Hunde auf Friedhöfen verboten

Das Mitführen von Hunden auf den städtischen Friedhöfen ist sowohl durch die Friedhofssatzung als auch durch die Polizeiverordnung der Stadt Friedrichsthal verboten.

Eine Ausnahme hierfür erlaubt die Friedhofssatzung nur für das Mitführen von Blindenhunden. Leider musste in den vergangenen Wochen verstärkt festgestellt werden, dass sich hundehaltende Personen nicht an diese Verbote halten.

Trotz Hinweisschildern und Ansprachen durch das Friedhofspersonal ist oft keine Einsicht im Hinblick auf diese Regelung festzustellen. Mittlerweile ist die Verunreinigung mit Hundekot auf den Friedhofsanlagen ebenfalls ein Problem geworden.

Die Stadtverwaltung weist nochmals auf die klaren Verbote des Ausführens von Hunden auf den Friedhöfen hin, gem. der städtischen Polizeiverordnung werden für künftige Fälle hier auch Ordnungswidrigkeits-verfahren eingeleitet, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.

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