In Anlehnung an die aktuellen rechtlichen Grundlagen, angefangen beim § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) vom 27. Juni 1997, publiziert im Amtsblatt auf Seite 682 und zuletzt durch ein Gesetz am 12. Dezember 2023 modifiziert (Amtsbl. I. S. 1119), sowie die §§ 2, 4, und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), veröffentlicht am 29. Mai 1998 im Amtsblatt auf Seite 691 und ebenfalls zuletzt am 12. Dezember 2023 aktualisiert (Amtsbl. I. S. 1119), ferner § 26 der Verordnung über den Anschluss und die Versorgung der Liegenschaften an die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Quierschied, wurde einstimmig vom Gemeinderat Quierschied am 21. März 2024 eine Neuerung in der 12. Satzungsänderung beschlossen:
Im Rahmen dieses Artikels wird bekanntgegeben, dass die Gebührenordnung der Gemeinde Quierschied hinsichtlich der Anbindung an die öffentliche Wasserversorgung sowie der Wasserbelieferung, urprünglich festgesetzt am 4. Dezember 1990, folgendermaßen aktualisiert wird:
Der § 2 der bisherigen Regelung erfährt eine Neufassung, die wie folgt lautet:
§ 2 Gebühren für die Nutzung
(1) Die Kosten für die Inanspruchnahme der Wasserversorgung setzen sich nun aus kontinuierlichen Nutzungsgebühren zusammen.
Diese Änderung spiegelt die kontinuierlichen Bestrebungen wider, die kommunalen Regelungen im Einklang mit den neuesten gesetzlichen Bestimmungen und Anforderungen der Gemeinde Quierschied zu halten und somit eine effiziente und nachhaltige Wasserversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.hren erhoben, die das Entgelt für die Bereitstellung der Anlagen und den Verbrauch des Wassers darstellen.Die Benutzungsgebühren werden in Form von Bereitstellungs- und Verbrauchsgebühren erhoben.1. BereitstellungsgebührenDie Bereitstellungsgebühr richtet sich bei Grundstücken mit Wasserzählern nach der Größe der Wasserzähler. Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:Qn 2,5 (Q3=4 MID) monatlich Netto: 10,69 €zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 11,44 € Qn 6 (Q3=10 MID) monatlich Netto: 11,19 €zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 11,97 €Qn 10 (Q3=16 MID) monatlich Netto: 11,69 €zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 12,51 €Qn 15 (Q3=25 MID) monatlich Netto: 12,69 €zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 13,58 €-2-Verbundzähler monatlich Netto: 22,69 €zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 24,28 € Steigrohr – WasserzählerQn 2,5 (Q3=4 MID) monatlich Netto: 10,69 €zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 11,44 € Qn 6 (Q3=6 MID) monatlich Netto: 11,19 €zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 11,97 €Qn 10 (Q3=16 MID) monatlich Netto: 11,69 €zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 12,51 € (1.1 unverändert)2. VerbrauchsgebührDie Verbrauchsgebühr berechnet sich bei Grundstücken mit Wasserzählern nach der festgestellten Wasserentnahme.2.1 Der Wasserpreis beträgt für alle Abnehmer einheitlich: Netto: 2,13, €/m³zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 2,28 €/m³(2.1 unverändert)2.2Alle Abnehmer haben zusätzlich ein Entgelt in Höhe von 0,13 €/m³ Netto (Brutto: 0,14 €/m³) gemäß dem saarländischen Wasserentnahmeentgeltgesetz zu zahlen.EMAS und ISO 14001-zertifizierte Unternehmen sowie Unternehmen und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft, die am Umweltpakt Saar zwischen der Landesregierung und der saarländischen Wirtschaft teilnehmen, zahlen zusätzlich ein Entgelt von 0,12 €/m³ Netto (Brutto: 0,13 €/m³).Artikel IIDiese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in KraftQuierschied,Lutz Maurer(Bürgermeister) SiegelHinweis:Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des KSVG oder auf Grund des KSVG zustande gekommen sind, gelEin Jahr nach ihrer offiziellen Veröffentlichung gelten die Bestimmungen rückwirkend als wirksam in Kraft getreten.
Quelle: Gemeinde Quierschied
Bilder & Bildrecht: Gemeinde Quierschied
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- Aktuelles aus Quierschied: Sebastian Zenner