Ab dem 1. Januar 2024 haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Windelbonus für das Jahr 2023 bei den Bürgerämtern der Landeshauptstadt Saarbrücken zu beantragen. Dies ist bis zum 30. Juni 2024 möglich, Anträge, die danach eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Der Windelbonus wird jährlich für jedes Kind bis zum dritten Lebensjahr sowie für Inkontinenz- und Stomapatienten gewährt. Die Stadt Saarbrücken gewährt einen Bonus in Höhe von 35 Euro für Kinder sowie für Inkontinenz- und Stomapatienten.Saarbrücken führt den Windelbonus ein: 65 Euro für Inkontinenzpatienten
In Saarbrücken können Inkontinenzpatienten einen Windelbonus in Höhe von 65 Euro beantragen. Dieser Antrag kann entweder von den Erziehungsberechtigten von betroffenen Kindern oder von den Patienten selbst, ihren Angehörigen oder Betreuern gestellt werden. Voraussetzung ist ein aktuelles ärztliches Attest, das die dauerhafte Erkrankung bestätigt.
Um den Windelbonus zu erhalten, müssen die Antragsteller mit erstem Wohnsitz in Saarbrücken gemeldet sein und in privaten Haushalten leben. Der Bonus wird als Einmalbetrag für das vorhergehende Kalenderjahr überwiesen und gilt sowohl für Einweg- als auch für Mehrwegwindeln.
Anträge können online auf der Website www.saarbruecken.de/windelbonus oder schriftlich bei den vier Bürgerämtern eingereicht werden:
– Bürgeramt City, Gerberstraße 4, 66111 Saarbrücken
– Bürgeramt Dudweiler, Am Markt 1, 66125 Saarbrücken
– Bürgeramt West, Burbacher Markt 20
Quelle: § 4 Windelbonusverordnung SaarbrückenDas Bürgeramt Halberg in Saarbrücken, gelegen in der Kurt-Schumacher-Straße 66130, bietet Informationen zum Windelbonus telefonisch unter +49 681 9050, per E-Mail an windelbonus@saarbruecken.de und online unter www.saarbruecken.de/windelbonus an.
Quelle: Landeshauptstadt Saarbrücken
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- Rathaus St. Johann Saarbrücken: Landeshauptstadt Saarbrücken