Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk Völklingen-Heidstock

Im Schiedsamtsbezirk III „Völklingen-Heidstock“ steht die Wahl einer Schiedsfrau oder eines Schiedsmannes an. Die Stadt Völklingen bietet daher interessierten Personen die Möglichkeit, sich für dieses Amt zu bewerben. Das Schiedsamt ist ein ehrenamtliches Engagement, bei dem die Schiedspersonen ihre Freizeit

Im Schiedsamtsbezirk III „Völklingen-Heidstock“ steht die Wahl einer Schiedsfrau oder eines Schiedsmannes an. Die Stadt Völklingen bietet daher interessierten Personen die Möglichkeit, sich für dieses Amt zu bewerben.

Das Schiedsamt ist ein ehrenamtliches Engagement, bei dem die Schiedspersonen ihre Freizeit opfern, um in bestimmten Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen durch Schlichtung Rechtsfrieden zu schaffen.

Für das Amt der Schiedsperson werden Personen berufen, die aufgrund ihrer Persönlichkeit und Fähigkeiten geeignet sind. Dabei sollte das 25. Lebensjahr vollendet sein. Die Schiedsperson sollte in der Lage sein, durch ihre Persönlichkeit und Verhandlungsgeschicklichkeit einen gerechten und tragfähigen Interessenausgleich zwischen den Beteiligten herbeizuführen. Durch das Schlichtungsverfahren sollen den Beteiligten kostspielige gerichtliche Verfahren erspart und die Gerichte entlastet werden.

Interessierte können ihre Bewerbung bis spätestens 01. August 2023 an die Stadt Völklingen, Fachbereich 3, Fachdienst 31, Postfach 10 20 40, 66310 Völklingen senden.

Für weitere Informationen steht Frau Schäffner unter der Telefonnummer 06898/13-2310 zur Verfügung.


Text: Das Original dieses Textes finden Sie unter diesem Link
Die Bildrechte liegen bei der Stadt Völklingen oder den zuständigen Fotografen.




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