Stadtrat Friedrichsthal schafft Straßenbaubeiträge ab – Verwaltung kündigt Rechtsmittel an

In seiner Sitzung am 28. Mai 2024 hat der Stadtrat von Friedrichsthal mehrheitlich beschlossen, die Möglichkeit abzuschaffen, den Bürgern Kosten für den Ausbau von Straßen und Gehwegen in Rechnung zu stellen. Die Verwaltung kündigte an, den Beschluss rechtlich prüfen zu lassen.

Seit vielen Jahren bestand in Friedrichsthal die Möglichkeit, bei Sanierungsmaßnahmen die Kosten anteilig auf die Grundstückseigentümer zu übertragen. Diese Regelung wurde jedoch bisher nie angewendet. 

Die CDU-Fraktion hatte bereits in der Stadtratssitzung im April 2024 die Abschaffung dieser Satzung beantragt. Aufgrund von Beratungsbedarf wurde der Antrag in die nächste Ausschusssitzung vor dem Mai-Stadtrat verschoben, die jedoch abgesagt wurde. Da die CDU einer weiteren Verschiebung nicht zustimmen wollte, wurde das Thema in der letzten Stadtratssitzung behandelt.

CDU-Fraktionsvorsitzender Daniel Jung argumentierte, dass potenziell hohe Belastungen für Anwohner zu erwarten seien, auch wenn die Satzung bisher nie genutzt wurde. „Es steht zu befürchten, dass für eine unvermeidbare teure Erneuerung der maroden Straßen und Gehwege in Friedrichsthal die Anlieger zu den Kosten auf der Grundlage der Straßen- und Gehwegausbaubeitragssatzung herangezogen werden“, so Jung. Er wies darauf hin, dass hohe fünfstellige Umlagebeträge auf Anwohner zukommen könnten, die insbesondere ältere Menschen finanziell überfordern würden.

Jung verwies zudem auf andere Bundesländer wie Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die diese Gebührenmöglichkeit abgeschafft haben. Das Land Rheinland-Pfalz habe von „zwingend zu erhebenden Beiträgen“ auf „wiederkehrende Beiträge“ umgestellt. Im Saarland handele es sich nach Auffassung von Jung um eine „Kann-Vorschrift“, die den Kommunen die Erhebung solcher Gebühren ermögliche, aber nicht vorschreibe.

Der 1. Beigeordnete Peter Bickelmann verlas eine juristische Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages (SSGT), was zu einer Diskussion zwischen den Juristen der CDU und der Verwaltung führte. Jürgen Trenz von Die Linke kritisierte, dass die Ausschusssitzung mit einem Vertreter des SSGT hätte durchgeführt werden sollen, um rechtliche Fragen besser klären zu können.

Henning Jank, Vorsitzender der Grünen, sah in der Möglichkeit, Beiträge zu erheben, einen „sinnvollen Weg“ und riet davon ab, solche Finanzierungswege für die Zukunft zu versperren. „Ich würde davon abraten, solche durchaus möglicherweise sinnvollen Finanzierungswege für die Zukunft zu versperren“, so Jank. Dies stieß auf Widerspruch von Jürgen Trenz: „Wenn der Fraktionsvorsitzende der Grünen negiert, dass viele Menschen in Deutschland teils fünfstellige Beträge für den Straßenausbau zahlen mussten und dies oft nur über lebenslange Darlehen finanzieren konnten, zeigt dies, dass die Grünen nicht wissen, was in unserer Gesellschaft vor sich geht.“

Der fraktionslose Jörn Walter unterstützte die CDU: „Jeder Bürger in Friedrichsthal zahlt Steuern und Abgaben. Wir sollten irgendwann auch einmal einen Schlussstrich ziehen.“

Tanja Sebastian (SPD) beantragte, das Thema aufgrund der offenen Fragen erneut zurückzustellen, was die CDU ablehnte. 

Nadine Klein von den Bürgern für Friedrichsthal stellte die rhetorische Frage, ob die Verwaltung weiterhin die Möglichkeit haben solle, die Bürger potenziell zu belasten. „Da wir das nicht möchten, stimmen wir dem Antrag zu“, so Klein abschließend.

Die Vertreter der AfD plädierten ebenfalls für eine Verschiebung und enthielten sich, ebenso wie die SPD, bei der Abstimmung. Die Fraktion der Grünen sowie der 1. Beigeordnete Bickelmann (SPD) stimmten gegen den Antrag der CDU. Die CDU, Bürger für Friedrichsthal, Die Linke sowie die fraktionslosen Walter sowie Steffi und Günter Struttmann stimmten für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge, sodass die erforderliche Mehrheit für den Antrag vorhanden war.

Im Anschluss kündigte der 1. Beigeordnete Bickelmann (SPD) an, den Ratsbeschluss rechtlich prüfen zu lassen: „Wir nehmen die Beschlussfassung zur Kenntnis. Nach Angabe des SSGT ist dieser Antrag rechtswidrig und wir werden ihn dem Landesverwaltungsamt zur Prüfung vorlegen“.




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