Der Regionalverband Saarbrücken sucht derzeit nach sogenannten „selbstorganisierten Zusammenschlüssen“, die sich um einen Sitz im Jugendhilfeausschuss bewerben möchten. Nach der kommenden Kommunalwahl im September können Vertreter als beratende Mitglieder im neu gebildeten Ausschuss tätig sein, wie es das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes von 2021 ermöglicht. Interessierte haben noch bis zum 22. März Zeit, sich beim Jugendamt des Regionalverbandes zu bewerben.
Als selbstorganisierte Zusammenschlüsse gelten beispielsweise Ehrenamtliche, die sich zusammengeschlossen haben, um Organisationen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder direkt Kinder, Jugendliche und Familien zu unterstützen. Dazu gehören auch Selbsthilfegruppen von Eltern, Pflegeeltern oder Kindern. Diese müssen ihren Sitz dauerhaft im Regionalverband Saarbrücken haben.Der Jugendhilfeausschuss setzt sich aus politischen Vertretern der Regionalversammlung und Vertretern anerkannter freier Träger der Jugendhilfe zusammen. Diese Träger, wie die Diakonie, die Caritas oder die AWO, entsenden acht stimmberechtigte Mitglieder in den Ausschuss. Hinzu kommen beratende Mitglieder aus dem Jugendamt, den Kirchen, der Polizei oder dem Jugendgericht. Die Aufgabe des Jugendhilfeausschusses besteht darin, Kinder und Jugendliche sowie Familien zu unterstützen, zu begleiten und zu fördern. Selbstorganisierte Zusammenschlüsse sollen als Selbsthilfekontaktstelle oder Selbstvertretung dienen und verschiedene Formen der Selbsthilfe anbieten. Interessensbekundungen können postalisch an den Regionalverband gesendet werden.Die Jugendhilfeplanung in Saarbrücken ist unter der Adresse Europaallee 11 in 66113 Saarbrücken zu erreichen oder per E-Mail an jugendamt-planung@rvsbr.de.
Quelle: Regionalverband Saarbrücken
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