I.
Haushaltssatzung der Gemeinde Quierschied
Für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – vom 15.01.1964, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Oktober 2022 (Amtsbl. I. S. 1296), hat der Gemeinderat Quierschied am 21.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 26.185.215 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 29.026.602 EUR
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf -2.841.387 EUR
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 480.323 EUR
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.427.156 EUR
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf -946.833 EUR
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.468.774 EUR
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 690.000 EUR
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf 1.778.774 EUR
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 946.833 EUR
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 155.000 € veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt
auf 29.100.000 EUR
§ 5
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des
Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf -2.841.387 EUR
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden durch den Gemeinderatsbeschluss vom 16.12.2021 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v.H.
2. Gewerbesteuer 430 v.H.
§ 7
Es gilt der vom Gemeinderat am 21.12.2022 beschlossene Stellenplan.
Quierschied, den 21.12.2022
Der Bürgermeister
gez. Lutz Maurer
II.
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Quierschied genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 946.833,– € und gemäß § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 155.000,– €
St. Ingbert, den 12.04.2023
i.A.
gez. Thomas Frey
III.
Öffentliche Auslegung
Der Haushaltsplan 2023 liegt gem. § 86 Abs. 4 KSVG ab dem Tag dieser Veröffentlichung im Rathaus Quierschied, Rathausplatz 1, Zimmer 3.05, an sieben Tagen während der werktäglichen Dienstzeit (Montag bis Mittwoch von 08.15 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr), öffentlich aus. Sofern Bürgerinnen/Bürger den Haushalt einsehen möchten bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06897-961145.
Quierschied, 02.05.2023
Der Bürgermeister
gez. Lutz Maurer
Bilder & Bildrecht: Gemeinde Quierschied
Bei diesem Text handelt es sich um eine unbearbeitete Pressemeldung der Gemeinde Quierschied, die im Original hier nachgelesen werden kann.
Bildquellen
- Aktuelles aus Quierschied: Sebastian Zenner