Sicher Silvester feiern: Feuerwehr und ZKE geben Tipps
Die Berufsfeuerwehr der Landeshauptstadt Saarbrücken gibt Tipps, wie man die Silvesternacht ohne Verletzungen und Brände verbringen kann. Feuerwerkskörper sollten nicht leichtsinnig oder unsachgemäß genutzt werden. Raketen, Böller und Fontänen sollten nur im Freien verwendet werden, wobei die Gebrauchsanleitung beachtet und ausreichend Abstand zu Menschen, Tieren, Häusern, Mülltonnen und Autos gehalten werden sollte. Der städtische Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) rät dazu, die Mülltonnen an…Silvester steht vor der Tür und damit auch die Zeit des Feuerwerks. Doch beim Umgang mit Raketen und Böllern gibt es einiges zu beachten, um Unfälle und Brände zu vermeiden.
Um Raketen sicher abzuschießen, empfiehlt es sich, eine mit Wasser gefüllte Getränkeflasche oder einen Eimer mit Sand als Startrampe zu verwenden. Sollte ein Böller nicht gezündet haben, ist es wichtig, ihn nicht erneut anzuzünden. Stattdessen sollte er nach 15 Minuten abgelöscht und sachgemäß entsorgt werden.
Um Brände durch fehlgeleitete Feuerwerkskörper zu vermeiden, sollten Sonnenschirme, leere Kisten und Papierstapel an Silvester nicht auf Balkon oder Terrasse stehen. Auch ausgetrocknete Weihnachtsgestecke sollten entsorgt und nicht draußen gelagert werden, da sie die Brandgefahr erhöhen. Geschlossene Türen und Fenster können verhindern, dass es durch fehlgeleitetes Feuerwerk zu Wohnungsbränden kommt. Nach dem Feuerwerk ist es ratsam, einen Kontrollgang um das Haus und über das Grundstück zu machen, um mögliche Brandherde zu entdecken.Die Feuerwehr warnt vor der unsachgemäßen Handhabung von Feuerwerkskörpern und gibt Tipps für einen sicheren Umgang. Kinder sollten keine Feuerwerkskörper benutzen und auch Erwachsene sollten auf Alkohol verzichten, wenn sie Silvesterknaller zünden. Zudem wird empfohlen, zwischen 23.30 Uhr und 1 Uhr nur unvermeidliche Fahrten zu unternehmen und langsam zu fahren.
Bezüglich des Kaufs von Feuerwerkskörpern gilt, dass Personen ab 12 Jahren das ganze Jahr über Feuerwerkskörper der Kategorie F1 kaufen und abbrennen dürfen. Für Feuerwerkskörper der Kategorie F2, die an Silvester und Neujahr gezündet werden dürfen, müssen Käufer mindestens 18 Jahre alt sein. Der Verkauf dieser Feuerwerkskörper ist nur vom 28. bis 30. Dezember erlaubt, an anderen Tagen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, die beim Ordnungsamt beantragt werden muss. Beim Kauf von Feuerwerkskörpern ist darauf zu achten, dass sie mit einem CE-Kennzeichen versehen sind und den Sicherheitsanforderungen entsprechen.Achten Sie darauf, dass Feuerwerkskörper ein Prüfzeichen tragen, insbesondere die CE-Kennzeichnung mit Identifikationsnummer, die die Einhaltung der EU-Anforderungen bestätigt. Das Herstellen von Feuerwerkskörpern in Eigenregie ist gefährlich und sollte vermieden werden. Ebenso das Manipulieren von Raketen oder Böllern.
Im Falle eines Brandes oder Unfalls ist die Notrufnummer 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst zu wählen.
Der ZKE empfiehlt, Mülltonnen in der Silvesternacht sicher und unzugänglich zu lagern, beispielsweise in einem Hinterhof, Keller oder Garage, um Schäden durch Feuerwerkskörper und Vandalismus zu vermeiden. Öffentlich zugängliche Müllgefäße können ansonsten beschädigt werden, im schlimmsten Fall geraten sie in Brand.Silvesterfeuerwerk kann zu einer Gefahrenquelle werden.
Eine Neuaufstellung von Gefäßen, die normalerweise für eine lange Nutzung vorgesehen sind, ist kostspielig und schadet der Umwelt. Denn für den Austausch einer defekten Mülltonne muss gegebenenfalls eine neue energieaufwändig nachproduziert werden.
Aus Rücksicht auf die Mitmenschen Silvester-Müll selbst entsorgen
Wer in der Silvesternacht feiert, sollte auch auf sein Umfeld achten und an seine Mitmenschen denken. Feiernde müssen die ausgekühlten Feuerwerks-Überreste schnellstmöglich von Straßen, Gehwegen und Plätzen entfernen, um Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht zu gefährden. Das gilt auch für andere Abfälle wie ausgebrannte Böller oder Glasflaschen.
Entsorgung von Feuerwerk – das gibt es zu beachten
Abfallverursacherinnen und -verursacher müssen die Überreste ihrer Silvesterfeier selbst beseitigen. Passiert das nicht, sind die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer gemäß § 17 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet, die Reinigung zu veranlassen. Dies dient dem Schutz der Umwelt und der Sicherheit aller.Gemäß der Straßenreinigungssatzung sind Anwohner dazu verpflichtet, die Bereiche vor ihren Häusern sauber zu halten. Die genauen Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung können unter www.zke-sb.de/strassen eingesehen werden. Abgebrannte Feuerwerkskörper und Böller dürfen erst nach vollständiger Abkühlung über die Restmülltonne entsorgt werden.
Quelle: Landeshauptstadt Saarbrücken
Bildquelle: Landeshauptstadt Saarbrücken
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- Rathaus St. Johann Saarbrücken: Landeshauptstadt Saarbrücken