, arbeitet die Stadt Friedrichsthal eng mit dem örtlichen Entsorgungszweckverband (EZF) zusammen. Besorgte Bürger können dem EZF Meldungen über das Vorkommen von Ratten zukommen lassen, insbesondere im Kanal- und Abwassersystem.
Allerdings ist der EZF nur für die Bekämpfung von Ratten in der Kanalisation zuständig. Eine Bekämpfung auf privatem Grund ist ihm nicht möglich. Hier sind die Eigentümer gefragt. Sie haben die Aufgabe, Maßnahmen zur Rattenbekämpfung auf ihrem Grundstück durchzuführen. Dabei müssen sie bestimmte Vorgaben beachten und einhalten. Kommt der Eigentümer dieser Pflicht nicht nach, kann die Ortspolizeibehörde einschreiten.
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Verordnung über die Rattenbekämpfung (RattenbekV) vom 06.03.1981, zuletzt geändert durch Verordnung vom 24.01.2006. Die Verordnung kann hier eingesehen werden: [Link zur Verordnung]. Die Ortspolizeibehörde der Stadt Friedrichsthal bittet darum, Rattenbefall auf privatem Grund sowie die ergriffenen Bekämpfungsmaßnahmen per E-Mail an ordnungsamt@friedrichsthal.de zu melden.
Es ist wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger ihren Beitrag zur Rattenbekämpfung leisten, um die hygienischen Zustände in Friedrichsthal zu verbessern. Nur durch gemeinsame Anstrengungen kann die Rattenplage effektiv bekämpft werden.
Bildquelle: Stadt Friedrichsthal
Bei dem Text handelt es sich um eine unbearbeitete Pressemeldung der Stadt Friedrichsthal.