Die Entscheidung ergebe sich aus „Artikel 13.8.1 der Ausrüstungsregeln“, teilte die FIFA am Montag mit. Darin heißt es: „Bei FIFA-Endrunden-Wettbewerben muss der Kapitän jeder Mannschaft die von der FIFA zur Verfügung gestellte Kapitänsbinde tragen.“
Das Reglement solle die „Integrität“ des Spiels für alle Teilnehmer wahren und gelte für alle teilnehmenden Mannschaften gleichermaßen. Stattdessen soll den Kapitänen aller Mannschaften erlaubt werden, eine „No Discrimination“-Binde bei den Spielen zu tragen. Die FIFA bezeichnete sich selbst in diesem Zusammenhang als „integrative Organisation“, die den Fußball zum „Wohle der Gesellschaft“ einsetzen wolle. Dies müsse aber im „Rahmen der Wettbewerbsregeln“ geschehen, die allen bekannt seien.
Die Verbände von Deutschland, England, Wales, Belgien, Dänemark, der Niederlande und der Schweiz hatten am Morgen mitgeteilt, auf die „One Love“-Aktion zu verzichten. „Die FIFA hat sehr deutlich gemacht, dass sie sportliche Sanktionen verhängen wird, wenn unsere Kapitäne die Armbinden auf dem Spielfeld tragen“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. „Als nationale Verbände können wir unsere Spieler nicht in eine Situation bringen, in der sie mit sportlichen Sanktionen, einschließlich Platzverweisen, rechnen müssen.“ Dabei sei man auch bereit gewesen, Geldstrafen zu akzeptieren, „die normalerweise bei Verstößen gegen die Ausrüstungsvorschriften verhängt würden“, so die Verbände weiter.
Über die „beispiellose“ Entscheidung der FIFA sei man „sehr frustriert“. Die FIFA selbst machte in ihrem Statement keine Angaben dazu, welche Strafen genau beim Tragen der „One Love“-Binde gedroht hätten.