Wegfall der Kinderreisepässe zum 01. Januar 2024

Ab⁢ dem 1. Januar 2024 werden die bisherigen Kinderreisepässe ⁤abgeschafft und Kinder benötigen für Reisen reguläre⁢ Reisepässe ​oder Personalausweise. Bisher wurde ein Kinderreisepass​ für ein Jahr ausgestellt, längstens bis ⁣zum 12. Lebensjahr.‌ Ab dem 1. Januar werden diese Kinderreisepässe durch

Ab⁢ dem 1. Januar 2024 werden die bisherigen Kinderreisepässe ⁤abgeschafft und Kinder benötigen für Reisen reguläre⁢ Reisepässe ​oder Personalausweise. Bisher wurde ein Kinderreisepass​ für ein Jahr ausgestellt, längstens bis ⁣zum 12. Lebensjahr.‌ Ab dem 1. Januar werden diese Kinderreisepässe durch reguläre, biometrische Personalausweise oder Reisepässe ersetzt. ​Diese sind bis‌ zum 24. Lebensjahr sechs Jahre lang gültig. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

Im Gegensatz zu den bisherigen Kinderreisepässen werden reguläre Reisepässe und Personalausweise nicht sofort am Tag der Beantragung ausgehändigt. Sie werden innerhalb von drei bis vier Wochen von der Bundesdruckerei produziert und an ⁣die zuständige Behörde geschickt. Eltern, die mit ⁤ihren Kindern verreisen möchten, sollten daher diese ‍Wartezeit und mögliche Stoßzeiten rund​ um die Schulferien in ihre Reiseplanung einbeziehen, um Zeitdruck zu vermeiden.

Für die ‍Beantragung eines Dokuments muss ein biometrisches Foto vorgelegt werden und⁢ das Kind muss persönlich anwesend sein, unabhängig vom Alter. Wenn ⁤ein Elternteil nicht ‍persönlich erscheinen kann, muss eine Zustimmungserklärung des‌ abwesenden Elternteils⁤ vorgelegt werden.

Die⁣ Kosten für ​einen Personalausweis bis zum 24. ​Lebensjahr betragen 22,80 € und für einen ‍Reisepass bis zum 24. Lebensjahr 37,50 €.


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