Öffentliche Wahlbekanntmachung

Aus der Gemeinde Quierschied: Öffentliche Wahlbekanntmachung

Am 09. Juni ‌2024 finden in der⁤ Gemeinde Quierschied mehrere wichtige Wahlen statt. Gewählt werden der Gemeinderat​ der Gemeinde Quierschied, die Ortsräte der Gemeindebezirke Quierschied, Fischbach-Camphausen und Göttelborn, die Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken,‌ sowie⁢ die Bürgermeisterin oder der⁣ Bürgermeister der Gemeinde⁤ Quierschied und die Regionalverbandsdirektorin oder der Regionalverbandsdirektor. Die Wahllokale sind von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Die Gemeinde Quierschied ist in 13 ⁣Wahlbezirke unterteilt. Hier sind die einzelnen Wahlbezirke und ihre Wahllokale:

1. Wahlbezirk 101: Grundschule Lasbach, Klasse 1, Haupteingang rechts
2. Wahlbezirk 102: Grundschule Lasbach,​ Bücherei, Haupteingang links
3. Wahlbezirk 103: Grundschule Lasbach, Multifunktionsraum, hinterer Schulhof
4. ‍Wahlbezirk 104: Grundschule Lasbach,​ Turnhalle Teilbereich 1, oberer⁤ Eingang
5. Wahlbezirk 105: Grundschule Lasbach,⁤ Turnhalle Teilbereich 2, oberer Eingang
6. Wahlbezirk 106: Kindertagesstätte Villa Regenbogen
7. Wahlbezirk 107: Gemeinschaftsschule Taubenfeld

Bitte⁤ beachten Sie die jeweiligen Wahllokale und deren Eingänge, um einen reibungslosen Ablauf der‌ Wahl ⁣zu gewährleisten.Am 09. Juni 2024 stehen in der Gemeinde Quierschied bedeutende Wahlen an. Die⁢ Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen,⁤ den Gemeinderat der‌ Gemeinde​ Quierschied, die Ortsräte der Gemeindebezirke Quierschied, Fischbach-Camphausen und ‌Göttelborn, die Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken ​sowie die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister der Gemeinde Quierschied und die Regionalverbandsdirektorin oder den Regionalverbandsdirektor⁢ zu wählen. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Die Gemeinde Quierschied ⁣ist in insgesamt 13 Wahlbezirke unterteilt. Hier finden Sie die detaillierte⁣ Übersicht​ der Wahlbezirke und⁢ ihre jeweiligen Wahllokale:

1.​ Wahlbezirk 101: Grundschule Lasbach, Klasse 1,‍ Haupteingang rechts
2. Wahlbezirk 102: Grundschule ⁣Lasbach, Bücherei, Haupteingang​ links
3. Wahlbezirk 103: Grundschule ⁢Lasbach, Multifunktionsraum, hinterer Schulhof
4.⁢ Wahlbezirk 104: Grundschule ‍Lasbach, Turnhalle Teilbereich⁣ 1, oberer Eingang
5. Wahlbezirk 105: Grundschule Lasbach, Turnhalle Teilbereich ‌2, oberer ‌Eingang
6. Wahlbezirk 106: Kindertagesstätte Villa Regenbogen
7. Wahlbezirk ⁣107:⁤ Gemeinschaftsschule Taubenfeld
8. Wahlbezirk 108: Gemeindebücherei
9. Wahlbezirk 211: Fischbachhalle, Teilbereich 1
10. Wahlbezirk 212: Fischbachhalle, Teilbereich⁤ 2
11. Wahlbezirk 213: Fischbachhalle, Teilbereich 3
12. Wahlbezirk ‌321: Mehrzweckhalle Göttelborn, Teilbereich 1
13. Wahlbezirk 322: Mehrzweckhalle Göttelborn, Teilbereich 2

In den Wahlbenachrichtigungen, die ‍den Wahlberechtigten zwischen dem 29. ‌April 2024⁢ und dem 04. Mai 2024 zugestellt werden, sind die⁣ jeweiligen Wahlbezirke angegeben, in denen ⁣die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können.

Die‌ Briefwahlvorstände treffen sich zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ‍um⁤ 15:00 Uhr in den folgenden Räumlichkeiten:

1. Briefwahllokal 401: Feuerwehr Quierschied, Schulungsraum
2.‌ Briefwahllokal 402: Feuerwehr Quierschied, Fahrzeughalle
3. Briefwahllokal 403: Deutsches Rotes Kreuz Quierschied, Aufenthaltsraum
4. Briefwahllokal 404:⁤ Grundschule Lasbach, Freiwillige Ganztagsschule

Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.Am 09. Juni 2024 werden in der Gemeinde Quierschied wichtige Wahlen abgehalten. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, den Gemeinderat der Gemeinde Quierschied, die Ortsräte der Gemeindebezirke Quierschied, Fischbach-Camphausen und Göttelborn, die Regionalversammlung ⁢des Regionalverbandes Saarbrücken sowie die ⁢Bürgermeisterin oder den Bürgermeister der Gemeinde Quierschied und die Regionalverbandsdirektorin oder den Regionalverbandsdirektor ⁢zu ‌wählen. Die Wahllokale ⁣sind⁢ an diesem Tag von⁣ 08:00 Uhr bis ⁣18:00 Uhr geöffnet.

