Karlsruhe schränkt Überwachungsbefugnisse des BND ein
Das Bundesverfassungsgericht hat die Fernmeldeüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) im Bereich der Cybergefahren für teilweise verfassungswidrig erklärt.
Die Befugnis zur strategischen Inland-Ausland-Fernmeldeaufklärung sei „trotz ihres besonders hohen Eingriffsgewichts“ aufgrund des „überragenden öffentlichen Interesses gerade auch an der Aufklärung von internationalen Cybergefahren“ grundsätzlich mit dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis vereinbar, teilte das Gericht am Donnerstag mit.
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