Öffentliche Bekanntmachung: Öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Aus der Gemeinde Quierschied: Öffentliche Bekanntmachung: Öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Am Sonntag, den 09. ⁤Juni 2024, werden im Saarland die Europa- ‌und Kommunalwahlen abgehalten. Gemäß §§ 5, 8 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) i.V.m. § 73 KWG in der Fassung der Bekanntmachung⁤ vom‌ 22. Januar 2019 (Amtsbl. ⁢I S. 127), ‌zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 828) ist für jede Gemeinde ein ⁤Gemeindewahlausschuss​ zu bilden. Die politischen Parteien ‍und Wählergruppen⁤ in Quierschied werden daher aufgefordert, dem Gemeindewahlleiter bis spätestens Freitag, 23.02.2024 geeignete, wahlberechtigte Personen als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder für den ⁢Gemeindewahlausschuss zu benennen. Der ⁢Gemeindewahlausschuss ist für die Zulassung der Wahlvorschläge zur⁤ Gemeinderatswahl zuständig und stellt das Gesamtergebnis ⁤der Wahlen fest. Zudem nimmt er die Verteilung der Sitze ⁢im Gemeinderat vor. Personen, die Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson eines Wahlvorschlags ‍sind, können nicht Mitglied ⁤des Gemeindewahlausschusses sein.Die ‌Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist ein Mitglied oder ‍stellvertretendes Mitglied des Wahlbeschwerdeausschusses des⁢ Regionalverbandes Saarbrücken. Vorschläge können bis Freitag, 23.02.2024 an den Gemeindewahlleiter der Gemeinde Quierschied, Rathausplatz ⁣1, 66287 Quierschied gerichtet werden. Quierschied, 31.01.2024 gez. Yannick von Ehren Der Gemeindewahlleiter


Quelle: Gemeinde Quierschied
Bilder & Bildrecht: Gemeinde Quierschied



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  • Aktuelles aus Quierschied: Sebastian Zenner

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