Erhöhung des Windelbonus für Bürgerinnen und Bürger

Die Landeshauptstadt Saarbrücken erhöht den Windelbonus für Bürgerinnen und Bürger.

Montag, 7. November 2022

Erhöhung des Windelbonus für Bürgerinnen und Bürger

Die Landeshauptstadt Saarbrücken erhöht den Windelbonus für Bürgerinnen und Bürger.

Oksana Kuzmina/shutterstock.comOksana Kuzmina/shutterstock.comOksana Kuzmina/shutterstock.com

Er steigt um fünf Euro auf 35 Euro für Kinder bis zum dritten Lebensjahr und um zehn Euro auf 65 Euro für Inkontinenzpatientinnen und -patienten sowie für Stomapatientinnen und -patienten. Die Erhöhung beruht auf einer Entscheidung des Stadtrats von September.

Ziel ist es weiterhin, Familien mit Kindern und pflegebedürftige Personen finanziell zu entlasten, da sich wegen der Windeln ihre Gebühren für die Abfallentsorgung erhöhen. Seit der Einführung des Bonus zum Jahresbeginn 2011 wurde er im Jahr 2018 schon einmal erhöht.

Der Windelbonus wird rückwirkend als Einmalbetrag für das abgelaufene Jahr ausgezahlt. Anträge für das Jahr 2022, ab dem die Erhöhung gilt, können von Sonntag, 1. Januar 2023, bis Freitag, 30. Juni 2023, online oder schriftlich bei den Bürgerämtern gestellt werden.

Bürgeramt City, Gerberstraße 4, 66111 Saarbrücken
Bürgeramt Dudweiler, Am Markt 1, 66125 Saarbrücken
Bürgeramt West, Burbacher Markt 20, 66115 Saarbrücken
Bürgeramt Halberg, Kurt-Schumacher-Straße, 66130 Saarbrücken
Den Antrag auf einen Windelbonus für Kinder bis zum dritten Lebensjahr können die Erziehungsberechtigten stellen. Inkontinenzpatientinnen und -patienten können den Antrag entweder selbst stellen oder sich durch Angehörige beziehungsweise eine Betreuung vertreten lassen. Betroffene Patientinnen und Patienten müssen dem Antrag ein aktuelles ärztliches Attest beifügen, das die dauerhafte Erkrankung bestätigt, falls beim Bürgeramt noch kein solches Attest für den Windelbonus vorliegt.

Weitere Informationen gibt es telefonisch unter der Nummer +49 681 905-0, per E-Mail an windelbonus@saarbruecken.de und online unter www.saarbruecken.de/windelbonus. Auf der Webseite stehen unter anderem eine Vertretungsvollmacht, ein Vordruck für das ärztliche Attest sowie ein Info-Flyer zum Herunterladen bereit.

Windelbonus
Weitere Informationen zum Windelbonus sind hier zusammengefasst:

Windelbonus


QuelleLandeshauptstadt Saarbrücken



Bildquellen

  • Rathaus St. Johann Saarbrücken: Landeshauptstadt Saarbrücken

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