Am 09. Juni 2024 finden in der Gemeinde Quierschied mehrere wichtige Wahlen statt. Gewählt werden der Gemeinderat der Gemeinde Quierschied, die Ortsräte der Gemeindebezirke Quierschied, Fischbach-Camphausen und Göttelborn, die Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken, sowie die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde Quierschied und die Regionalverbandsdirektorin oder der Regionalverbandsdirektor. Die Wahllokale sind von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Die Gemeinde Quierschied ist in 13 Wahlbezirke unterteilt. Hier sind die einzelnen Wahlbezirke und ihre Wahllokale:
1. Wahlbezirk 101: Grundschule Lasbach, Klasse 1, Haupteingang rechts
2. Wahlbezirk 102: Grundschule Lasbach, Bücherei, Haupteingang links
3. Wahlbezirk 103: Grundschule Lasbach, Multifunktionsraum, hinterer Schulhof
4. Wahlbezirk 104: Grundschule Lasbach, Turnhalle Teilbereich 1, oberer Eingang
5. Wahlbezirk 105: Grundschule Lasbach, Turnhalle Teilbereich 2, oberer Eingang
6. Wahlbezirk 106: Kindertagesstätte Villa Regenbogen
7. Wahlbezirk 107: Gemeinschaftsschule Taubenfeld
Bitte beachten Sie die jeweiligen Wahllokale und deren Eingänge, um einen reibungslosen Ablauf der Wahl zu gewährleisten.Am 09. Juni 2024 stehen in der Gemeinde Quierschied bedeutende Wahlen an. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, den Gemeinderat der Gemeinde Quierschied, die Ortsräte der Gemeindebezirke Quierschied, Fischbach-Camphausen und Göttelborn, die Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken sowie die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister der Gemeinde Quierschied und die Regionalverbandsdirektorin oder den Regionalverbandsdirektor zu wählen. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Die Gemeinde Quierschied ist in insgesamt 13 Wahlbezirke unterteilt. Hier finden Sie die detaillierte Übersicht der Wahlbezirke und ihre jeweiligen Wahllokale:
1. Wahlbezirk 101: Grundschule Lasbach, Klasse 1, Haupteingang rechts
2. Wahlbezirk 102: Grundschule Lasbach, Bücherei, Haupteingang links
3. Wahlbezirk 103: Grundschule Lasbach, Multifunktionsraum, hinterer Schulhof
4. Wahlbezirk 104: Grundschule Lasbach, Turnhalle Teilbereich 1, oberer Eingang
5. Wahlbezirk 105: Grundschule Lasbach, Turnhalle Teilbereich 2, oberer Eingang
6. Wahlbezirk 106: Kindertagesstätte Villa Regenbogen
7. Wahlbezirk 107: Gemeinschaftsschule Taubenfeld
8. Wahlbezirk 108: Gemeindebücherei
9. Wahlbezirk 211: Fischbachhalle, Teilbereich 1
10. Wahlbezirk 212: Fischbachhalle, Teilbereich 2
11. Wahlbezirk 213: Fischbachhalle, Teilbereich 3
12. Wahlbezirk 321: Mehrzweckhalle Göttelborn, Teilbereich 1
13. Wahlbezirk 322: Mehrzweckhalle Göttelborn, Teilbereich 2
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten zwischen dem 29. April 2024 und dem 04. Mai 2024 zugestellt werden, sind die jeweiligen Wahlbezirke angegeben, in denen die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können.
