Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, Eis und Schnee von Straßen und Gehwegen zu entfernen, um Unfälle zu vermeiden. Der städtische Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) weist darauf hin, dass die meisten Straßen und Gehwege in Saarbrücken nicht vom Winterdienst des städtischen Eigenbetriebs betroffen sind. Daher liegt es in der Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger, die Abschnitte vor ihren Grundstücken zu reinigen. Bei akuter Rutschgefahr ist es sogar vorgeschrieben, mehrmals täglich zu räumen und zu streuen.
Es besteht grundsätzlich immer eine Reinigungspflicht für die Anliegerinnen und Anlieger, also die Haus- bzw. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Die Pflicht kann auch auf Mieterinnen und Mieter übertragen werden, entweder über die Hausordnung oder den Mietvertrag.
Es ist wichtig, Eis unverzüglich und Schnee nach Ende des Schneefalls von den Grundstücken zu entfernen. Montags bis samstags müssen Bürgerinnen und Bürger den über Nacht gefallenen Schnee bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr räumen. Um Stürze und Unfälle zu vermeiden, müssen die Wege bis 20 Uhr gereinigt werden, wenn Rutschgefahr besteht. Dies ist oft mehrmals täglich der Fall.
Auf Gehwegen und entlang von Häusern ohne Gehweg muss ein mindestens ein Meter breiter Streifen schnee- und eisfrei gehalten werden. In Fußgängerzonen sind es zwei Meter breite Streifen.
Bei Glätte sollten abstumpfende Streumittel wie Sand oder Splitt verwendet werden. Nur bei Eisregen oder an Steigungen und ähnlichen Gefahrenstellen ist der Einsatz von Streusalz erlaubt.
Beim Lagern von Schneehaufen sollte darauf geachtet werden, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht gefährdet oder behindert wird. Auch die Bedürfnisse von mobilitätseingeschränkten Personen, Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern sowie Personen mit Kinderwagen sollten berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, ebene Durchgänge an den Fahrbahn- und Gehwegrändern freizulassen, um ihnen einen sicheren Wechsel der Straßenseite zu ermöglichen. Rinnsteine, Gullys und Hydranten müssen ebenfalls von Eis und Schnee befreit werden.
Der städtische ZKE führt in Saarbrücken einen „differenzierten Winterdienst“ durch. Dabei werden zuerst die verkehrswichtigen und besonders gefährdeten Stellen und Straßen sowie die Zufahrten zu den Krankenhäusern und die Linien des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) vom Schnee befreit. Es erfolgt auch ein kombinierter Winterdienst auf Fußgängerüberwegen, Hauptrad- und Verbindungswegen, Treppen, Brücken und einigen Haltestellen des ÖPNV, für die der ZKE zuständig ist.
Weniger befahrene Straßen werden vom ZKE nur bei dringendem Bedarf oder in Ausnahmefällen geräumt oder gestreut. Diese Routen werden erst geräumt, wenn die wichtigsten Straßen frei sind und noch Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen zum Winterdienst gibt es unter www.zke-sb.de/winterdienst.
Quelle: Landeshauptstadt Saarbrücken
Bildquellen
- Rathaus St. Johann Saarbrücken: Landeshauptstadt Saarbrücken