Freitag, 6. Oktober 2023
Gehwege und Straßen müssen rechtzeitig von Herbstlaub befreit werden
Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) informiert darüber, dass es laut Straßenreinigungssatzung die Pflicht der Eigentümerinnen und Eigentümer ist, die Abschnitte vor ihren Grundstücken von Herbstlaub zu befreien.
In der regnerischen Herbstzeit können rutschige Straßen und Gehwege schnell zu einer Gefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger werden. Diese Reinigungspflicht gilt auch für Plätze, Parkflächen, Haltestellen (ohne Überdachung), Radwege sowie Fußgängerunterführungen, die nicht vom städtischen Eigenbetrieb gereinigt werden. In der Regel wird diese Pflicht im Mietvertrag auf die Mieterinnen und Mieter übertragen.
Der ZKE kümmert sich um die Bereiche, die in seiner Verantwortung liegen. Um herauszufinden, ob und wie oft Straßen, Bürgersteige oder Plätze vom ZKE gereinigt werden, können Interessierte diese Informationen im Straßenreinigungsverzeichnis auf der Internetseite des ZKE unter www.zke-sb.de/strassen finden. Dort ist auch die städtische Reinigungssatzung einsehbar.
Beim Entfernen des Laubs ist es wichtig, dies bei Bedarf mehrmals täglich zu tun. Bürgerinnen und Bürger sollten darauf achten, dass das Laub nicht in Rinnsteine und Gullys gelangt und die Straßeneinläufe verstopft. Dies könnte dazu führen, dass Regenwasser nicht mehr ordnungsgemäß abfließen kann.
Der ZKE empfiehlt, das Laub im eigenen Garten zu kompostieren. Dort kann es als Frostschutz oder als Unterschlupf und Winterquartier für Tiere wie beispielsweise Igel dienen. Alternativ können Bürgerinnen und Bürger die Blätter auch in der Biotonne entsorgen oder zu einer Grünschnittannahmestelle des ZKE bringen.
Weitere Informationen zu den Grünschnittannahmestellen des ZKE und deren Öffnungszeiten finden Sie unter www.zke-sb.de/gruenschnitt.
Quelle: Landeshauptstadt Saarbrücken
Bildquellen
- Rathaus St. Johann Saarbrücken: Landeshauptstadt Saarbrücken