Das Zweitliga-Hinspiel gegen den Hamburger SV ist allen SVE-Fans sicher noch gut in Erinnerung – Mitte September siegte unsere Elv in der URSAPHARM-Arena gegen den Aufstiegsaspiranten fulminant mit 2:1! Nun dauert es nicht mehr lange, bis die SVE zum Rückspiel in Hamburg antritt. Für das Auswärtsspiel beim HSV, das am Sonntag, 25.Februar., um 13.30 Uhr ausgetragen wird, startet der Ticket-VVK und der Verkauf der Fanbus-Tickets am kommenden Montag, 29. Januar, um 10.00 Uhr.
Der Ticket-VVK läuft dabei über den SVE-Online-Ticketshop (hier klicken) bis zum 20. Februar um 12.00 Uhr. Wir empfehlen allen SVE-Fans, sich frühzeitig und rechtzeitig ihr Ticket zu sichern, da es am Spieltag vor Ort keine Tageskasse geben wird. Stehplatz-Tickets für die Partie beim HSV kosten inklusive VVK-Gebühr 19€, Sitzplatz-Tickets sind für 29€ erhältlich. Ermäßigungen gibt es nicht, im Online-Ticketshop fällt zusätzlich pro Warenkorb eine Systemgebühr von 1€ an. RollstuhlfahrerticketsFanbus-Tickets für die Fahrt nach Hamburg können ab Montag, 10.00 Uhr, im SVE-Online-Ticketshop erworben werden. Die Mitfahrt kostet pro Person 60€. Abfahrt ist am Spieltag um 04.00 Uhr morgens auf dem Parkplatz der URSAPHARM-Arena, Treffpunkt ist um 03.45 Uhr. Nach der Partie wird mit einer Rückkunft am 26. Februar um ca. 01.00 Uhr morgens gerechnet. Der Fanbus wird nur bei einer Mindestanzahl von 35 Anmeldungen zustande kommen.
Für Fans, die gerne etwas mehr Zeit in Hamburg verbringen möchten, empfehlen wir den Wochenend-Trip von horst becker touristik. Die Drei-Tages-Tour startet am 23. Februar und endet am 25. Februar und beinhaltet neben dem Besuch des SVE-Auswärtsspiels zwei Übernachtungen mit Frühstück sowie eine Stadtrundfahrt. Alle Informationen, Preise und Buchungsmöglichkeiten findet ihr auf der Homepage von horst becker touristik. Tickets können wie gewohnt bei der SVE per Mail (tickets@sv07elversberg.de) angefragt werden.Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Verbot der Sterbehilfe ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aktuellen Beschluss das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht stellte fest, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verletze dieses Recht und sei daher nichtig. Das Gericht betonte jedoch, dass der Staat weiterhin das Recht habe, den assistierten Suizid zu regulieren und zu überwachen. Der Beschluss ist ein Meilenstein in der Debatte um Sterbehilfe in Deutschland und könnte weitreichende Auswirkungen auf die Gesetzgebung haben. (BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2020, Az. 2 BvR 2347/15)
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Pressemeldung verfasst von: SV Elversberg
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