Gehwege und Straßen rechtzeitig von Herbstlaub befreien

Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) weist darauf hin, dass Eigentümerinnen und Eigentümer laut Straßenreinigungssatzung verpflichtet sind, die Abschnitte vor ihren Grundstücken von Herbstlaub zu befreien.

Freitag, 6. ⁣Oktober‌ 2023

Gehwege und ⁢Straßen müssen rechtzeitig⁤ von Herbstlaub‌ befreit werden

Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb⁤ (ZKE) informiert darüber,‍ dass es laut Straßenreinigungssatzung die Pflicht der Eigentümerinnen und ⁣Eigentümer ist, die Abschnitte⁢ vor ihren Grundstücken von Herbstlaub zu befreien.

In‌ der regnerischen Herbstzeit⁣ können rutschige Straßen und Gehwege‍ schnell zu einer Gefahr für Fußgängerinnen‍ und Fußgänger‌ werden. Diese Reinigungspflicht gilt auch für Plätze, Parkflächen, Haltestellen (ohne Überdachung), Radwege sowie Fußgängerunterführungen, die nicht⁤ vom ‍städtischen Eigenbetrieb ⁣gereinigt werden.​ In‌ der‌ Regel wird ‌diese Pflicht im Mietvertrag auf die Mieterinnen ‍und Mieter übertragen.

Der ZKE kümmert sich um die Bereiche, die in seiner Verantwortung liegen. Um ​herauszufinden, ob und wie oft Straßen, Bürgersteige oder⁢ Plätze vom​ ZKE gereinigt werden, können⁤ Interessierte diese Informationen im Straßenreinigungsverzeichnis auf‍ der Internetseite des ZKE unter ‍www.zke-sb.de/strassen finden. Dort ist auch die städtische Reinigungssatzung einsehbar.

Beim Entfernen ‍des Laubs ist es ⁣wichtig, dies bei Bedarf⁢ mehrmals täglich zu tun. Bürgerinnen und‌ Bürger sollten darauf achten, dass das⁣ Laub nicht in Rinnsteine und Gullys gelangt ⁣und⁤ die Straßeneinläufe verstopft. Dies könnte dazu führen, dass Regenwasser nicht mehr ordnungsgemäß abfließen kann.

Der ZKE empfiehlt, das Laub im eigenen Garten⁣ zu kompostieren. ⁢Dort kann ​es als Frostschutz oder‌ als Unterschlupf und Winterquartier für Tiere wie beispielsweise Igel dienen. Alternativ können Bürgerinnen und Bürger die Blätter⁣ auch in ​der Biotonne entsorgen oder zu einer Grünschnittannahmestelle ⁣des ZKE bringen.

Weitere Informationen⁤ zu den​ Grünschnittannahmestellen des ZKE und deren Öffnungszeiten finden Sie unter www.zke-sb.de/gruenschnitt.


QuelleLandeshauptstadt Saarbrücken



Bildquellen

  • Rathaus St. Johann Saarbrücken: Landeshauptstadt Saarbrücken

Das könnte Ihnen auch gefallen:

Werbung

Nach oben scrollen