Die Gemeinde Quierschied ist​ in insgesamt 13 Wahlbezirke unterteilt. ‌Hier finden Sie die detaillierte Übersicht der Wahlbezirke und ihre jeweiligen Wahllokale:

1. Wahlbezirk 101: Grundschule Lasbach, Klasse 1, Haupteingang rechts
2. Wahlbezirk ⁣102: Grundschule ​Lasbach, ‍Bücherei, ⁤Haupteingang links
3. Wahlbezirk 103: Grundschule Lasbach, Multifunktionsraum, hinterer Schulhof
4. Wahlbezirk 104: Grundschule Lasbach, Turnhalle Teilbereich 1, oberer Eingang
5. Wahlbezirk 105: Grundschule Lasbach, ⁢Turnhalle Teilbereich 2, oberer Eingang
6. Wahlbezirk 106: Kindertagesstätte Villa Regenbogen
7. ⁤Wahlbezirk 107:‍ Gemeinschaftsschule Taubenfeld
8. Wahlbezirk 108: Gemeindebücherei
9. Wahlbezirk 211:⁣ Fischbachhalle, Teilbereich 1
10. Wahlbezirk 212: Fischbachhalle, Teilbereich 2
11. Wahlbezirk 213: Fischbachhalle, Teilbereich‍ 3
12. Wahlbezirk 321: Mehrzweckhalle Göttelborn, Teilbereich ‍1
13. Wahlbezirk 322: Mehrzweckhalle ⁢Göttelborn, ⁤Teilbereich⁢ 2

In‌ den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten ‌zwischen dem 29. April 2024 und dem 04. Mai 2024 zugestellt werden, ‌sind die jeweiligen Wahlbezirke angegeben, in denen die ​Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können.

Die Briefwahlvorstände treffen sich‍ zur Ermittlung des⁢ Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr in den folgenden⁣ Räumlichkeiten:

1. Briefwahllokal 401: ⁤Feuerwehr Quierschied, Schulungsraum
2. Briefwahllokal 402: Feuerwehr Quierschied, Fahrzeughalle
3. Briefwahllokal ⁤403: Deutsches Rotes Kreuz Quierschied, Aufenthaltsraum
4. Briefwahllokal 404: Grundschule Lasbach, Freiwillige ‌Ganztagsschule

Wahlberechtigte ‌können ⁢nur ​in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler müssen ihre Wahlbenachrichtigung ​und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitbringen. Die Wahlbenachrichtigung ‌soll bei der ‌Wahl abgegeben werden.

Gewählt​ wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält bei Betreten des Wahlraumes für ⁢die jeweilige Wahl, zu‍ der er wahlberechtigt ist, einen‍ entsprechenden Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmzettel ⁣sind wie folgt farblich gekennzeichnet:

1. ⁤Europawahl: weißer Stimmzettel
2. Gemeinderatswahl: gelber Stimmzettel
3. Ortsratswahl: orangefarbener Stimmzettel
4. Regionalversammlungswahl: grüner Stimmzettel
5. Wahl der ‍Bürgermeisterin/des Bürgermeisters: beiger Stimmzettel
6. Wahl der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors: hellblauer ⁣Stimmzettel

Jede Wählerin und jeder Wähler hat für​ jede Wahl eine Stimme.Am 09. Juni 2024⁤ stehen in der ⁣Gemeinde Quierschied bedeutende⁢ Wahlen an. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, den Gemeinderat der ⁢Gemeinde Quierschied, die Ortsräte der Gemeindebezirke Quierschied, Fischbach-Camphausen und Göttelborn, die Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken sowie ⁢die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister der Gemeinde Quierschied und⁤ die Regionalverbandsdirektorin oder den Regionalverbandsdirektor zu wählen. Die Wahllokale sind an diesem Tag​ von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Die Gemeinde Quierschied ist ⁣in insgesamt 13 Wahlbezirke ‍unterteilt. Hier finden Sie​ die detaillierte Übersicht der Wahlbezirke und ihre jeweiligen‌ Wahllokale:

1. Wahlbezirk 101: Grundschule Lasbach, Klasse‍ 1, Haupteingang ‌rechts
2. Wahlbezirk 102: Grundschule Lasbach, Bücherei, Haupteingang links
3. Wahlbezirk 103: Grundschule Lasbach, Multifunktionsraum, hinterer Schulhof
4. Wahlbezirk 104: Grundschule Lasbach, Turnhalle Teilbereich 1, oberer Eingang
5.⁢ Wahlbezirk‌ 105: Grundschule⁢ Lasbach, Turnhalle‍ Teilbereich 2, oberer Eingang
6. Wahlbezirk 106: Kindertagesstätte Villa Regenbogen
7. Wahlbezirk 107: Gemeinschaftsschule Taubenfeld
8. ⁣Wahlbezirk 108: Gemeindebücherei
9. ⁤Wahlbezirk 211: Fischbachhalle, Teilbereich 1
10. Wahlbezirk ‌212: Fischbachhalle,‌ Teilbereich 2
11. Wahlbezirk 213: Fischbachhalle, Teilbereich 3
12. Wahlbezirk 321: Mehrzweckhalle Göttelborn, Teilbereich 1
13. Wahlbezirk 322: Mehrzweckhalle Göttelborn, Teilbereich 2

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten⁣ zwischen dem⁤ 29. April 2024 und dem 04. Mai 2024 zugestellt‌ werden, sind⁤ die ​jeweiligen ⁤Wahlbezirke⁢ angegeben, in ​denen die Wahlberechtigten ‍ihre Stimme abgeben können.