Die Briefwahlvorstände treffen sich zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr in den folgenden Räumlichkeiten:
1. Briefwahllokal 401: Feuerwehr Quierschied, Schulungsraum
2. Briefwahllokal 402: Feuerwehr Quierschied, Fahrzeughalle
3. Briefwahllokal 403: Deutsches Rotes Kreuz Quierschied, Aufenthaltsraum
4. Briefwahllokal 404: Grundschule Lasbach, Freiwillige Ganztagsschule
Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.Am 09. Juni 2024 werden in der Gemeinde Quierschied wichtige Wahlen abgehalten. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, den Gemeinderat der Gemeinde Quierschied, die Ortsräte der Gemeindebezirke Quierschied, Fischbach-Camphausen und Göttelborn, die Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken sowie die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister der Gemeinde Quierschied und die Regionalverbandsdirektorin oder den Regionalverbandsdirektor zu wählen. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Die Gemeinde Quierschied ist in insgesamt 13 Wahlbezirke unterteilt. Hier finden Sie die detaillierte Übersicht der Wahlbezirke und ihre jeweiligen Wahllokale:
1. Wahlbezirk 101: Grundschule Lasbach, Klasse 1, Haupteingang rechts
2. Wahlbezirk 102: Grundschule Lasbach, Bücherei, Haupteingang links
3. Wahlbezirk 103: Grundschule Lasbach, Multifunktionsraum, hinterer Schulhof
4. Wahlbezirk 104: Grundschule Lasbach, Turnhalle Teilbereich 1, oberer Eingang
5. Wahlbezirk 105: Grundschule Lasbach, Turnhalle Teilbereich 2, oberer Eingang
6. Wahlbezirk 106: Kindertagesstätte Villa Regenbogen
7. Wahlbezirk 107: Gemeinschaftsschule Taubenfeld
8. Wahlbezirk 108: Gemeindebücherei
9. Wahlbezirk 211: Fischbachhalle, Teilbereich 1
10. Wahlbezirk 212: Fischbachhalle, Teilbereich 2
11. Wahlbezirk 213: Fischbachhalle, Teilbereich 3
12. Wahlbezirk 321: Mehrzweckhalle Göttelborn, Teilbereich 1
13. Wahlbezirk 322: Mehrzweckhalle Göttelborn, Teilbereich 2
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten zwischen dem 29. April 2024 und dem 04. Mai 2024 zugestellt werden, sind die jeweiligen Wahlbezirke angegeben, in denen die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können.
Die Briefwahlvorstände treffen sich zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr in den folgenden Räumlichkeiten:
1. Briefwahllokal 401: Feuerwehr Quierschied, Schulungsraum
2. Briefwahllokal 402: Feuerwehr Quierschied, Fahrzeughalle
3. Briefwahllokal 403: Deutsches Rotes Kreuz Quierschied, Aufenthaltsraum
4. Briefwahllokal 404: Grundschule Lasbach, Freiwillige Ganztagsschule
Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler müssen ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitbringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält bei Betreten des Wahlraumes für die jeweilige Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, einen entsprechenden Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmzettel sind wie folgt farblich gekennzeichnet:
1. Europawahl: weißer Stimmzettel
2. Gemeinderatswahl: gelber Stimmzettel
3. Ortsratswahl: orangefarbener Stimmzettel
4. Regionalversammlungswahl: grüner Stimmzettel
5. Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters: beiger Stimmzettel
6. Wahl der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors: hellblauer Stimmzettel
Jede Wählerin und jeder Wähler hat für jede Wahl eine Stimme.Am 09. Juni 2024 stehen in der Gemeinde Quierschied bedeutende Wahlen an. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, den Gemeinderat der Gemeinde Quierschied, die Ortsräte der Gemeindebezirke Quierschied, Fischbach-Camphausen und Göttelborn, die Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken sowie die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister der Gemeinde Quierschied und die Regionalverbandsdirektorin oder den Regionalverbandsdirektor zu wählen. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Die Gemeinde Quierschied ist in insgesamt 13 Wahlbezirke unterteilt. Hier finden Sie die detaillierte Übersicht der Wahlbezirke und ihre jeweiligen Wahllokale:
1. Wahlbezirk 101: Grundschule Lasbach, Klasse 1, Haupteingang rechts
2. Wahlbezirk 102: Grundschule Lasbach, Bücherei, Haupteingang links
3. Wahlbezirk 103: Grundschule Lasbach, Multifunktionsraum, hinterer Schulhof
4. Wahlbezirk 104: Grundschule Lasbach, Turnhalle Teilbereich 1, oberer Eingang
5. Wahlbezirk 105: Grundschule Lasbach, Turnhalle Teilbereich 2, oberer Eingang
6. Wahlbezirk 106: Kindertagesstätte Villa Regenbogen
7. Wahlbezirk 107: Gemeinschaftsschule Taubenfeld
8. Wahlbezirk 108: Gemeindebücherei
9. Wahlbezirk 211: Fischbachhalle, Teilbereich 1
10. Wahlbezirk 212: Fischbachhalle, Teilbereich 2
11. Wahlbezirk 213: Fischbachhalle, Teilbereich 3
12. Wahlbezirk 321: Mehrzweckhalle Göttelborn, Teilbereich 1
13. Wahlbezirk 322: Mehrzweckhalle Göttelborn, Teilbereich 2
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten zwischen dem 29. April 2024 und dem 04. Mai 2024 zugestellt werden, sind die jeweiligen Wahlbezirke angegeben, in denen die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können.
