Die Betreuungsstelle des Regionalverbands Saarbrücken ist ständig auf der Suche nach engagierten Personen, die sich eine Karriere als Berufsbetreuer vorstellen können. Diese Fachkräfte werden durch das Amtsgericht für Erwachsene ernannt, die aufgrund von Krankheiten oder Behinderungen nicht in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten selbstständig zu managen. Zu den Aufgaben gehört unter anderem das Einreichen von Anträgen bei verschiedenen Ämtern, die Verwaltung des Vermögens oder die Gewährleistung der medizinischen Betreuung. Derzeit sind etwa 100 Berufsbetreuer im Regionalverband tätig, die für die Übernahme weiterer Betreuungsfälle dem Gericht vorgeschlagen werden. Insgesamt betreuen sie rund 3.000 Fälle. Der Direktor des Regionalverbands, Peter Gillo, merkt an: „Wir haben momentan noch freie Kapazitäten für neue Betreuungsfälle, allerdings sind diese begrenzt. Zudem ist ein Drittel unserer Berufsbetreuer älter als 60 Jahre.“Die Arbeit als Berufsbetreuer ist äußerst facettenreich und passt sich stets den individuellen Lebensumständen sowie den spezifischen Bedürfnissen der betreuten Personen an. Diese Berufung bietet nicht nur eine erfüllende und bedeutungsvolle Tätigkeit, sondern auch ein großes Maß an Unabhängigkeit, persönlicher Verantwortung und kreativer Freiheit. Die meisten Berufsbetreuer arbeiten auf freiberuflicher Basis, wobei ihre Vergütung durch gesetzliche Regelungen festgelegt ist. Zudem ist es nicht erforderlich, Büroräume zu mieten. Berufsbetreuer können ihre Tätigkeit sowohl im Neben- als auch im Haupterwerb ausüben.
Um als Berufsbetreuer tätig zu werden, ist ein Registrierungsprozess bei der zuständigen Betreuungsbehörde notwendig. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Verfahrens ist der Nachweis über die erforderliche Fachkompetenz, die üblicherweise durch einen kostenpflichtigen Sachkundelehrgang erbracht wird. Dieser Kurs vermittelt eine solide fachliche Basis. Für Sozialarbeiterinnen besteht in diesem Zusammenhang eine Ausnahmeregelung.Für Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen sowie für Volljuristinnen und Volljuristen ist die Teilnahme an einem Sachkundelehrgang nicht erforderlich, um in der beruflichen Betreuung tätig zu sein. Diese Berufsgruppen sind aufgrund ihrer Ausbildung direkt qualifiziert.
Weitere Informationen zum Thema Berufsbetreuung und den entsprechenden Anforderungen können Interessierte auf der Webseite des Regionalverbands Saarbrücken unter [www.regionalverband.de/berufsbetreuer](https://www.regionalverband-saarbruecken.de/gesundheit/betreuungsbehoerde/berufsbetreuer) abrufen oder sich telefonisch unter der Nummer 0681 506-5344 beraten lassen.
Quelle: Regionalverband Saarbrücken
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