Die Briefwahlvorstände treffen sich zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses⁢ um 15:00⁢ Uhr in den​ folgenden Räumlichkeiten:

1. Briefwahllokal 401: ⁣Feuerwehr Quierschied, Schulungsraum
2. Briefwahllokal ⁤402: Feuerwehr Quierschied, Fahrzeughalle
3. Briefwahllokal 403: Deutsches Rotes Kreuz Quierschied, Aufenthaltsraum
4. Briefwahllokal 404: Grundschule Lasbach, Freiwillige Ganztagsschule

Wahlberechtigte⁣ können nur in dem Wahlraum des ⁤Wahlbezirks wählen,⁢ in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.‍ Die Wählerinnen und Wähler müssen ihre Wahlbenachrichtigung ⁢und ihren amtlichen ‌Personalausweis, Unionsbürgerinnen​ und Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis ⁣oder Reisepass zur Wahl mitbringen. Die ⁣Wahlbenachrichtigung soll bei ⁢der⁣ Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält bei Betreten des Wahlraumes ​für die jeweilige Wahl, ⁤zu der er wahlberechtigt⁢ ist, einen entsprechenden​ Stimmzettel ⁤ausgehändigt.⁤ Die Stimmzettel sind ​wie folgt farblich ⁣gekennzeichnet:

1. Europawahl: weißer Stimmzettel
2. ​Gemeinderatswahl: gelber Stimmzettel
3. Ortsratswahl:⁤ orangefarbener Stimmzettel
4. ‌Regionalversammlungswahl: grüner ⁢Stimmzettel
5.‍ Wahl der ‌Bürgermeisterin/des​ Bürgermeisters: beiger Stimmzettel
6. Wahl der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors: hellblauer Stimmzettel

Jede Wählerin und jeder Wähler hat für‌ jede Wahl eine Stimme.

Die Stimmzettel für die Europawahl enthalten unter fortlaufender​ Nummer die Bezeichnung der⁢ Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die⁣ Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ⁤ihr Kennwort sowie ⁢die ersten 10 Bewerberinnen oder Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge. Rechts von der Bezeichnung ⁢des Wahlvorschlagsberechtigten befindet sich ​ein Kreis für die Kennzeichnung.

Bei der Gemeinderatswahl, der Ortsratswahl und der Regionalversammlungswahl ‍enthalten die Stimmzettel die zugelassenen Wahlvorschläge ⁣in der⁣ Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntgabe. Angegeben sind der ‌Name⁣ der Partei oder Wählergruppe, deren Kurzbezeichnung (sofern vorhanden) sowie der Familienname, Vorname und Beruf‌ der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber jedes​ Wahlvorschlags. Bei Wahlvorschlägen, die in eine Gebietsliste und Bereichslisten ⁢gegliedert sind, sind auf der Gebietsliste und den ⁣Bereichslisten jeweils die ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber mit⁢ Familiennamen, Vornamen und Beruf angegeben.Am ⁤09. Juni 2024 werden⁣ in der ⁣Gemeinde Quierschied bedeutende Wahlen abgehalten. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, den Gemeinderat der Gemeinde Quierschied, die Ortsräte der Gemeindebezirke Quierschied, Fischbach-Camphausen und Göttelborn, die Regionalversammlung ​des Regionalverbandes Saarbrücken sowie die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister der Gemeinde⁣ Quierschied und die Regionalverbandsdirektorin oder den Regionalverbandsdirektor zu wählen. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr ⁢geöffnet.

Die Gemeinde Quierschied ist in insgesamt 13 Wahlbezirke unterteilt. Hier ​finden Sie die detaillierte Übersicht der Wahlbezirke⁢ und⁣ ihre jeweiligen ⁢Wahllokale:

1.⁤ Wahlbezirk 101:⁣ Grundschule ​Lasbach, Klasse 1, Haupteingang rechts
2.​ Wahlbezirk 102: Grundschule Lasbach, Bücherei, Haupteingang links
3. Wahlbezirk 103: Grundschule Lasbach, Multifunktionsraum, hinterer Schulhof
4. Wahlbezirk ​104: Grundschule Lasbach, Turnhalle Teilbereich 1, oberer ⁢Eingang
5. Wahlbezirk 105: Grundschule Lasbach, Turnhalle Teilbereich 2, oberer Eingang
6. Wahlbezirk ⁢106: Kindertagesstätte Villa⁤ Regenbogen
7. Wahlbezirk⁢ 107: Gemeinschaftsschule Taubenfeld
8. Wahlbezirk​ 108: Gemeindebücherei
9.‍ Wahlbezirk 211: Fischbachhalle, Teilbereich 1
10. Wahlbezirk 212: Fischbachhalle, Teilbereich ‍2
11. Wahlbezirk 213: Fischbachhalle, Teilbereich 3
12. Wahlbezirk 321: Mehrzweckhalle Göttelborn, Teilbereich⁤ 1
13. Wahlbezirk 322:‌ Mehrzweckhalle⁣ Göttelborn, Teilbereich 2

In den Wahlbenachrichtigungen,⁢ die den Wahlberechtigten zwischen‍ dem 29. April 2024 und dem 04.‌ Mai 2024 zugestellt werden, sind die jeweiligen Wahlbezirke angegeben, in‍ denen die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können.

Die Briefwahlvorstände treffen sich zur Ermittlung ‌des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr ⁣in den folgenden Räumlichkeiten:

1. Briefwahllokal 401:‌ Feuerwehr⁢ Quierschied, ​Schulungsraum
2. Briefwahllokal 402: Feuerwehr Quierschied, Fahrzeughalle
3. Briefwahllokal‍ 403: Deutsches Rotes Kreuz‍ Quierschied, ​Aufenthaltsraum
4. Briefwahllokal 404: Grundschule Lasbach,‍ Freiwillige ​Ganztagsschule

Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler müssen ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis oder⁣ Reisepass zur Wahl mitbringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben ‌werden.

