Am Dienstag, 18. April 2023 I 18:00 Uhr-20:00 Uhr
Referent: Rechtsanwalt Patrick Nessler
Mit dem „Ehrenamtsstärkungsgesetz“ sind bereits 2013 auch Regelungen in Kraft getreten, die die Haftung der Mitglieder des Vereins- und Verbandsvorstand, aber auch der Mitglieder selbst einschränken.
Trotzdem bleibt es grundsätzlich dabei, dass Vorstände dem Verein bzw. Verband, den Vereinsmitgliedern oder auch dem Staat oder nicht dem Verein angehörenden Personen schadensersatzpflichtig sein können, wenn sie die ihnen obliegende Pflichten verletzen. Wann dies nun zu einer persönlichen Haftung führt und was man dagegen tun kann, ist Gegenstand dieses Seminars.
Das Anmeldemanagement wird durch die Kreisvolkshochschule im Landkreis Neunkirchen umgesetzt.
Anmeldung: https://www.kvhs-neunkirchen.de/kurse/verein-und-ehrenamt/kurs/Die-Haftung-des-Vorstandes/231-1110
Bei Rückfragen: kvhs@landkreis-neunkirchen.de oder per Telefon 06824 906 41 21
Bilder & Bildrecht: Gemeinde Quierschied
Bei diesem Text handelt es sich um eine unbearbeitete Pressemeldung der Gemeinde Quierschied, die im Original hier nachgelesen werden kann.
Bildquellen
- Aktuelles aus Quierschied: Sebastian Zenner