Die Kosten für diese Einsätze dürften nicht länger der Allgemeinheit aufgebürdet werden, sagte Andreas Roßkopf, GdP-Vorsitzender für die Bereiche Bundespolizei und Zoll, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Für jeden einzelnen Beamten fielen Zulagen und Überstunden an.
„Das belastet den Bundeshaushalt und damit die Steuerzahler“, kritisiert Roßkopf. Er fordert: „Die Deutsche Fußball-Liga muss diese Kosten erstatten.“ Zudem will er, dass die Vereine für Vandalismus-Kosten aufkommen, die ihre Fans bei An- und Abreise zu Spielen in Sonderzügen hinterlassen. Diese Züge werden meist von Fanklubs gemietet.
Das soll nach dem Willen des GdP-Bundespolizei-Chefs künftig erschwert werden: „Fanklubs sollen Sonderzüge nur noch buchen dürfen, wenn der Verein für mögliche Schäden haftet und eine entsprechende Erklärung vorlegt.“ Regelmäßig würden Fußball-Sonderzüge durch Fangruppen schwer beschädigt: „Dafür muss bisher die Bahn und damit letztlich der Steuerzahler aufkommen. Das ist nicht mehr hinnehmbar.“ Die Debatte um eine Kostenübernahme für Polizeieinsätze bei Fußballspielen schwelt seit Jahren.
Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hat bisher als einziger Landespolitiker Ernst gemacht; bereits 2015 schickte er einen Gebührenbescheid für einen Polizeieinsatz des Spiels zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV an die Deutsche Fußball-Liga (DFL). Die DFL gibt aber noch nicht auf und ficht die Kostenfrage per Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Mäurer verliert langsam die Geduld: „Es ist an der Zeit, dass die DFL sich nach so vielen Jahren und vier juristischen Niederlagen in Serie nun endlich ihrer Verantwortung stellt und einen Kurswechsel vornimmt“, sagte er dem RND. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wird zeigen, ob die neue DFL-Führung die alten Fehler wiederholt oder ob wir gemeinsam einen Weg finden, eine gerechte Finanzierung für die vom Profifußball erhaltenen Sondervorteile zu finden.“