Gewählt⁣ wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält bei Betreten des⁣ Wahlraumes für die jeweilige Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, einen entsprechenden Stimmzettel ⁢ausgehändigt. Die Stimmzettel⁤ sind wie folgt farblich gekennzeichnet:

1. Europawahl: weißer Stimmzettel
2. Gemeinderatswahl: ​gelber Stimmzettel
3. Ortsratswahl: orangefarbener Stimmzettel
4. Regionalversammlungswahl: grüner ‌Stimmzettel
5. Wahl der ⁣Bürgermeisterin/des Bürgermeisters: beiger Stimmzettel
6. Wahl der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors: hellblauer Stimmzettel

Jede Wählerin und jeder Wähler hat für⁢ jede Wahl eine Stimme.

Die Stimmzettel für die Europawahl enthalten unter fortlaufender⁢ Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ‌ihr Kennwort sowie⁣ die ersten 10 Bewerberinnen oder Bewerber der‌ zugelassenen Wahlvorschläge. Rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten befindet sich ein Kreis für die⁢ Kennzeichnung.

Bei der Gemeinderatswahl, der Ortsratswahl und der Regionalversammlungswahl enthalten die Stimmzettel die zugelassenen Wahlvorschläge ‌in⁢ der Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntgabe. Angegeben sind⁤ der Name der Partei oder Wählergruppe, deren ⁤Kurzbezeichnung​ (sofern vorhanden) sowie der Familienname, Vorname und​ Beruf der ersten fünf Bewerberinnen und ‌Bewerber jedes Wahlvorschlags. Bei Wahlvorschlägen, die in eine Gebietsliste und Bereichslisten gegliedert ⁣sind, sind auf der⁤ Gebietsliste‍ und ‍den⁤ Bereichslisten jeweils die ‌ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber mit Familiennamen, Vornamen⁤ und Beruf angegeben.

Die Stimmzettel für die Wahl der ⁣Bürgermeisterin/des‌ Bürgermeisters oder der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors enthalten die zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntgabe. Angegeben sind der Name der Partei, Wählergruppe ​oder Einzelbewerberin/des Einzelbewerbers, deren Kurzbezeichnung (sofern vorhanden) sowie der Familienname,⁢ Vorname, Beruf ​und die Anschrift der Bewerberin/des Bewerbers.

Die​ Wählerin​ oder der Wähler‌ gibt die ‌Stimme ab, indem sie oder er auf jedem Stimmzettel durch ​ein ​in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig ⁤kennzeichnet, welchen Wahlvorschlag sie oder ​er wählen möchte.

Die Stimmzettel müssen von der Wählerin oder vom Wähler in einer Wahlkabine des ‌Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine ist es nicht gestattet, ⁣zu fotografieren oder zu ​filmen.Am 09. Juni 2024 werden in der Gemeinde Quierschied bedeutende Wahlen abgehalten. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, den Gemeinderat der Gemeinde Quierschied, die Ortsräte der Gemeindebezirke Quierschied, Fischbach-Camphausen und Göttelborn, die Regionalversammlung ​des Regionalverbandes Saarbrücken sowie die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister der Gemeinde Quierschied und‍ die Regionalverbandsdirektorin ⁢oder den⁢ Regionalverbandsdirektor zu wählen. Die Wahllokale sind an diesem ⁣Tag von ​08:00 Uhr⁣ bis 18:00 Uhr geöffnet.

Die ⁢Gemeinde Quierschied⁤ ist‌ in insgesamt 13 Wahlbezirke‍ unterteilt. ⁢Hier finden ⁣Sie die detaillierte Übersicht ⁤der Wahlbezirke und ihre⁢ jeweiligen Wahllokale:

1. Wahlbezirk 101: Grundschule Lasbach, Klasse ​1, Haupteingang rechts
2. Wahlbezirk 102: Grundschule Lasbach, Bücherei, Haupteingang links
3. Wahlbezirk 103: Grundschule Lasbach, Multifunktionsraum, hinterer ​Schulhof
4. Wahlbezirk 104: Grundschule ‍Lasbach, Turnhalle‍ Teilbereich 1, oberer ⁢Eingang
5. Wahlbezirk​ 105: Grundschule Lasbach, Turnhalle Teilbereich 2, ⁣oberer Eingang
6. Wahlbezirk ⁢106: Kindertagesstätte Villa ⁢Regenbogen
7. Wahlbezirk 107: ⁤Gemeinschaftsschule Taubenfeld
8. Wahlbezirk 108: Gemeindebücherei
9. Wahlbezirk 211: Fischbachhalle, Teilbereich 1
10. Wahlbezirk 212: Fischbachhalle,‌ Teilbereich 2
11. Wahlbezirk 213: Fischbachhalle, Teilbereich 3
12. Wahlbezirk 321: Mehrzweckhalle Göttelborn, Teilbereich 1
13. Wahlbezirk 322: Mehrzweckhalle Göttelborn, Teilbereich 2

In ⁢den Wahlbenachrichtigungen, ‌die den‍ Wahlberechtigten zwischen ⁢dem 29. April 2024 und dem‌ 04. Mai 2024 zugestellt werden,⁤ sind die jeweiligen Wahlbezirke angegeben, in denen die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können.