Die Briefwahlvorstände treffen sich zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr in den folgenden Räumlichkeiten:
1. Briefwahllokal 401: Feuerwehr Quierschied, Schulungsraum
2. Briefwahllokal 402: Feuerwehr Quierschied, Fahrzeughalle
3. Briefwahllokal 403: Deutsches Rotes Kreuz Quierschied, Aufenthaltsraum
4. Briefwahllokal 404: Grundschule Lasbach, Freiwillige Ganztagsschule
Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler müssen ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitbringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält bei Betreten des Wahlraumes für die jeweilige Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, einen entsprechenden Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmzettel sind wie folgt farblich gekennzeichnet:
1. Europawahl: weißer Stimmzettel
2. Gemeinderatswahl: gelber Stimmzettel
3. Ortsratswahl: orangefarbener Stimmzettel
4. Regionalversammlungswahl: grüner Stimmzettel
5. Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters: beiger Stimmzettel
6. Wahl der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors: hellblauer Stimmzettel
Jede Wählerin und jeder Wähler hat für jede Wahl eine Stimme.
Die Stimmzettel für die Europawahl enthalten unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie die ersten 10 Bewerberinnen oder Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge. Rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten befindet sich ein Kreis für die Kennzeichnung.
Bei der Gemeinderatswahl, der Ortsratswahl und der Regionalversammlungswahl enthalten die Stimmzettel die zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntgabe. Angegeben sind der Name der Partei oder Wählergruppe, deren Kurzbezeichnung (sofern vorhanden) sowie der Familienname, Vorname und Beruf der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber jedes Wahlvorschlags. Bei Wahlvorschlägen, die in eine Gebietsliste und Bereichslisten gegliedert sind, sind auf der Gebietsliste und den Bereichslisten jeweils die ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber mit Familiennamen, Vornamen und Beruf angegeben.Am 09. Juni 2024 werden in der Gemeinde Quierschied bedeutende Wahlen abgehalten. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, den Gemeinderat der Gemeinde Quierschied, die Ortsräte der Gemeindebezirke Quierschied, Fischbach-Camphausen und Göttelborn, die Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken sowie die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister der Gemeinde Quierschied und die Regionalverbandsdirektorin oder den Regionalverbandsdirektor zu wählen. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Die Gemeinde Quierschied ist in insgesamt 13 Wahlbezirke unterteilt. Hier finden Sie die detaillierte Übersicht der Wahlbezirke und ihre jeweiligen Wahllokale:
1. Wahlbezirk 101: Grundschule Lasbach, Klasse 1, Haupteingang rechts
2. Wahlbezirk 102: Grundschule Lasbach, Bücherei, Haupteingang links
3. Wahlbezirk 103: Grundschule Lasbach, Multifunktionsraum, hinterer Schulhof
4. Wahlbezirk 104: Grundschule Lasbach, Turnhalle Teilbereich 1, oberer Eingang
5. Wahlbezirk 105: Grundschule Lasbach, Turnhalle Teilbereich 2, oberer Eingang
6. Wahlbezirk 106: Kindertagesstätte Villa Regenbogen
7. Wahlbezirk 107: Gemeinschaftsschule Taubenfeld
8. Wahlbezirk 108: Gemeindebücherei
9. Wahlbezirk 211: Fischbachhalle, Teilbereich 1
10. Wahlbezirk 212: Fischbachhalle, Teilbereich 2
11. Wahlbezirk 213: Fischbachhalle, Teilbereich 3
12. Wahlbezirk 321: Mehrzweckhalle Göttelborn, Teilbereich 1
13. Wahlbezirk 322: Mehrzweckhalle Göttelborn, Teilbereich 2
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten zwischen dem 29. April 2024 und dem 04. Mai 2024 zugestellt werden, sind die jeweiligen Wahlbezirke angegeben, in denen die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können.
