Im Jahr 1974 wurde mit dem ersten Modellprojekt „Tagesmütter“, unterstützt durch das Bundesministerium für Familie, der Grundstein für eine alternative Betreuungsform gelegt. Mit einer gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2004 hat sich die Kindertagespflege in Deutschland als eine gleichrangige Option zur Kinderbetreuung in Kindertagesstätten fest etabliert. Mittlerweile spielen Tagesmütter und -väter eine zentrale Rolle in der Landschaft der Kindertagesbetreuung. Im Regionalverband Saarbrücken zum Beispiel engagieren sich ungefähr 160 Kindertagespflegepersonen, einschließlich sechs Tagesväter, die Kinder entweder alleine oder im Rahmen einer Großtagespflege betreuen. „Tagesmütter und -väter schaffen mehr als 500 Betreuungsplätze für Kleinkinder und tragen wesentlich dazu bei, dass Familien Beruf und Privatleben besser vereinbaren können“, erklärt Peter Gillo, der Regionalverbandsdirektor.
Seit dem Ende des Jahres 2016 besteht für die öffentliche Jugendhilfe die Möglichkeit, die Höhe des Tagespflegegeldes eigenständig zu bestimmen.In den vergangenen Jahren verzeichnete das Entgelt für Kindertagespflegepersonen einen bemerkenswerten Anstieg um 50 Prozent. Dies ist vor allem ein Verdienst der neuen Satzung, die in Zusammenarbeit mit allen Jugendämtern des Saarlandes ausgearbeitet wurde und nun von der Regionalversammlung verabschiedet worden ist. Dank dieser Satzung erfahren Tagespflegepersonen seit Beginn des Jahres eine weitere Aufwertung ihrer finanziellen Vergütung. Aktuell werden sie mit 5,55 Euro je Kind und Betreuungsstunde entlohnt. Diese Vergütung erhöht sich nach einer fünfjährigen Tätigkeitsdauer auf 6 Euro pro Kind und Stunde. Die Regelung begünstigt ebenso jene, die über berufliche Erfahrungen als Erzieherinnen, Erzieher, Kinderpflegerinnen oder Kinderpfleger verfügen. Neu ist auch, dass die Zeit für Vor- und Nachbereitung mit einem Betrag von 11,55 Euro monatlich pro Kind honoriert wird. Für Fortbildungsmaßnahmen stehen den Tagespflegepersonen zusätzlich zwei Tage zur Verfügung. Ein weiterer Meilenstein der neuen Satzung ist die Klärung der Finanzierung der Mittagsverpflegung: Für den Einkauf von Lebensmitteln erhalten Tagesmütter und -väter nun 25,20 Euro pro Kind und Monat.Der Elternbeitrag wird vom Jugendamt festgesetzt und von den Eltern entrichtet. Für berechtigte Familien besteht die Möglichkeit, diese Kosten durch Leistungen im Rahmen von Bildung und Teilhabe gedeckt zu bekommen. Diese Neuerungen können für Kindertagespflegepersonen eine finanzielle Verbesserung von bis zu 166 Euro pro betreutes Kind bedeuten. Speziell für den Regionalverband Saarbrücken resultiert daraus ein zusätzlicher Finanzaufwand in Höhe von etwa einer Million Euro. Zudem besteht die Option, Zuschüsse für die Miete zu beantragen, falls Kindertagespflegepersonen oder private Großtagespflegestellen außerhalb der eigenen vier Wände Räumlichkeiten für die Kinderbetreuung anmieten.
Ein weiterer wichtiger Service des Regionalverbands Saarbrücken ist die Einrichtung einer eigenen „Servicestelle Kinderbetreuung und Kindertagespflege“. Personen, die Interesse an der Arbeit in der Kindertagespflege haben, können sich für Beratung und Information telefonisch unter 0681 8308626 oder per E-Mail an info@service-kinderbetreuung.de wenden.Die zentrale Anlaufstelle in Saarbrücken, die „Servicestelle Kinderbetreuung und Kindertagespflege“, bietet interessierten Personen umfangreiche Beratung und Informationen. Kontaktieren können Sie diese per E-Mail unter info@service-kinderbetreuung.de.
Im Zuge einer bundesweit initiierten Aktionswoche lädt der Landesverband Kindertagespflege Saar e.V. zu einem Informationsstand ein. Dieser findet am Samstag, den 20. April, in der Zeit von 12 bis 16 Uhr, direkt vor dem Galeria Kaufhaus in Saarbrücken statt.
Quelle: Regionalverband Saarbrücken
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