Studie: Berufstätige Frauen bei Digitalisierung im Nachteil
Frauen sind mit Blick auf die digitale Zukunft bei ihrer beruflichen Tätigkeit gegenüber Männern deutlich im Nachteil.
Frauen sind mit Blick auf die digitale Zukunft bei ihrer beruflichen Tätigkeit gegenüber Männern deutlich im Nachteil.
Die Zahl von früheren Hartz-IV- und jetzigen „Bürgergeld“-Empfänger in geförderten beruflichen Weiterbildungen ist im ersten Corona-Jahr gesunken und stagniert seither.
Der Bundesvorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (DBB), Ulrich Silberbach, hat das jüngste Tarifangebot der öffentlichen Arbeitgeber erneut als „Mogelpackung“ zurückgewiesen.
Die Deutsche Bahn erwartet, dass die am Dienstag beginnenden Tarifverhandlungen mit der Eisenbahnergewerkschaft EVG „sehr intensiv“ werden.
Mehr als ein Drittel der Arbeitnehmer (37 Prozent) ist offen für einen Jobwechsel.
Die geplante EU-Abgasnorm Euro-7 ab 2025 könnte nach Ansicht der Union zu einem „Verlust von bis zu 300.000 Arbeitsplätzen“ führen.
Deutschlands Jungunternehmer trifft der Fachkräftemangel mit voller Wucht.
Ein Jahr nach Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine schreitet die Integration von ukrainischen Flüchtlingen in den deutschen Arbeitsmarkt mit großen Schritten voran.
Mitten in der Urabstimmung macht der Vorstand der Post Stimmung gegen den von der Gewerkschaft Verdi angepeilten Streik.
Zur Verbesserung der Finanzlage in der Pflegeversicherung und für mehrere Reformmaßnahmen in der Pflege will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Beitragssatz zum 1. Juli diesen Jahres um 0,35 Prozentpunkte erhöhen.
Nach der Ankündigung des Autoherstellers Mercedes-Benz, trotz eines Milliardengewinns Kurzarbeitergeld zu beantragen, werden in der Ampelkoalition Rufe nach einer Regeländerung laut.
Die zweite Runde der Tarifverhandlungen für die mehr als 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen ist ohne Ergebnis zu Ende gegangen.
Die Forderung des Arbeitgeberverbandes BDA nach einer gesetzlichen Begrenzung des Streikrechts stößt bei den großen deutschen Gewerkschaften auf heftige Kritik.
Eine Regelung in einem Tarifvertrag, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zuschlag vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit verstößt nicht zwingend gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes.
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