Die Briefwahlvorstände treffen sich zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr in den folgenden Räumlichkeiten:
1. Briefwahllokal 401: Feuerwehr Quierschied, Schulungsraum
2. Briefwahllokal 402: Feuerwehr Quierschied, Fahrzeughalle
3. Briefwahllokal 403: Deutsches Rotes Kreuz Quierschied, Aufenthaltsraum
4. Briefwahllokal 404: Grundschule Lasbach, Freiwillige Ganztagsschule
Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler müssen ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitbringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält bei Betreten des Wahlraumes für die jeweilige Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, einen entsprechenden Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmzettel sind wie folgt farblich gekennzeichnet:
1. Europawahl: weißer Stimmzettel
2. Gemeinderatswahl: gelber Stimmzettel
3. Ortsratswahl: orangefarbener Stimmzettel
4. Regionalversammlungswahl: grüner Stimmzettel
5. Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters: beiger Stimmzettel
6. Wahl der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors: hellblauer Stimmzettel
Jede Wählerin und jeder Wähler hat für jede Wahl eine Stimme.
Die Stimmzettel für die Europawahl enthalten unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie die ersten 10 Bewerberinnen oder Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge. Rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten befindet sich ein Kreis für die Kennzeichnung.
Bei der Gemeinderatswahl, der Ortsratswahl und der Regionalversammlungswahl enthalten die Stimmzettel die zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntgabe. Angegeben sind der Name der Partei oder Wählergruppe, deren Kurzbezeichnung (sofern vorhanden) sowie der Familienname, Vorname und Beruf der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber jedes Wahlvorschlags. Bei Wahlvorschlägen, die in eine Gebietsliste und Bereichslisten gegliedert sind, sind auf der Gebietsliste und den Bereichslisten jeweils die ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber mit Familiennamen, Vornamen und Beruf angegeben.
Die Stimmzettel für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters oder der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors enthalten die zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntgabe. Angegeben sind der Name der Partei, Wählergruppe oder Einzelbewerberin/des Einzelbewerbers, deren Kurzbezeichnung (sofern vorhanden) sowie der Familienname, Vorname, Beruf und die Anschrift der Bewerberin/des Bewerbers.
Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme ab, indem sie oder er auf jedem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kennzeichnet, welchen Wahlvorschlag sie oder er wählen möchte.
