Die Regionalversammlung hat in ihrer neuesten Sitzung eine Änderung der Satzung für die Kindertagespflege beschlossen. Ab dem 1. Januar 2024 treten die neuen Regelungen in Kraft. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Vergütung der Kindertagespflegepersonen. Zukünftig erhalten sie 5,55 Euro pro Kind und Betreuungsstunde. Nach fünf Jahren Tätigkeit steigt das Gehalt auf 6 Euro pro Kind und Betreuungsstunde. Außerdem wird die Vor- und Nachbereitungszeit mit 11,55 Euro pro Monat und Kind vergütet. Zusätzlich erhalten die Tagesmütter und -väter zwei zusätzliche Tage für Weiterbildungen. Die neue Satzung regelt auch den finanziellen Aspekt der Mittagsverpflegung. Die Tagespflegepersonen erhalten 25,20 Euro pro Monat und Kind, wobei dieser Betrag als Elternbeitrag vom Jugendamt erhoben wird. Berechtigte Eltern haben die Möglichkeit, dass dieser Betrag über die Leistungen für Bildung und Teilhabe übernommen wird. Die Einführung der neuen Satzung bedeutet für den Regionalverband einen Mehraufwand von etwa einer Million Euro.
Um den gestiegenen Sachkosten gerecht zu werden und da die neue Satzung erst ab dem 1. Januar 2024 gilt, wurde auch eine einmalige Zahlung beschlossen. Jede Kindertagespflegeperson erhält zeitnah 400 Euro, unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder.
Ab September bietet die Servicestelle Kinderbetreuung und Kindertagespflege eine gebührenfreie verkürzte Qualifizierung für ausgebildete pädagogische Fachkräfte an. Die dreimonatige Qualifizierung beginnt am 5. September 2023. In den 80 Unterrichtseinheiten erhalten die Teilnehmenden Informationen über den Kinder- und Unfallschutz, die frühkindliche Entwicklung, den Aufbau einer Kindertagespflegestelle, die selbständige Tätigkeit, das Erstellen eines Finanz- und Businessplans, die Erziehungspartnerschaft mit Eltern sowie über die versicherungs- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Auch die rechtlichen Grundlagen, die Erstellung eines eigenen pädagogischen Konzepts sowie die Vertragsgestaltung werden behandelt. Das Angebot richtet sich nicht nur an Erzieherinnen und Erzieher, sondern ausdrücklich auch an Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger, Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie an Absolventinnen und Absolventen von Studiengängen akademischer Sozialberufe.
Weitere Informationen zur verkürzten Qualifizierung finden Sie online unter www.service-kinderbetreuung.de.
Quelle: Regionalverband Saarbrücken
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