Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Wohnungseigentümer, die gegen ihre eigene Eigentümergemeinschaft vor Gericht gewonnen haben, sich eventuell auch an den Prozesskosten beteiligen müssen.
Soweit es keine andere Regelung gebe, zählten diese zu den Verwaltungskosten der Gemeinschaft und könnten nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel umgelegt werden, teilten die Richter am Freitag in Karlsruhe zur Begründung mit.
Die drei Klägerinnen in diesem Fall sind Mitglieder der beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Eigentümerinnen jeweils einer der insgesamt acht Wohnungseigentumseinheiten.