NKV Friedrichsthal lädt zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

Die NKV Friedrichsthal lädt zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 16.02.2024 ein.

Die Meldung im Wortlaut:

Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

Liebe Mitglieder,

da unsere Satzung in verschiedenen Punkten, die die Gemeinnützigkeit der NKV betreffen, in die Jahre gekommen ist, ist es notwendig, diese zu aktualisieren. Aus diesem Grund berufen wir hiermit eine außerordentliche Mitgliederversammlung ein.

  • Termin: 16.02.2024
  • Uhrzeit: 17.30 Uhr
  • Ort: Sportheim der DJK Bildstock 1922 e.V. (Am Kallenberg 12, 66299 Friedrichsthal)

Die nachfolgenden Vorschläge zu den Punkten 3, 4 und 5 sind mit dem Finanzamt Saarbrücken vorbesprochen und es wurde bereits schriftlich bestätigt, dass sie die Voraussetzungen zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfüllen.

Die Vorschläge zu den Punkten 6, 7 und 8 zielen auf die Vereinfachung organisatorischer Abläufe im Verein.

Alle Vorschläge wurden von Pascal Westerbeck eingereicht, der sie auf der Mitgliederversammlung gerne weiter erläutern wird.

Als Tagesordnung der außerordentlichen Mitgliederversammlung ist vorgesehen:

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2. Erklärung zu den Hintergründen der Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung 

3. Antrag zur Änderung der Satzung in §2 Zweck des Vereins, Ziffer 1

Aktuelle Fassung: Zweck des Vereins ist die Förderung örtlicher Kultur und karnevalistischen Brauchtums.

Vorschlag zur Neuformulierung: Zweck des Vereins ist die Förderung des karnevalistischen Brauchtums, einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, sowie die Förderung von Kunst, Kultur und Jugend.

4. Antrag zur Änderung der Satzung in §3 Gemeinnützigkeit

Aktuelle Fassung: Die NKV mit Sitz in Friedrichsthal verfolgt ausschließlich und unmittelbar – gemeinnützige – mildtätige – Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Vorschlag zur Neuformulierung:

1. Die NKV mit Sitz in Friedrichsthal verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation und Durchführung:

  • karnevalistischer Veranstaltungen
  • kultureller Veranstaltungen
  • Training, insbesondere Kindern und Jugendlichen, im Gardetanzsport sowie Organisation und Durchführung spezieller Trainingsworkshops
  • Nachwuchsförderung für Gesang, Theater, Büttenreden und Karneval

5. Antrag zur Änderung der Satzung in §19 Auflösung des Vereins, Ziffer 1

Aktuelle Fassung: Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins treuhänderisch an die Pfarrgemeinde St. Michael Friedrichsthal, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat, insbesondere für alle Kindergärten in der Stadt Friedrichsthal. 

Vorschlag zur Neuformulierung: Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Brauchtumspflege, Förderung der Erziehung oder Jugendförderung.

6. Antrag zur Änderung der Satzung in §12 Der Vorstand, Ziffer 4

Aktuelle Fassung: Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Vorschlag zur Neuformulierung: Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Alle Mitglieder bleiben im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Personalunionen mit mehreren Ämtern sind erlaubt, sollen aber möglichst vermieden werden. Die Ämter des 1. Vorsitzenden und des 2. Vorsitzenden sind personell stets zu trennen. 

7. Antrag zur Änderung der Satzung in §13 Mitgliederversammlung, Ziffer 2

Aktuelle Fassung: Die Einladung erfolgt durch Bekanntgabe in den Zeitungen, kann aber auch in sozialen Medien, per E-Mail oder schriftlich erfolgen.

Vorschlag zur Neuformulierung: Die Einladung erfolgt durch Bekanntgabe in einem lokalen Printmedium, sie kann aber alternativ oder ergänzend auch auf der Internetseite des Vereins, in sozialen Medien, per
E-Mail, schriftlich oder auf einem anderen, vergleichbaren Wege erfolgen.

8. Antrag zur Änderung der Satzung in §13 Mitgliederversammlung, Ziffer 7

Aktuelle Fassung: Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung von 25% der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.

Vorschlag zur Neuformulierung: Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung von 25% der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe des Zweckes und der Gründe gegenüber dem vertretungsberechtigten Vorstand gemäß §12, Ziffer 2 verlangt wird.

9. Bestätigung neuer Elferratsmitglieder durch die Mitgliederversammlung

– Lea Bollmann

– Max Fritsch

10. Sonstiges

Wir bitten euch um zahlreiches Erscheinen.

Narrenzunft Katholischer Vereine – NKV – e.V.

Pascal Westerbeck (Erster Vorsitzender)
Nadine Kuhn (Stellvertretende Vorsitzende)




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