Öffentliche Bekanntmachung der Anmeldung zur Aufnahme in die Gemeinschaftsschulen und Gymnasien

Aus der Gemeinde Quierschied: Öffentliche Bekanntmachung der Anmeldung zur Aufnahme in die Gemeinschaftsschulen und Gymnasien

Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Gemeinschaftsschulen und Gymnasien finden in der Zeit von⁤ Mittwoch, den 21.02.2024 bis Dienstag, den 27.02.2024, zwischen 9.00 Uhr und‍ 12.00 Uhr‍ (auch samstags) in den Geschäftsräumen der Schulen statt. Zusätzliche Anmeldezeiten können bei der jeweiligen Schule erfragt werden. Eine ⁤vorherige Terminabsprache⁣ mit der weiterführenden⁤ Schule ist Voraussetzung für die Anmeldung, die telefonisch und/oder online erfolgen kann. Nähere Informationen sind in der Regel auf der Homepage der jeweiligen Schule zu finden. Aufgrund des notwendigen​ Informationsaustauschs und der Übermittlung des Originals des ​Halbjahreszeugnisses ist die Anmeldung vor Ort ⁤erforderlich.​ Dabei sind die jeweils geltenden Hygienevorschriften zu beachten.

Für die​ Klassenstufe 5 des Schuljahres⁤ 2024/2025 der Gemeinschaftsschulen ⁤und Gymnasien können grundsätzlich nur ⁣Kinder ‌angemeldet werden, die im laufenden Schuljahr 2023/24​ die Klassenstufe 4 der ‌Grundschule⁣ abgeschlossen haben. (§ 4 Abs. 1 Schulgesetz)Eltern, ⁤die sich für die Wahl ​der weiterführenden Schule ihres⁤ Kindes entscheiden, müssen‌ zunächst ein ⁤verbindliches Beratungsgespräch mit den‌ Lehrkräften der Grundschule führen. Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen: das ⁤Original des Halbjahreszeugnisses mit Entwicklungsbericht der Grundschule, ⁤eine Kopie der Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und‌ entweder ​ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis,⁣ aus dem hervorgeht, dass⁣ ein ⁢vollständiger Impfschutz‍ gegen Masern besteht. Alternativ kann auch ein ärztliches Zeugnis über eine Immunität gegen Masern, eine ärztliche Bescheinigung über eine medizinische Kontraindikation gegen eine⁤ Schutzimpfung gegen Masern oder ‍eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen betroffenen‌ Einrichtung vorgelegt werden.Der Regionalverband Saarbrücken informiert alle Erziehungsberechtigten über die Notwendigkeit, ​bei ⁢der Anmeldung ‍an einer Schule oder Kita​ einen entsprechenden Nachweis‌ vorzulegen. Sollte dieser zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht vorliegen, muss er bis spätestens 23.08.2024 nachgereicht werden. Zudem werden die Erziehungsberechtigten gebeten, ihre Wünsche bezüglich ⁢der Sprachfolge bei der Anmeldung mitzuteilen. Weitere Informationen zu⁤ den einzelnen Schulen, wie zum Beispiel Schulprofil, Sprachenfolge und‍ Öffnungszeiten, sind in der Broschüre⁣ „Welche Schule für mein Kind“ ‌auf ‌dem saarländischen Bildungsserver‌ sowie im „Schulwegweiser“ auf der Homepage des Regionalverband Saarbrücken und ⁢der jeweiligen⁤ Schule zu finden. ⁤(Quelle: https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/bildungsserver/themen/allgemeine-informationen/termine/termine_node.html, ⁢https://www.regionalverband-saarbruecken.de/bildung) Saarbrücken, 01.02.2024 REGIONALVERBAND SAARBRÜCKEN‌ Der Regionalverbandsdirektor


Quelle: Gemeinde Quierschied
Bilder & Bildrecht: Gemeinde Quierschied



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  • Aktuelles aus Quierschied: Sebastian Zenner

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