Allgemeinverfügung: Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie

Das⁣ Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie‌ hat⁣ am⁤ 20.03.2020 eine‍ Allgemeinverfügung erlassen, die vorübergehende Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie festlegt. ‍Die Bedingungen und Eckpunkte dieser Allgemeinverfügung sind wie folgt ⁢zusammengefasst: Saarländerinnen und ‌Saarländer dürfen ihr Eigenheim nur aus den

Das⁣ Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie‌ hat⁣ am⁤ 20.03.2020 eine‍ Allgemeinverfügung erlassen, die vorübergehende Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie festlegt. ‍Die Bedingungen und Eckpunkte dieser Allgemeinverfügung sind wie folgt ⁢zusammengefasst:

Saarländerinnen und ‌Saarländer dürfen ihr Eigenheim nur aus den folgenden ‌Gründen verlassen: für berufliche ‌Tätigkeiten, um Notbetreuung in‍ Anspruch zu⁣ nehmen, um Prüfungen abzulegen, bei medizinischen Notfällen ⁢(auch bei‌ Tieren), für Arztbesuche und ​Behandlungen, zur Blutspende, für Besuche bei ⁢Angehörigen, denen ⁤man helfen möchte, ⁤für Versorgungsgänge wie Lebensmitteleinkäufe⁣ und Briefversand, für ⁤Sport und⁤ Spaziergänge mit ⁤Abstand, für Bankgeschäfte (Filiale ⁢oder⁤ Geldautomat), für ⁤Besuche bei Lebenspartnern, ⁣für‌ Einkäufe ‌in Heimwerker- oder Gartenmärkten, für Besuche​ und Betreuung von Kindern, die beim Lebenspartner leben, ‌für‌ die Begleitung⁢ von Minderjährigen, für die ⁤Begleitung von Sterbenden, für ‍Beerdigungen im engsten Familienkreis, für Spaziergänge mit dem ⁣Hund und für die⁣ Versorgung von Tieren‌ wie Schafen,⁤ Pferden,​ Hühnern usw.

Des Weiteren bleiben folgende⁤ Geschäfte⁣ geöffnet: Hörgeräteakustiker und⁣ Optiker, Banken, Werkstätten, ⁣Waschsalons, Geschäfte⁢ für Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte (unter ‌strengen⁢ Auflagen) sowie⁢ Kirchen, Moscheen und Synagogen, sofern die Abstandsregeln eingehalten werden.

Bei all⁢ diesen Aktivitäten außerhalb des⁤ Eigenheims sind die Hygienetipps⁢ zu beachten, die beispielsweise von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung herausgegeben werden.


Text: Das Original dieses Textes finden Sie unter diesem Link
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