Die Briefwahlvorstände ⁣treffen sich zur ⁣Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr ⁣in den folgenden⁤ Räumlichkeiten:

1.⁤ Briefwahllokal 401: ⁣Feuerwehr ⁤Quierschied, Schulungsraum
2. Briefwahllokal 402: Feuerwehr Quierschied, Fahrzeughalle
3. ⁣Briefwahllokal 403: Deutsches Rotes Kreuz Quierschied, Aufenthaltsraum
4. Briefwahllokal 404: Grundschule Lasbach, Freiwillige Ganztagsschule

Wahlberechtigte ​können ⁣nur in dem ⁣Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ⁣sind. Die‍ Wählerinnen und Wähler müssen ihre Wahlbenachrichtigung und ihren ​amtlichen ​Personalausweis, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitbringen. ​Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält‌ bei ‌Betreten des Wahlraumes für die jeweilige Wahl,​ zu der er wahlberechtigt ist, einen entsprechenden‌ Stimmzettel​ ausgehändigt. Die Stimmzettel sind wie folgt‌ farblich⁤ gekennzeichnet:

1. Europawahl: ⁤weißer Stimmzettel
2. Gemeinderatswahl: gelber Stimmzettel
3. Ortsratswahl: orangefarbener Stimmzettel
4. Regionalversammlungswahl: grüner Stimmzettel
5. Wahl der Bürgermeisterin/des‌ Bürgermeisters: beiger Stimmzettel
6. Wahl der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors: hellblauer Stimmzettel

Jede Wählerin und jeder Wähler hat für jede Wahl eine Stimme.

Die Stimmzettel für die Europawahl enthalten unter fortlaufender Nummer⁢ die Bezeichnung der​ Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr ‌Kennwort sowie die ⁣ersten 10 Bewerberinnen oder Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge. Rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten befindet sich ein Kreis für die Kennzeichnung.

Bei​ der Gemeinderatswahl, der ⁣Ortsratswahl und der Regionalversammlungswahl enthalten die ⁤Stimmzettel die zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntgabe. Angegeben sind der Name der Partei oder Wählergruppe, deren Kurzbezeichnung (sofern vorhanden) sowie der Familienname, Vorname und Beruf der ersten fünf Bewerberinnen‍ und Bewerber jedes Wahlvorschlags. Bei ⁤Wahlvorschlägen, ⁣die in eine Gebietsliste und Bereichslisten gegliedert ‍sind, sind auf der Gebietsliste und ⁢den Bereichslisten jeweils die ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber mit Familiennamen, Vornamen und Beruf angegeben.

Die Stimmzettel für‍ die​ Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters⁤ oder der ⁤Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors enthalten die‌ zugelassenen Wahlvorschläge ​in der ⁣Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntgabe. Angegeben sind der ⁤Name der Partei, Wählergruppe oder Einzelbewerberin/des⁢ Einzelbewerbers, deren Kurzbezeichnung ⁤(sofern vorhanden) ‌sowie⁢ der⁢ Familienname, Vorname, Beruf und die Anschrift der Bewerberin/des ⁣Bewerbers.

Die‍ Wählerin‌ oder der Wähler gibt ⁢die ‌Stimme‌ ab, ⁢indem sie oder er auf jedem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes​ Kreuz ‍oder ​auf andere Weise eindeutig kennzeichnet, welchen Wahlvorschlag sie oder er wählen möchte.

Die Stimmzettel ‌müssen von der Wählerin⁤ oder vom Wähler in einer Wahlkabine des ⁣Wahlraumes oder in einem besonderen ⁤Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass‍ die Stimmabgabe‌ nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine ist es nicht gestattet, zu⁢ fotografieren oder zu⁢ filmen.

Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des‌ Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat ⁣Zutritt, soweit dies⁤ ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts‍ möglich ist.

Wer einen Wahlschein ⁢hat, kann‌ entweder durch Stimmabgabe an⁣ der Europawahl⁣ in einem ‍beliebigen Wahlbezirk des Regionalverbandes Saarbrücken (§ 6 Abs. 5​ des Europawahlgesetzes),⁤ der Gemeinderatswahl‍ in ⁢einem beliebigen Wahlbezirk seines Wahlbereichs (§ ​15 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes), der Ortsratswahl in einem beliebigen⁣ Wahlbezirk seines Gemeindebezirks (§ 56 des Kommunalwahlgesetzes),⁢ der Regionalversammlungswahl in einem ⁢beliebigen⁢ Wahlbezirk seines⁢ Wahlbereichs (Stadtumland) (§ 65 Abs. 2 des ⁤Kommunalwahlgesetzes), der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters oder der Regionalverbandsdirektorin/des⁢ Regionalverbandsdirektors in einem beliebigen​ Wahlbezirk⁢ des Regionalverbandes Saarbrücken oder durch Briefwahl ‍teilnehmen.

Wer ⁣durch Briefwahl wählen⁣ möchte,⁢ muss sich rechtzeitig um die entsprechenden Unterlagen kümmern.Am 09. Juni 2024 werden in der Gemeinde Quierschied‍ bedeutende Wahlen abgehalten. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, ‍den Gemeinderat der Gemeinde Quierschied, die Ortsräte der Gemeindebezirke Quierschied, Fischbach-Camphausen und Göttelborn, die Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken‌ sowie die⁣ Bürgermeisterin oder den Bürgermeister der Gemeinde Quierschied und die ⁢Regionalverbandsdirektorin oder den Regionalverbandsdirektor zu wählen. Die Wahllokale sind an diesem Tag von ​08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Die Gemeinde⁤ Quierschied​ ist in insgesamt ⁣13 Wahlbezirke unterteilt. ⁤Hier finden Sie die detaillierte‍ Übersicht der Wahlbezirke und ihre jeweiligen Wahllokale:

