Union kündigt Verfassungsklage gegen Wahlrechtsreform an
CDU und CSU haben Verfassungsklagen gegen die am Freitag von den „Ampel“-Fraktionen beschlossene Wahlrechtsreform angekündigt.
CDU und CSU haben Verfassungsklagen gegen die am Freitag von den „Ampel“-Fraktionen beschlossene Wahlrechtsreform angekündigt.
Der Bundestag hat am Freitag nach hitziger Debatte für die Ampel-Pläne einer Wahlrechtsreform gestimmt.
Wäre am kommenden Sonntag Bundestagswahl, würde die Union laut Infratest-Umfrage einen Prozentpunkt verlieren, bliebe aber mit 30 Prozent dennoch klar stärkste Fraktion.
Fast zwei Drittel der Deutschen (64 Prozent) sind der Meinung, dass eine Verringerung der Zahl der Abgeordneten im Deutschen Bundestag die politische Arbeit verbessern würde.
Die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) hat kritisiert, dass der Gesetzentwurf zur Wahlrechtsreform keine Regelung zur paritätischen Vertretung von Männern und Frauen im Bundestag enthält.
CDU-Chef Friedrich Merz hat den Widerstand gegen die von der Ampel-Koalition geplante Wahlrechtsreform auch am Tag vor der entscheidenden Abstimmung im Bundestag nicht eingestellt.
Bei den mit Spannung erwarteten Provinzwahlen in den Niederlanden hat die niederländische Mitte-Rechts-Koalition eine heftige Niederlage erlitten.
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) erwägt eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die von der Ampelkoalition geplante Wahlrechtsreform.
Der Gesetzesentwurf der Ampel-Fraktionen für eine Reform des Bundestagswahlrechts mit einem völligen Wegfall der Grundmandatsklausel werden von Staats- und Parteienrechtlern konträr bewertet.
Vor der für Freitag geplanten Abstimmung über das Bundestagswahlrecht haben sich die Ampelfraktionen auf einen endgültigen Gesetzesentwurf geeinigt.
Die Unionsparteien haben in der aktuellen Sonntagsfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa in der Wählergunst nachgelassen.
Wenn kommenden Sonntag in Hessen Landtagswahl wäre, dann würde die CDU deutlich vor den anderen Parteien landen.
Der Staatsrechtler Ulrich Battis sieht das Risiko einer Verfassungswidrigkeit der geplanten Wahlrechtsreform aufgrund der neuen Änderungen der Ampel deutlich reduziert.
Bei der geplanten Reform des Wahlrechts hat sich die Ampelkoalition offenbar darauf geeinigt, die Grundmandatsklausel zu streichen.
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