Die Stadtverwaltung Friedrichsthal hat beschlossen, Mehrjahresbescheide für die Grundsteuer A und B zu versenden, um Kosten zu sparen. Dadurch erhalten Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken nicht mehr jedes Jahr einen Bescheid, sondern nur dann, wenn sich eine Änderung ergibt. Dies kann beispielsweise durch eine Änderung des Hebesatzes, eine Neubewertung von Grund und Boden durch das Finanzamt oder durch einen Eigentümerwechsel geschehen. Durch diese Maßnahme konnten die jährlichen Kosten für Papier und Porto gesenkt und der Papierverbrauch reduziert werden. (Quelle: Stadtverwaltung Friedrichsthal)Die festgesetzten Raten für die Grundsteuer sind gemäß den gesetzlich festgelegten Fälligkeitsterminen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres fällig.
Es wird dringend empfohlen, die Zahlungstermine zu beachten und nicht auf einen Bescheid für das laufende Jahr zu warten. Um Mahnungen mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen zu vermeiden, sollten die Steuerzahler die Fälligkeitstermine einhalten und die Überweisung rechtzeitig vornehmen.
Für die Zahlung der Grundsteuer kann der Stadtkasse Friedrichsthal jederzeit ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Ein entsprechender Vordruck ist auf der Website der Stadt, www.friedrichsthal.de, verfügbar oder kann auf Anfrage zugesandt werden. Es ist auch möglich, ein SEPA-Lastschriftmandat für andere Zahlungen zu erteilen.
Falls ein Grundsteuerbescheid benötigt wird, beispielsweise für eine Nebenkostenabrechnung, kann dieser bei der Stadtverwaltung Friedrichsthal angefordert werden.Bitte senden Sie Ihre Anfragen an die Kämmerei der Stadt Friedrichsthal per E-Mail an kaemmerei@friedrichsthal.de oder telefonisch unter 06897-8568-111 oder -113. Die Verwaltung bittet angesichts der allgemeinen Spar- und Nachhaltigkeitsbemühungen um Verständnis von Seiten der Bürgerinnen und Bürger.
Bildquelle: Stadt Friedrichsthal
Bei dem Text handelt es sich um eine unbearbeitete Pressemeldung der Stadt Friedrichsthal.