Rund 42.600 Beratungen bei der Arbeitskammer des Saarlandes im Jahr 2023

Die Arbeitskammer des Saarlandes hat im vergangenen Jahr rund 42.600 Beratungen im Arbeits-, Sozial- und im Steuerrecht durchgeführt. Das sind rund 1.600 weniger als 2022, und damit weiter auf Vor-Corona-Niveau. „Der Beratungsbedarf bei der Arbeitskammer ist ungebrochen hoch. Der Rückgang der Beratungszahlen im Vergleich hat eher mit komplexeren Fragestellungen zu tun, mit denen die Ratsuchenden zu uns kommen. Die Gesetze werden zudem immer umfangreicher und die Rechtsprechung ist teilweise schwierig nachvollziehbar. Hinzu kommen dann noch Sprachbarrieren. Die einzelnen Beratungen dauern also einfach länger als noch vor einigen Jahren“, betont Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes.

Im Jahr 2023 konzentrierte⁤ sich die Arbeitsberatung hauptsächlich ​auf „klassische“ Themen wie das Ende eines Arbeitsverhältnisses⁢ (Kündigung, ⁣Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag), Vergütung, Mutterschutz und Elternzeit, Arbeitszeugnisse, Mobbing sowie Urlaub und Freistellung. In der Sozialrechtsberatung standen Themen wie Rentenversicherung, Krankenversicherung, Behindertenrecht, Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung im Fokus. Insbesondere in ⁢Bezug auf Wohngeld und Kinderzuschlag hat die Arbeitskammer im Vergleich zum Vorjahr deutlich mehr beraten. Im Steuerrecht⁤ lag‍ der Schwerpunkt neben ‍der Erstellung der Einkommensteuererklärung ‍auf Lohn- und Gehaltsprüfungen sowie Beratungen zum Kindergeld. ⁣Hierbei hat⁢ die ⁢Anzahl der Hochrechnungen in Bezug auf Abfindungszahlungen und​ Auszahlungen der betrieblichen⁣ Altersvorsorge zugenommen.


Bei diesem Text handelt es sich um eine unbearbeitete Pressemeldung der Arbeitskammer des Saarlandes, die im Original hier nachzulesen ist.



Bildquellen

  • Arbeitskammer: Arbeitskammer des Saarlandes

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