Sperrstunden und Betriebszeiten während des Nauwieser Viertelfests

Während des Nauwieser Viertelfests gelten von Freitag bis Sonntag, 28. bis 30. Juli, besondere Sperrstundenregelungen und Betriebszeiten für das Bühnenprogramm.

Sperrstunden und Betriebszeiten während des⁣ Nauwieser Viertelfests

Das Nauwieser​ Viertelfest, ‍das vom 28. bis zum 30. Juli stattfindet, bringt besondere⁤ Regelungen für Sperrstunden und Betriebszeiten des Bühnenprogramms mit sich.

Während des‍ Nauwieser Viertelfests gelten spezielle Sperrstundenregelungen für den Außenausschank ⁢von Gaststätten und Ständen. Diese Regelungen sind in ‍den Nächten von Freitag auf Samstag, den 28. auf den 29. Juli, und von Samstag auf Sonntag, den ‌29. auf⁢ den 30. Juli, jeweils ab 3‌ Uhr gültig. Die Regelungen betreffen den Veranstaltungsbereich, der ‌die Nauwieserstraße ​ab Hausnummer 3 bis zur Einmündung Rotenbergstraße, die Cecilienstraße ‍von der Försterstraße bis zur‌ Nauwieserstraße, die Seilerstraße und den Nauwieserplatz​ sowie den‍ Max-Ophüls-Platz und den gegenüberliegenden Bereich umfasst.

Das Fest ​endet am Sonntag, den 30. Juli, um 23 Uhr. An diesem Abend bleibt‌ die reguläre Betriebszeit der ⁣Außengastronomie bis 24 Uhr bestehen.

Die Betriebszeiten für das Bühnenprogramm⁢ im Festbereich sind wie folgt festgelegt: am Freitag, den 28. Juli, bis 24 Uhr,⁢ am Samstag, den 29. ​Juli, ⁣bis 24 Uhr, und am Sonntag, den 30. Juli, bis 23 Uhr.


QuelleLandeshauptstadt Saarbrücken



Bildquellen

  • Rathaus St. Johann Saarbrücken: Landeshauptstadt Saarbrücken

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