Kategorie: Friedrichsthal

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Friedrichsthal: Grundsteuerreform

Grundsteuerreform: Anzeigepflichten für Grundbesitzer Im Zuge⁢ der Grundsteuerreform wurden alle Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer aufgefordert, bis zum 31. Januar 2023 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ihres Grundbesitzes elektronisch an die Finanzverwaltung zu⁢ übermitteln. Die Verhältnisse zum Stichtag 01.01.2022 (1.Hauptfeststellungszeitpunkt) waren

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