Die Stimmzettel müssen von der Wählerin oder vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine ist es nicht gestattet, zu fotografieren oder zu filmen.Am 09. Juni 2024 werden in der Gemeinde Quierschied bedeutende Wahlen abgehalten. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, den Gemeinderat der Gemeinde Quierschied, die Ortsräte der Gemeindebezirke Quierschied, Fischbach-Camphausen und Göttelborn, die Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken sowie die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister der Gemeinde Quierschied und die Regionalverbandsdirektorin oder den Regionalverbandsdirektor zu wählen. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Die Gemeinde Quierschied ist in insgesamt 13 Wahlbezirke unterteilt. Hier finden Sie die detaillierte Übersicht der Wahlbezirke und ihre jeweiligen Wahllokale:
1. Wahlbezirk 101: Grundschule Lasbach, Klasse 1, Haupteingang rechts
2. Wahlbezirk 102: Grundschule Lasbach, Bücherei, Haupteingang links
3. Wahlbezirk 103: Grundschule Lasbach, Multifunktionsraum, hinterer Schulhof
4. Wahlbezirk 104: Grundschule Lasbach, Turnhalle Teilbereich 1, oberer Eingang
5. Wahlbezirk 105: Grundschule Lasbach, Turnhalle Teilbereich 2, oberer Eingang
6. Wahlbezirk 106: Kindertagesstätte Villa Regenbogen
7. Wahlbezirk 107: Gemeinschaftsschule Taubenfeld
8. Wahlbezirk 108: Gemeindebücherei
9. Wahlbezirk 211: Fischbachhalle, Teilbereich 1
10. Wahlbezirk 212: Fischbachhalle, Teilbereich 2
11. Wahlbezirk 213: Fischbachhalle, Teilbereich 3
12. Wahlbezirk 321: Mehrzweckhalle Göttelborn, Teilbereich 1
13. Wahlbezirk 322: Mehrzweckhalle Göttelborn, Teilbereich 2
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten zwischen dem 29. April 2024 und dem 04. Mai 2024 zugestellt werden, sind die jeweiligen Wahlbezirke angegeben, in denen die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können.
Die Briefwahlvorstände treffen sich zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr in den folgenden Räumlichkeiten:
1. Briefwahllokal 401: Feuerwehr Quierschied, Schulungsraum
2. Briefwahllokal 402: Feuerwehr Quierschied, Fahrzeughalle
3. Briefwahllokal 403: Deutsches Rotes Kreuz Quierschied, Aufenthaltsraum
4. Briefwahllokal 404: Grundschule Lasbach, Freiwillige Ganztagsschule
Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler müssen ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitbringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält bei Betreten des Wahlraumes für die jeweilige Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, einen entsprechenden Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmzettel sind wie folgt farblich gekennzeichnet:
1. Europawahl: weißer Stimmzettel
2. Gemeinderatswahl: gelber Stimmzettel
3. Ortsratswahl: orangefarbener Stimmzettel
4. Regionalversammlungswahl: grüner Stimmzettel
5. Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters: beiger Stimmzettel
6. Wahl der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors: hellblauer Stimmzettel
Jede Wählerin und jeder Wähler hat für jede Wahl eine Stimme.
Die Stimmzettel für die Europawahl enthalten unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie die ersten 10 Bewerberinnen oder Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge. Rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten befindet sich ein Kreis für die Kennzeichnung.
Bei der Gemeinderatswahl, der Ortsratswahl und der Regionalversammlungswahl enthalten die Stimmzettel die zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntgabe. Angegeben sind der Name der Partei oder Wählergruppe, deren Kurzbezeichnung (sofern vorhanden) sowie der Familienname, Vorname und Beruf der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber jedes Wahlvorschlags. Bei Wahlvorschlägen, die in eine Gebietsliste und Bereichslisten gegliedert sind, sind auf der Gebietsliste und den Bereichslisten jeweils die ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber mit Familiennamen, Vornamen und Beruf angegeben.
Die Stimmzettel für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters oder der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors enthalten die zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntgabe. Angegeben sind der Name der Partei, Wählergruppe oder Einzelbewerberin/des Einzelbewerbers, deren Kurzbezeichnung (sofern vorhanden) sowie der Familienname, Vorname, Beruf und die Anschrift der Bewerberin/des Bewerbers.
Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme ab, indem sie oder er auf jedem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kennzeichnet, welchen Wahlvorschlag sie oder er wählen möchte.
Die Stimmzettel müssen von der Wählerin oder vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine ist es nicht gestattet, zu fotografieren oder zu filmen.
Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Wer einen Wahlschein hat, kann entweder durch Stimmabgabe an der Europawahl in einem beliebigen Wahlbezirk des Regionalverbandes Saarbrücken (§ 6 Abs. 5 des Europawahlgesetzes), der Gemeinderatswahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines Wahlbereichs (§ 15 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes), der Ortsratswahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines Gemeindebezirks (§ 56 des Kommunalwahlgesetzes), der Regionalversammlungswahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines Wahlbereichs (Stadtumland) (§ 65 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes), der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters oder der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors in einem beliebigen Wahlbezirk des Regionalverbandes Saarbrücken oder durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss sich rechtzeitig um die entsprechenden Unterlagen kümmern.Am 09. Juni 2024 werden in der Gemeinde Quierschied bedeutende Wahlen abgehalten. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, den Gemeinderat der Gemeinde Quierschied, die Ortsräte der Gemeindebezirke Quierschied, Fischbach-Camphausen und Göttelborn, die Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken sowie die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister der Gemeinde Quierschied und die Regionalverbandsdirektorin oder den Regionalverbandsdirektor zu wählen. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Die Gemeinde Quierschied ist in insgesamt 13 Wahlbezirke unterteilt. Hier finden Sie die detaillierte Übersicht der Wahlbezirke und ihre jeweiligen Wahllokale:
1. Wahlbezirk 101: Grundschule Lasbach, Klasse 1, Haupteingang rechts
2. Wahlbezirk 102: Grundschule Lasbach, Bücherei, Haupteingang links
3. Wahlbezirk 103: Grundschule Lasbach, Multifunktionsraum, hinterer Schulhof
4. Wahlbezirk 104: Grundschule Lasbach, Turnhalle Teilbereich 1, oberer Eingang
5. Wahlbezirk 105: Grundschule Lasbach, Turnhalle Teilbereich 2, oberer Eingang
6. Wahlbezirk 106: Kindertagesstätte Villa Regenbogen
7. Wahlbezirk 107: Gemeinschaftsschule Taubenfeld
8. Wahlbezirk 108: Gemeindebücherei
9. Wahlbezirk 211: Fischbachhalle, Teilbereich 1
10. Wahlbezirk 212: Fischbachhalle, Teilbereich 2
11. Wahlbezirk 213: Fischbachhalle, Teilbereich 3
12. Wahlbezirk 321: Mehrzweckhalle Göttelborn, Teilbereich 1
13. Wahlbezirk 322: Mehrzweckhalle Göttelborn, Teilbereich 2
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten zwischen dem 29. April 2024 und dem 04. Mai 2024 zugestellt werden, sind die jeweiligen Wahlbezirke angegeben, in denen die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können.
Die Briefwahlvorstände treffen sich zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr in den folgenden Räumlichkeiten:
1. Briefwahllokal 401: Feuerwehr Quierschied, Schulungsraum
2. Briefwahllokal 402: Feuerwehr Quierschied, Fahrzeughalle
3. Briefwahllokal 403: Deutsches Rotes Kreuz Quierschied, Aufenthaltsraum
4. Briefwahllokal 404: Grundschule Lasbach, Freiwillige Ganztagsschule
Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler müssen ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitbringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält bei Betreten des Wahlraumes für die jeweilige Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, einen entsprechenden Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmzettel sind wie folgt farblich gekennzeichnet:
1. Europawahl: weißer Stimmzettel
2. Gemeinderatswahl: gelber Stimmzettel
3. Ortsratswahl: orangefarbener Stimmzettel
4. Regionalversammlungswahl: grüner Stimmzettel
5. Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters: beiger Stimmzettel
6. Wahl der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors: hellblauer Stimmzettel
Jede Wählerin und jeder Wähler hat für jede Wahl eine Stimme.
Die Stimmzettel für die Europawahl enthalten unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie die ersten 10 Bewerberinnen oder Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge. Rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten befindet sich ein Kreis für die Kennzeichnung.
Bei der Gemeinderatswahl, der Ortsratswahl und der Regionalversammlungswahl enthalten die Stimmzettel die zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntgabe. Angegeben sind der Name der Partei oder Wählergruppe, deren Kurzbezeichnung (sofern vorhanden) sowie der Familienname, Vorname und Beruf der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber jedes Wahlvorschlags. Bei Wahlvorschlägen, die in eine Gebietsliste und Bereichslisten gegliedert sind, sind auf der Gebietsliste und den Bereichslisten jeweils die ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber mit Familiennamen, Vornamen und Beruf angegeben.
