12. Änderungssatzung zur Gebührenordnung der Gemeinde Quierschied

Aus der Gemeinde Quierschied: 12. Änderungssatzung zur Gebührenordnung der Gemeinde Quierschied

In Anlehnung an die aktuellen ​rechtlichen Grundlagen, angefangen beim § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) vom 27. Juni 1997, publiziert im Amtsblatt auf Seite 682 und zuletzt durch ein ⁤Gesetz am 12. Dezember 2023 ‍modifiziert (Amtsbl. I. S. 1119), sowie die §§ 2, 4, ⁣und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG),‌ veröffentlicht am 29. Mai 1998 im Amtsblatt auf Seite 691 und ebenfalls zuletzt am 12.‍ Dezember 2023 aktualisiert (Amtsbl. I. S. 1119), ferner § 26 ⁢der Verordnung über den Anschluss ‍und die Versorgung⁤ der Liegenschaften an die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Quierschied,‌ wurde einstimmig vom Gemeinderat ⁣Quierschied ‍am 21. März 2024 ⁤eine Neuerung ⁣in der 12. Satzungsänderung beschlossen:

Im Rahmen dieses Artikels wird bekanntgegeben, dass die Gebührenordnung der Gemeinde Quierschied hinsichtlich‍ der ⁢Anbindung⁢ an die öffentliche Wasserversorgung sowie der Wasserbelieferung, urprünglich festgesetzt am 4. Dezember‍ 1990, folgendermaßen aktualisiert wird:

Der § 2 der bisherigen Regelung ⁣erfährt eine Neufassung,⁤ die wie folgt lautet:
§ 2 Gebühren für ⁢die​ Nutzung
(1) Die Kosten für die Inanspruchnahme⁤ der Wasserversorgung setzen‍ sich nun aus kontinuierlichen Nutzungsgebühren zusammen.

Diese‍ Änderung spiegelt die kontinuierlichen Bestrebungen wider, die kommunalen⁢ Regelungen im Einklang mit den neuesten gesetzlichen Bestimmungen und Anforderungen der Gemeinde Quierschied zu ‌halten und somit eine effiziente und ⁣nachhaltige ‍Wasserversorgung ​für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.hren erhoben, die das Entgelt für die Bereitstellung der ‌Anlagen und den Verbrauch des Wassers darstellen.Die Benutzungsgebühren werden in Form von Bereitstellungs- und Verbrauchsgebühren erhoben.1. BereitstellungsgebührenDie⁤ Bereitstellungsgebühr richtet sich bei ⁤Grundstücken mit Wasserzählern nach der Größe⁣ der Wasserzähler. Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:Qn 2,5 (Q3=4 MID)               monatlich                               Netto:            ‍10,69 €zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ​(derzeit 7%)             ‌Brutto:           11,44 € Qn 6 (Q3=10 ​MID)                monatlich                              ⁣ Netto:            11,19 €zzgl.‍ der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%)             Brutto:           11,97 €Qn 10 (Q3=16 MID)               monatlich                               Netto: ‌           11,69 €zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%)             Brutto:           12,51 €Qn 15 (Q3=25 MID)              monatlich                                Netto:            12,69 €zzgl. der ⁤gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%)             Brutto:           13,58 €-2-Verbundzähler            monatlich                                          Netto:            22,69 €zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%)             Brutto:           24,28 €            Steigrohr – ⁣WasserzählerQn 2,5⁤ (Q3=4‌ MID)               monatlich                               Netto:            10,69 €zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%)             Brutto:          11,44 € Qn 6 (Q3=6 MID)                 ⁤ monatlich                               Netto:            11,19 €zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%)             ‌Brutto:           11,97 €Qn 10 (Q3=16 MID)              monatlich                                ⁢Netto:            11,69 ⁤€zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%)             Brutto:           12,51 €            (1.1 unverändert)2. ‌ VerbrauchsgebührDie Verbrauchsgebühr⁣ berechnet sich bei‍ Grundstücken mit Wasserzählern nach der festgestellten ⁢Wasserentnahme.2.1       Der Wasserpreis beträgt für alle⁤ Abnehmer⁢ einheitlich:                                                                                               Netto:  2,13, €/m³zzgl. der⁤ gesetzlichen ‌Mehrwertsteuer (derzeit 7%)             Brutto:  2,28​ €/m³(2.1 unverändert)2.2Alle Abnehmer⁤ haben zusätzlich ein ⁤Entgelt in Höhe von 0,13‍ €/m³ Netto (Brutto: 0,14 €/m³) gemäß dem saarländischen Wasserentnahmeentgeltgesetz zu zahlen.EMAS ​und ​ISO ‌14001-zertifizierte Unternehmen sowie Unternehmen und sonstige ‌Einrichtungen der Wirtschaft, die am Umweltpakt Saar zwischen der Landesregierung und der saarländischen Wirtschaft teilnehmen, zahlen zusätzlich⁣ ein Entgelt von 0,12 €/m³ Netto ⁢(Brutto: 0,13 €/m³).Artikel IIDiese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in KraftQuierschied,Lutz Maurer(Bürgermeister)                                                                      SiegelHinweis:Satzungen,⁤ die ‌unter Verletzung‌ von Verfahrens- und Formvorschriften​ des KSVG oder auf Grund des KSVG zustande⁤ gekommen sind, gelEin Jahr nach ihrer offiziellen Veröffentlichung gelten die Bestimmungen rückwirkend als ⁢wirksam ⁢in⁤ Kraft getreten.


Quelle: Gemeinde Quierschied
Bilder & Bildrecht: Gemeinde Quierschied



Bildquellen

  • Aktuelles aus Quierschied: Sebastian Zenner

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