Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Gemeinschaftsschulen und Gymnasien finden in der Zeit von Mittwoch, den 21.02.2024 bis Dienstag, den 27.02.2024, zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr (auch samstags) in den Geschäftsräumen der Schulen statt. Zusätzliche Anmeldezeiten können bei der jeweiligen Schule erfragt werden. Eine vorherige Terminabsprache mit der weiterführenden Schule ist Voraussetzung für die Anmeldung, die telefonisch und/oder online erfolgen kann. Nähere Informationen sind in der Regel auf der Homepage der jeweiligen Schule zu finden. Aufgrund des notwendigen Informationsaustauschs und der Übermittlung des Originals des Halbjahreszeugnisses ist die Anmeldung vor Ort erforderlich. Dabei sind die jeweils geltenden Hygienevorschriften zu beachten.
Für die Klassenstufe 5 des Schuljahres 2024/2025 der Gemeinschaftsschulen und Gymnasien können grundsätzlich nur Kinder angemeldet werden, die im laufenden Schuljahr 2023/24 die Klassenstufe 4 der Grundschule abgeschlossen haben. (§ 4 Abs. 1 Schulgesetz)Eltern, die sich für die Wahl der weiterführenden Schule ihres Kindes entscheiden, müssen zunächst ein verbindliches Beratungsgespräch mit den Lehrkräften der Grundschule führen. Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen: das Original des Halbjahreszeugnisses mit Entwicklungsbericht der Grundschule, eine Kopie der Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und entweder ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis, aus dem hervorgeht, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern besteht. Alternativ kann auch ein ärztliches Zeugnis über eine Immunität gegen Masern, eine ärztliche Bescheinigung über eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen Masern oder eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen betroffenen Einrichtung vorgelegt werden.Der Regionalverband Saarbrücken informiert alle Erziehungsberechtigten über die Notwendigkeit, bei der Anmeldung an einer Schule oder Kita einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Sollte dieser zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht vorliegen, muss er bis spätestens 23.08.2024 nachgereicht werden. Zudem werden die Erziehungsberechtigten gebeten, ihre Wünsche bezüglich der Sprachfolge bei der Anmeldung mitzuteilen. Weitere Informationen zu den einzelnen Schulen, wie zum Beispiel Schulprofil, Sprachenfolge und Öffnungszeiten, sind in der Broschüre „Welche Schule für mein Kind“ auf dem saarländischen Bildungsserver sowie im „Schulwegweiser“ auf der Homepage des Regionalverband Saarbrücken und der jeweiligen Schule zu finden. (Quelle: https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/bildungsserver/themen/allgemeine-informationen/termine/termine_node.html, https://www.regionalverband-saarbruecken.de/bildung) Saarbrücken, 01.02.2024 REGIONALVERBAND SAARBRÜCKEN Der Regionalverbandsdirektor
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