1. Wahlbezirk 101: Grundschule​ Lasbach, ⁣Klasse 1, Haupteingang rechts
2. Wahlbezirk 102: Grundschule Lasbach, Bücherei, Haupteingang links
3. Wahlbezirk 103: Grundschule Lasbach, Multifunktionsraum, hinterer Schulhof
4. ​Wahlbezirk 104: Grundschule Lasbach, Turnhalle⁤ Teilbereich 1, oberer Eingang
5. Wahlbezirk ​105: Grundschule ⁣Lasbach, Turnhalle ⁣Teilbereich 2, oberer Eingang
6. Wahlbezirk​ 106: Kindertagesstätte Villa Regenbogen
7.⁢ Wahlbezirk 107: Gemeinschaftsschule Taubenfeld
8. Wahlbezirk⁢ 108: Gemeindebücherei
9. Wahlbezirk 211: Fischbachhalle, Teilbereich 1
10. Wahlbezirk 212: Fischbachhalle, Teilbereich 2
11. Wahlbezirk 213: Fischbachhalle, Teilbereich 3
12. Wahlbezirk 321:​ Mehrzweckhalle Göttelborn, Teilbereich 1
13. Wahlbezirk 322: Mehrzweckhalle Göttelborn, Teilbereich 2

In den Wahlbenachrichtigungen, die⁢ den Wahlberechtigten zwischen dem 29. April 2024 und dem 04. Mai‌ 2024 zugestellt werden, sind​ die jeweiligen ‌Wahlbezirke⁣ angegeben,‌ in denen die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können.

Die Briefwahlvorstände treffen sich zur Ermittlung des‍ Briefwahlergebnisses⁤ um 15:00 Uhr in den folgenden Räumlichkeiten:

1. Briefwahllokal ⁢401:​ Feuerwehr⁣ Quierschied, Schulungsraum
2.‌ Briefwahllokal 402: ⁣Feuerwehr Quierschied, Fahrzeughalle
3. Briefwahllokal 403: ​Deutsches Rotes Kreuz ‌Quierschied, Aufenthaltsraum
4. Briefwahllokal ⁤404: Grundschule Lasbach, ​Freiwillige Ganztagsschule

Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des‌ Wahlbezirks⁤ wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler müssen ihre Wahlbenachrichtigung⁤ und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürgerinnen ‍und Unionsbürger ihren‌ gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitbringen. Die Wahlbenachrichtigung soll ‍bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt​ wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält bei Betreten des Wahlraumes für die jeweilige ‍Wahl, zu der ‌er wahlberechtigt ist,⁢ einen entsprechenden Stimmzettel​ ausgehändigt. Die Stimmzettel sind wie folgt farblich gekennzeichnet:

1. Europawahl: weißer Stimmzettel
2. Gemeinderatswahl:‌ gelber Stimmzettel
3.‌ Ortsratswahl: orangefarbener Stimmzettel
4. Regionalversammlungswahl: grüner Stimmzettel
5. Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters: beiger Stimmzettel
6. Wahl ‍der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors: hellblauer Stimmzettel

Jede Wählerin und jeder Wähler hat für​ jede Wahl eine Stimme.

Die Stimmzettel für die⁤ Europawahl enthalten unter fortlaufender Nummer die‍ Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung ‍und ihr Kennwort sowie die ersten 10 Bewerberinnen oder Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge. ⁢Rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten befindet‌ sich ein Kreis für die Kennzeichnung.

Bei der ⁤Gemeinderatswahl, der​ Ortsratswahl und der Regionalversammlungswahl enthalten ‍die Stimmzettel ⁣die zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntgabe. Angegeben sind der Name der Partei oder Wählergruppe, deren Kurzbezeichnung (sofern vorhanden) sowie der Familienname, Vorname und Beruf der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber jedes Wahlvorschlags. Bei ⁣Wahlvorschlägen, die in eine Gebietsliste ⁢und Bereichslisten gegliedert ⁤sind, sind auf der Gebietsliste​ und den Bereichslisten jeweils die ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber mit Familiennamen, Vornamen und‍ Beruf angegeben.

Die Stimmzettel für die⁤ Wahl⁣ der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters oder der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors enthalten die zugelassenen Wahlvorschläge in‌ der ⁤Reihenfolge‌ ihrer öffentlichen ⁣Bekanntgabe. Angegeben sind der Name der Partei, ⁢Wählergruppe oder Einzelbewerberin/des Einzelbewerbers, ⁤deren Kurzbezeichnung (sofern vorhanden) sowie der ⁢Familienname, Vorname, ‌Beruf und die Anschrift der Bewerberin/des Bewerbers.

Die Wählerin oder​ der Wähler gibt die Stimme ​ab, indem sie oder er auf jedem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise ‍eindeutig⁤ kennzeichnet, welchen Wahlvorschlag sie oder ‌er wählen ‍möchte.

Die Stimmzettel müssen von der ⁤Wählerin⁤ oder vom⁣ Wähler‌ in einer Wahlkabine​ des Wahlraumes‍ oder in einem besonderen​ Nebenraum gekennzeichnet⁣ und ⁢so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine ⁤ist ⁣es nicht gestattet, zu fotografieren oder zu filmen.

Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des ⁤Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Wer einen Wahlschein hat, kann entweder durch Stimmabgabe an der Europawahl in einem beliebigen Wahlbezirk des Regionalverbandes⁤ Saarbrücken (§ 6 Abs. ⁤5⁢ des Europawahlgesetzes), der Gemeinderatswahl‌ in einem beliebigen ‍Wahlbezirk seines Wahlbereichs ​(§ 15 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes), der Ortsratswahl⁣ in einem beliebigen Wahlbezirk seines Gemeindebezirks (§ 56 des Kommunalwahlgesetzes), der Regionalversammlungswahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines Wahlbereichs ⁢(Stadtumland) (§ 65‌ Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes), der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters oder der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors in einem beliebigen Wahlbezirk des ‌Regionalverbandes Saarbrücken oder durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss sich rechtzeitig bei der⁢ Gemeindebehörde einen ​amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen. Der Wahlbrief, der ⁤den ⁣Stimmzettel im verschlossenen Stimmzettelumschlag sowie den unterschriebenen Wahlschein enthält, muss so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle gesendet werden, dass er dort‌ spätestens am Wahltag ⁢bis 18:00 Uhr eingeht. Der‍ Wahlbrief kann auch persönlich bei der angegebenen Stelle abgegeben‍ werden.

