Gemäß § 8 des Bestattungsgesetzes und § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes wird die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Quierschied auf Beschluss des Gemeinderates vom 16. November 2023 geändert. Konkret wird § 14 Abs. 7 neu gefasst, um ein einheitliches Gestaltungsbild der Rasenreihengrabstätten zu gewährleisten. Diese werden von der Gemeinde hergerichtet, mit Rasen angesät und für die Dauer der Ruhezeit gepflegt. Die Pflege umfasst das Nacharbeiten infolge von Setzungen, das Mähen der Rasenfläche und die Laubbeseitigung.Das Bepflanzen der Grabstätte und das Aufstellen von Grabschmuck auf der Rasenfläche ist das ganze Jahr über nicht erlaubt und wird vom Friedhofspersonal sofort entfernt. Erlaubt ist es jedoch, Grabschmuck (Blumen, Kerzen) auf der Platte am Grabmal und auf der Grabtafel abzustellen.“
Gemäß § 16 Abs. 4 wird Satz 4 gestrichen und Sätze 4 bis 7 wie folgt neu gefasst: „Rasenurnenreihengrabstätten werden von der Gemeinde hergerichtet, mit Rasen bepflanzt und für die Dauer der Ruhezeit gepflegt, um ein einheitliches Gestaltungsbild der Grabanlage zu erreichen. Die Pflege umfasst das Nacharbeiten infolge von Setzungen, das Mähen der Rasenfläche und die Laubbeseitigung. Das individuelle Bepflanzen der Grabstätte und das Aufstellen von Grabschmuck auf der Rasenfläche ist das ganze Jahr über nicht erlaubt und wird vom Friedhofspersonal sofort entfernt. Erlaubt ist es jedoch, Grabschmuck (Blumen, Kerzen) auf der Platte am Grabmal und auf der Grabtafel abzustellen.“
Gemäß § 16 Abs. 5 lit. e) wird Satz 3 gestrichen und ersetzt.Das Nutzungsrecht an einer Urnenkammer kann für eine zweite Urnenbeisetzung verlängert werden, jedoch mindestens bis zum Ablauf der Ruhefrist. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist auf Antrag für maximal 10 Jahre möglich, jedoch besteht kein Rechtsanspruch darauf. Die Gebühr richtet sich nach der Zeitdauer und wird entsprechend der Grundgebühr gemäß der jeweils gültigen Gebührensatzung berechnet. (§ 4)
Zur individuellen Kennzeichnung der Grabstätten wird bodengleich ein Naturstein als Liegeplatte eingebracht. (§ 5)
Die Gemeinde Quierschied übernimmt die Pflege des Grabfeldes, um ein einheitliches Gestaltungsbild der Grabanlage zu gewährleisten. (§ 6)
Um den Fuß des Grabmales kann eine rückseits mit dem Grabmal abschließende Platte bei einem Rasenreihengrab angebracht werden. (§ 24 Abs. 2)Die Gemeinde Quierschied hat eine Änderungssatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen veröffentlicht. Gemäß § 7 und § 24 Abs. 4 können Grabmale in den Maßen bis zu 1,00 m Breite, 0,30 m Länge und 0,08 m Stärke erdgleich aufgebracht werden. Gleichzeitig werden § 24 Abs. 4 und § 27 Abs. 4 S. 3 gestrichen. Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die bisherigen Richtlinien für den Erwerb von Rasengräbern sowie für deren Herrichtung, Unterhaltung und Pflege treten außer Kraft. Die Änderungssatzung wurde vom Bürgermeister Lutz Maurer am 17.11.2023 unterzeichnet. Gemäß § 12 Abs. 4 und 6 KSVG wurde die Änderungssatzung vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit gemäß § 8 Abs. 3 BestattG genehmigt. (Bescheid vom 20.11.2023 – AZ: E6/4812-031#004)Gemäß SVG oder KSVG zustande gekommene Verträge gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig. Dies ergibt sich aus § 144 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Zurück.
Quelle: Gemeinde Quierschied
Bilder & Bildrecht: Gemeinde Quierschied
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- Aktuelles aus Quierschied: Sebastian Zenner