BKA und Bundespolizei sollen Gesichtserkennung einsetzen dürfen
Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei sollen Gesichtserkennung einsetzen dürfen, um Verdächtige durch einen Abgleich mit Fotos in den sozialen Netzen und anderswo im Internet ausfindig zu machen.
Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hervor, über den der „Spiegel“ berichtet.
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