Jede/r Wahlberechtigte kann‍ das Wahlrecht nur einmal ⁤und nur persönlich ausüben. Dies gilt auch für die​ Europawahl, selbst ⁢wenn Wahlberechtigte zugleich in​ einem⁣ anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union zum‍ Europäischen‌ Parlament wahlberechtigt⁤ sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder einen Vertreter⁤ anstelle der oder des ‌Wahlberechtigten⁢ ist‍ unzulässig⁢ (§ ​15 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes).

Eine Wahlberechtigte oder⁣ ein Wahlberechtigter, die oder der des⁤ Lesens nicht mächtig ist,‌ kann⁤ sich von einer Vertrauensperson helfen lassen.Am 09. Juni 2024​ werden⁤ in der Gemeinde Quierschied bedeutende Wahlen abgehalten.‌ Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, den⁣ Gemeinderat der ​Gemeinde Quierschied, die Ortsräte der Gemeindebezirke​ Quierschied, ⁣Fischbach-Camphausen und Göttelborn, die Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken sowie die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister der Gemeinde Quierschied ⁣und die Regionalverbandsdirektorin ⁤oder den Regionalverbandsdirektor zu⁣ wählen. Die⁣ Wahllokale sind an diesem Tag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Die Gemeinde Quierschied ist in insgesamt 13 Wahlbezirke unterteilt. Hier finden Sie ⁢die detaillierte‌ Übersicht‍ der Wahlbezirke und ⁢ihre jeweiligen Wahllokale:

1. ‌Wahlbezirk 101: Grundschule Lasbach, Klasse ⁢1, Haupteingang rechts
2. Wahlbezirk‍ 102: Grundschule Lasbach, Bücherei, Haupteingang links
3. Wahlbezirk 103:⁣ Grundschule Lasbach, Multifunktionsraum, hinterer Schulhof
4. Wahlbezirk 104: Grundschule Lasbach, Turnhalle Teilbereich 1, oberer Eingang
5. Wahlbezirk 105: Grundschule Lasbach, Turnhalle Teilbereich 2, oberer Eingang
6. Wahlbezirk⁤ 106: Kindertagesstätte Villa Regenbogen
7. Wahlbezirk 107:⁤ Gemeinschaftsschule Taubenfeld
8. Wahlbezirk 108: Gemeindebücherei
9. Wahlbezirk 211: Fischbachhalle, Teilbereich 1
10. Wahlbezirk 212: Fischbachhalle, Teilbereich 2
11. Wahlbezirk 213: Fischbachhalle, Teilbereich 3
12.⁢ Wahlbezirk ⁢321:⁢ Mehrzweckhalle Göttelborn, Teilbereich 1
13. Wahlbezirk 322: Mehrzweckhalle Göttelborn, Teilbereich ⁢2

In⁢ den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten zwischen dem 29. April 2024 und​ dem 04. Mai 2024 zugestellt werden, sind die jeweiligen ‌Wahlbezirke angegeben,⁣ in denen die Wahlberechtigten ihre Stimme⁣ abgeben können.

Die Briefwahlvorstände treffen sich zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr in den folgenden Räumlichkeiten:

1. ⁣Briefwahllokal 401: Feuerwehr Quierschied, Schulungsraum
2. Briefwahllokal 402: Feuerwehr Quierschied, Fahrzeughalle
3. Briefwahllokal ⁤403: Deutsches ‌Rotes Kreuz Quierschied, Aufenthaltsraum
4. Briefwahllokal ⁢404: Grundschule Lasbach, Freiwillige Ganztagsschule

Wahlberechtigte können‌ nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, ⁢in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen​ sind. Die Wählerinnen und Wähler müssen ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren⁤ gültigen Identitätsausweis oder ⁣Reisepass zur Wahl mitbringen. Die⁣ Wahlbenachrichtigung soll bei ‌der Wahl⁣ abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder ‍Wahlberechtigte erhält bei Betreten des⁤ Wahlraumes‍ für die jeweilige Wahl, zu der er ⁤wahlberechtigt ist,⁣ einen ⁤entsprechenden Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmzettel‍ sind wie folgt farblich gekennzeichnet:

1. Europawahl: weißer Stimmzettel
2. ​Gemeinderatswahl: gelber Stimmzettel
3. Ortsratswahl:‍ orangefarbener Stimmzettel
4. Regionalversammlungswahl: grüner Stimmzettel
5. Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters: beiger ⁣Stimmzettel
6. Wahl der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors: hellblauer Stimmzettel

Jede Wählerin und​ jeder⁢ Wähler hat für ‍jede Wahl eine Stimme.

Die Stimmzettel für die Europawahl enthalten unter fortlaufender ‌Nummer die ⁢Bezeichnung⁤ der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort⁣ sowie die ersten 10 Bewerberinnen oder Bewerber ‍der zugelassenen Wahlvorschläge.⁣ Rechts ‍von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten befindet sich ein Kreis für die Kennzeichnung.

