Regionalverband: Kooperationsrat äußert starke Bedenken zum Flächenzielgesetz

Der Entwurf des saarländischen Flächenzielgesetzes zum Windkraftausbau⁢ stößt im Regionalverband Saarbrücken auf starke​ Bedenken. Der Kooperationsrat hat‍ in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, diese Bedenken als Stellungnahme gegenüber ‌dem Land abzugeben und insbesondere einen einheitlichen Flächenwert für Windenergie für den Regionalverband

Der Entwurf des saarländischen Flächenzielgesetzes zum Windkraftausbau⁢ stößt im Regionalverband Saarbrücken auf starke​ Bedenken. Der Kooperationsrat hat‍ in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, diese Bedenken als Stellungnahme gegenüber ‌dem Land abzugeben und insbesondere einen einheitlichen Flächenwert für Windenergie für den Regionalverband als ⁢Ganzes festzulegen, statt für jede der zehn Städte und Gemeinden einzeln. Nur so könne die umfangreiche überörtliche Windenergieplanung des Regionalverbands ‌erhalten und fortgesetzt werden.

Die Kritik des Kooperationsrates bezieht⁢ sich in‌ erster Linie darauf, ⁣dass das Saarland für jede einzelne Kommune des Regionalverbandes im Gesetz festlegen möchte, wieviel Fläche sie für ⁤Windenergie ausweisen muss. Der Regionalverband ‌ist jedoch – im⁢ Gegensatz⁤ zu den⁤ anderen Landkreisen – Träger der Flächennutzungsplanung und hat ⁤deshalb für das gesamte Gebiet bereits​ 2016 Konzentrationszonen für Windenergie ausgewiesen. Regionalverbandsdirektor Peter Gillo: „Der Gesetzentwurf‌ des Landes ignoriert die Planungsebene des Regionalverbandes. ‍Während unsere Windkraftplanung ‍keine Konzentrationszonen in Großrosseln, Kleinblittersdorf, Püttlingen, Quierschied ‍und Sulzbach vorsieht, müssten vier⁢ dieser Kommunen nach ‍dem ⁢Gesetzentwurf zukünftig eigene Flächen⁤ für Windkraft ⁣ausweisen. Das⁤ würde unseren umfangreichen gesamträumlichen Planungsprozess obsolet machen.“

Hinzu kommen die ebenfalls‌ im⁣ Entwurf ⁣vorliegenden Änderungen des Landeswaldgesetzes, nach der die für Windenergie bereits ausgewiesenen Flächen im ‌Regionalverband ‍um etwa 45 Prozent reduziert würden. Damit würde auch die Landeshauptstadt und die Mittelstadt Völklingen ihre vom Land ‌zugeordneten Flächenziele⁢ nicht mehr erreichen können. Diese ⁤Flächen haben sich außerdem gegenüber ⁤dem ersten⁤ Entwurf nochmals erhöht. Grund ist, ​dass das Land für die ‍überwiegend​ im Nordsaarland liegenden⁣ Gemeinden mit hohem Flächenpotenzial eine Obergrenze‍ festgelegt hat.⁢ Dadurch fallen jedoch Flächen weg, die⁢ in der Potenzialstudie des⁣ Landes als gut geeignet dargestellt⁤ werden, und im Gegenzug müssen dafür im Ballungsraum Flächen mit sehr hohem Konfliktpotenzial ausgewiesen werden, auf denen wohl nie ein Windrad ​wird errichtet⁤ werden können.

„Der Kooperationsrat und damit ⁣alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im‍ Regionalverband haben ein klares Signal gegeben, unsere ⁤Bedenken⁣ im ‌Gesetzgebungsprozess zu berücksichtigen und‌ vor allem den Regionalverband ⁢als ein⁢ zusammenhängendes Planungsgebiet anzuerkennen“, fasst⁢ Peter Gillo zusammen.


Quelle: Regionalverband Saarbrücken
Bildrechte: Regionalverband Saarbrücken



Bildquellen

  • Saarbrücker Schloss: RVSB, Künstler: Christof Kiefer

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