1. Änderungssatzung zur Satzung über die Einrichtung eines Seniorenbeirates in der Gemeinde Quierschied

Aus der Gemeinde Quierschied: 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Einrichtung eines Seniorenbeirates in der Gemeinde Quierschied

Aufgrund des § 12 Abs. 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S.204) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20. April 2023 die Änderung der Satzung über die Einrichtung eines Seniorenbeirates in der Gemeinde Quierschied wie folgt beschlossen: 

§ 1

§ 4 Satz 1 wird wie folgt ergänzt:

„Zusätzlich gehören dem Seniorenbeirat maximal jeweils zwei Mitglieder je Gemeindebezirk an.“

§ 2

§ 6 Satz 8 wird wie folgt geändert:

„Der Seniorenbeirat ist beschlussfähig, wenn mindestens vier seiner Mitglieder anwesend sind.“

§ 3

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Quierschied, 21. April 2023

gez.: 

Lutz Maurer        (DS)
Bürgermeister

Hinweis:
Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen (§ 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG).
 


Bilder & Bildrecht: Gemeinde Quierschied

Bei diesem Text handelt es sich um eine unbearbeitete Pressemeldung der Gemeinde Quierschied, die im Original hier nachgelesen werden kann.



Bildquellen

  • Aktuelles aus Quierschied: Sebastian Zenner

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