Bei der Gemeinderatswahl, der Ortsratswahl und der⁣ Regionalversammlungswahl ‍enthalten die Stimmzettel die zugelassenen Wahlvorschläge in der⁣ Reihenfolge ihrer öffentlichen⁤ Bekanntgabe.‍ Angegeben sind der ⁢Name der Partei oder⁣ Wählergruppe, deren Kurzbezeichnung (sofern vorhanden) sowie der Familienname, Vorname und Beruf der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber jedes⁢ Wahlvorschlags. Bei Wahlvorschlägen, die in eine Gebietsliste und Bereichslisten gegliedert sind,​ sind ⁤auf der Gebietsliste und den Bereichslisten⁣ jeweils die ersten ⁣fünf Bewerberinnen und Bewerber mit Familiennamen, ‌Vornamen und Beruf angegeben.

Die Stimmzettel für die‍ Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters oder der⁤ Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors ​enthalten die zugelassenen Wahlvorschläge in​ der Reihenfolge ⁤ihrer öffentlichen Bekanntgabe. Angegeben sind der Name der Partei,⁤ Wählergruppe oder Einzelbewerberin/des Einzelbewerbers, deren Kurzbezeichnung‌ (sofern‌ vorhanden) sowie der Familienname,​ Vorname, Beruf und die Anschrift der Bewerberin/des⁣ Bewerbers.

Die Wählerin oder der⁢ Wähler gibt​ die Stimme ab, indem sie oder er auf jedem Stimmzettel durch​ ein ‍in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise ​eindeutig ‌kennzeichnet,‍ welchen Wahlvorschlag ⁢sie oder ​er wählen möchte.

Die Stimmzettel müssen von der Wählerin oder vom Wähler in einer Wahlkabine ⁢des Wahlraumes ‍oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, ⁤dass die Stimmabgabe ⁤nicht erkennbar ist. In⁣ der ⁤Wahlkabine‍ ist es‍ nicht gestattet, zu fotografieren oder zu filmen.

Die ⁣Wahlhandlung sowie ⁤die anschließende Ermittlung​ und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. ⁢Jede Person hat Zutritt, soweit dies ohne Beeinträchtigung des⁣ Wahlgeschäfts möglich ist.

Wer einen Wahlschein hat, kann entweder durch ⁣Stimmabgabe an der Europawahl in einem beliebigen Wahlbezirk des⁣ Regionalverbandes Saarbrücken (§ 6 Abs. 5 des Europawahlgesetzes),⁢ der Gemeinderatswahl in‍ einem beliebigen​ Wahlbezirk seines Wahlbereichs (§ 15 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes), der Ortsratswahl in einem beliebigen Wahlbezirk ⁣seines Gemeindebezirks ‍(§ ‌56 ‌des Kommunalwahlgesetzes), der Regionalversammlungswahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines ‍Wahlbereichs (Stadtumland) (§ 65 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes), der Wahl der ⁢Bürgermeisterin/des Bürgermeisters oder der ⁢Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors in einem beliebigen Wahlbezirk des Regionalverbandes Saarbrücken oder durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen möchte,​ muss ⁢sich rechtzeitig bei​ der Gemeindebehörde ⁢einen amtlichen ⁤Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen ​Wahlbriefumschlag beschaffen. Der Wahlbrief,‍ der den Stimmzettel im verschlossenen Stimmzettelumschlag sowie den unterschriebenen Wahlschein enthält, muss so ​rechtzeitig an ‍die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle gesendet werden, dass er dort spätestens am Wahltag bis‌ 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann⁢ auch⁤ persönlich bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

Jede/r Wahlberechtigte kann das Wahlrecht‌ nur einmal ⁢und nur ⁤persönlich ausüben. Dies⁤ gilt auch ⁤für​ die Europawahl, selbst‌ wenn Wahlberechtigte zugleich in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 ‍Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder⁢ einen Vertreter ​anstelle der oder des ⁤Wahlberechtigten ist​ unzulässig (§ 15 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes).

Eine​ Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter, die oder​ der des Lesens ‍unkundig ‌ist oder wegen einer Behinderung an⁢ der Abgabe ihrer⁣ oder seiner Stimme gehindert ​ist, kann sich der Hilfe einer ‍anderen Person⁣ bedienen. ‍Die Hilfeleistung ist auf technische Unterstützung bei der⁣ Kundgabe einer ‌von ⁣der oder dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte⁤ Willensbildung oder Entscheidung der oder des ​Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der ⁣Hilfsperson besteht (§ 15⁣ Abs. ‌5​ des Kommunalwahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst‍ ein unrichtiges Ergebnis ‌einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf⁤ Jahren oder ‌mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt​ auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der oder des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der oder des Wahlberechtigten eine ​Stimme abgibt.anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union zum ⁢Europäischen ⁤Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder einen⁤ Vertreter anstelle ⁢der oder des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 15 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes).

Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter, die oder der des Lesens⁣ unkundig⁣ ist oder wegen einer Behinderung an⁢ der Abgabe ihrer oder ‌seiner ‍Stimme gehindert ist, kann sich der Hilfe einer anderen Person ‍bedienen. Die Hilfeleistung ⁣ist​ auf technische Unterstützung bei der Kundgabe einer von ⁣der ⁢oder dem Wahlberechtigten ⁣selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die⁢ unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung⁤ oder Entscheidung der oder des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert ⁣oder wenn ein Interessenskonflikt ​der Hilfsperson besteht (§ 15 Abs. 5 des ⁣Kommunalwahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder‍ sonst ein⁢ unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird ​mit Freiheitsstrafe bis zu‍ fünf Jahren ⁢oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im ⁣Rahmen zulässiger‌ Assistenz entgegen der Wahlentscheidung ‌der oder ⁢des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der oder des ⁤Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ ⁤107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Quierschied, 27.05.2024
gez. Yannick von Ehren
Der Gemeindewahlleiter


Quelle: Gemeinde Quierschied
Bilder & Bildrecht: Gemeinde Quierschied



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  • Aktuelles aus Quierschied: Sebastian Zenner

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