Die Stimmzettel für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters oder der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors enthalten die zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntgabe. Angegeben sind der Name der Partei, Wählergruppe oder Einzelbewerberin/des Einzelbewerbers, deren Kurzbezeichnung (sofern vorhanden) sowie der Familienname, Vorname, Beruf und die Anschrift der Bewerberin/des Bewerbers.
Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme ab, indem sie oder er auf jedem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kennzeichnet, welchen Wahlvorschlag sie oder er wählen möchte.
Die Stimmzettel müssen von der Wählerin oder vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine ist es nicht gestattet, zu fotografieren oder zu filmen.
Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Wer einen Wahlschein hat, kann entweder durch Stimmabgabe an der Europawahl in einem beliebigen Wahlbezirk des Regionalverbandes Saarbrücken (§ 6 Abs. 5 des Europawahlgesetzes), der Gemeinderatswahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines Wahlbereichs (§ 15 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes), der Ortsratswahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines Gemeindebezirks (§ 56 des Kommunalwahlgesetzes), der Regionalversammlungswahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines Wahlbereichs (Stadtumland) (§ 65 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes), der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters oder der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors in einem beliebigen Wahlbezirk des Regionalverbandes Saarbrücken oder durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss sich rechtzeitig bei der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen. Der Wahlbrief, der den Stimmzettel im verschlossenen Stimmzettelumschlag sowie den unterschriebenen Wahlschein enthält, muss so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle gesendet werden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch persönlich bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Jede/r Wahlberechtigte kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Dies gilt auch für die Europawahl, selbst wenn Wahlberechtigte zugleich in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder einen Vertreter anstelle der oder des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 15 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes).
Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter, die oder der des Lesens nicht mächtig ist, kann sich von einer Vertrauensperson helfen lassen.Am 09. Juni 2024 werden in der Gemeinde Quierschied bedeutende Wahlen abgehalten. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, den Gemeinderat der Gemeinde Quierschied, die Ortsräte der Gemeindebezirke Quierschied, Fischbach-Camphausen und Göttelborn, die Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken sowie die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister der Gemeinde Quierschied und die Regionalverbandsdirektorin oder den Regionalverbandsdirektor zu wählen. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Die Gemeinde Quierschied ist in insgesamt 13 Wahlbezirke unterteilt. Hier finden Sie die detaillierte Übersicht der Wahlbezirke und ihre jeweiligen Wahllokale:
1. Wahlbezirk 101: Grundschule Lasbach, Klasse 1, Haupteingang rechts
2. Wahlbezirk 102: Grundschule Lasbach, Bücherei, Haupteingang links
3. Wahlbezirk 103: Grundschule Lasbach, Multifunktionsraum, hinterer Schulhof
4. Wahlbezirk 104: Grundschule Lasbach, Turnhalle Teilbereich 1, oberer Eingang
5. Wahlbezirk 105: Grundschule Lasbach, Turnhalle Teilbereich 2, oberer Eingang
6. Wahlbezirk 106: Kindertagesstätte Villa Regenbogen
7. Wahlbezirk 107: Gemeinschaftsschule Taubenfeld
8. Wahlbezirk 108: Gemeindebücherei
9. Wahlbezirk 211: Fischbachhalle, Teilbereich 1
10. Wahlbezirk 212: Fischbachhalle, Teilbereich 2
11. Wahlbezirk 213: Fischbachhalle, Teilbereich 3
12. Wahlbezirk 321: Mehrzweckhalle Göttelborn, Teilbereich 1
13. Wahlbezirk 322: Mehrzweckhalle Göttelborn, Teilbereich 2
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten zwischen dem 29. April 2024 und dem 04. Mai 2024 zugestellt werden, sind die jeweiligen Wahlbezirke angegeben, in denen die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können.
