Saarland ruft bisher keine Bundesmittel für Sozialwohnungen ab

Bereits im Jahr 2022 hat das Saarland keine Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau erhalten. Offenbar wurden bisher auch für das Jahr 2023 keine Geldmittel abgerufen, wie eine Anfrage der CDU im Bundestag ergab.

Rund 30 Millionen Euro stehen laut „SR“ für das Saarland im Jahr 2023 zur Verfügung. Zugewiesen wurden bisher rund 4,4 Millionen Euro – geflossen sind bisher tatsächlich erst 0 Euro.

Dies geht aus einer Anfrage der Unionsfraktionen im Bundestag hervor, berichtet der Saarländische Rundfunk weiter.

CDU Bundestagsabgeordneter Markus Uhl fordert mehr Tempo von der saarländischen Landesregierung ein. Innenminister Jost müsse die Anstrengungen beschleunigen. 

Im Saarland gebe es derzeit rund 760 Sozialwohnungen, der Bedarf sei deutlich höher.

Nachdem die Anforderungen im sozialen Wohnungsbau im November 2023 gesenkt wurden, soll im Sommer ein neues Gesetz, das „Wohnraumförderungsgesetz“ in Kraft treten.

Zu den Kernpunkten des Gesetzes gehört beispielsweise der Abbau überholter oder nicht mehr benötigter Regelungen und deren Ersatz durch zeitgemäße Vorgaben. „Außerdem werden unter anderem Ziele und Fördergegenstände konkret formuliert“, heißt es in der Erklärung zum Gesetz. 

Gleichzeitig bleibt Raum für die weitere Ausgestaltung der Förderbestimmungen durch die für die soziale Wohnraumförderung zuständige oberste Landesbehörde. Die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Stellen außerhalb der Landesbehörden, etwa der saarländischen Förderbank, sollen gestärkt werden.




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