Am Sonntag, den 09. Juni 2024, werden im Saarland die Europa- und Kommunalwahlen abgehalten. Gemäß §§ 5, 8 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) i.V.m. § 73 KWG in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2019 (Amtsbl. I S. 127), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 828) ist für jede Gemeinde ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Die politischen Parteien und Wählergruppen in Quierschied werden daher aufgefordert, dem Gemeindewahlleiter bis spätestens Freitag, 23.02.2024 geeignete, wahlberechtigte Personen als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder für den Gemeindewahlausschuss zu benennen. Der Gemeindewahlausschuss ist für die Zulassung der Wahlvorschläge zur Gemeinderatswahl zuständig und stellt das Gesamtergebnis der Wahlen fest. Zudem nimmt er die Verteilung der Sitze im Gemeinderat vor. Personen, die Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson eines Wahlvorschlags sind, können nicht Mitglied des Gemeindewahlausschusses sein.Die Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist ein Mitglied oder stellvertretendes Mitglied des Wahlbeschwerdeausschusses des Regionalverbandes Saarbrücken. Vorschläge können bis Freitag, 23.02.2024 an den Gemeindewahlleiter der Gemeinde Quierschied, Rathausplatz 1, 66287 Quierschied gerichtet werden. Quierschied, 31.01.2024 gez. Yannick von Ehren Der Gemeindewahlleiter
Quelle: Gemeinde Quierschied
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- Aktuelles aus Quierschied: Sebastian Zenner