Die Briefwahlvorstände treffen sich zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr in den folgenden Räumlichkeiten:
1. Briefwahllokal 401: Feuerwehr Quierschied, Schulungsraum
2. Briefwahllokal 402: Feuerwehr Quierschied, Fahrzeughalle
3. Briefwahllokal 403: Deutsches Rotes Kreuz Quierschied, Aufenthaltsraum
4. Briefwahllokal 404: Grundschule Lasbach, Freiwillige Ganztagsschule
Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler müssen ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitbringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält bei Betreten des Wahlraumes für die jeweilige Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, einen entsprechenden Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmzettel sind wie folgt farblich gekennzeichnet:
1. Europawahl: weißer Stimmzettel
2. Gemeinderatswahl: gelber Stimmzettel
3. Ortsratswahl: orangefarbener Stimmzettel
4. Regionalversammlungswahl: grüner Stimmzettel
5. Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters: beiger Stimmzettel
6. Wahl der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors: hellblauer Stimmzettel
Jede Wählerin und jeder Wähler hat für jede Wahl eine Stimme.
Die Stimmzettel für die Europawahl enthalten unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie die ersten 10 Bewerberinnen oder Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge. Rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten befindet sich ein Kreis für die Kennzeichnung.
Bei der Gemeinderatswahl, der Ortsratswahl und der Regionalversammlungswahl enthalten die Stimmzettel die zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntgabe. Angegeben sind der Name der Partei oder Wählergruppe, deren Kurzbezeichnung (sofern vorhanden) sowie der Familienname, Vorname und Beruf der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber jedes Wahlvorschlags. Bei Wahlvorschlägen, die in eine Gebietsliste und Bereichslisten gegliedert sind, sind auf der Gebietsliste und den Bereichslisten jeweils die ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber mit Familiennamen, Vornamen und Beruf angegeben.
Die Stimmzettel für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters oder der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors enthalten die zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntgabe. Angegeben sind der Name der Partei, Wählergruppe oder Einzelbewerberin/des Einzelbewerbers, deren Kurzbezeichnung (sofern vorhanden) sowie der Familienname, Vorname, Beruf und die Anschrift der Bewerberin/des Bewerbers.
Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme ab, indem sie oder er auf jedem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kennzeichnet, welchen Wahlvorschlag sie oder er wählen möchte.
Die Stimmzettel müssen von der Wählerin oder vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine ist es nicht gestattet, zu fotografieren oder zu filmen.
Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Wer einen Wahlschein hat, kann entweder durch Stimmabgabe an der Europawahl in einem beliebigen Wahlbezirk des Regionalverbandes Saarbrücken (§ 6 Abs. 5 des Europawahlgesetzes), der Gemeinderatswahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines Wahlbereichs (§ 15 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes), der Ortsratswahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines Gemeindebezirks (§ 56 des Kommunalwahlgesetzes), der Regionalversammlungswahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines Wahlbereichs (Stadtumland) (§ 65 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes), der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters oder der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors in einem beliebigen Wahlbezirk des Regionalverbandes Saarbrücken oder durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss sich rechtzeitig bei der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen. Der Wahlbrief, der den Stimmzettel im verschlossenen Stimmzettelumschlag sowie den unterschriebenen Wahlschein enthält, muss so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle gesendet werden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch persönlich bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Jede/r Wahlberechtigte kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Dies gilt auch für die Europawahl, selbst wenn Wahlberechtigte zugleich in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder einen Vertreter anstelle der oder des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 15 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes).
Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter, die oder der des Lesens unkundig ist oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer oder seiner Stimme gehindert ist, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Unterstützung bei der Kundgabe einer von der oder dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der oder des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht (§ 15 Abs. 5 des Kommunalwahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der oder des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der oder des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt.anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder einen Vertreter anstelle der oder des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 15 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes).
Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter, die oder der des Lesens unkundig ist oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer oder seiner Stimme gehindert ist, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Unterstützung bei der Kundgabe einer von der oder dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der oder des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht (§ 15 Abs. 5 des Kommunalwahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der oder des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der oder des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Quierschied, 27.05.2024
gez. Yannick von Ehren
Der Gemeindewahlleiter
Quelle: Gemeinde Quierschied
Bilder & Bildrecht: Gemeinde Quierschied
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