Die Ersatzkassen teilen die Enttäuschung der Saarländischen Krankenhausgesellschaft (SKG) über die Entscheidung der Landesregierung, die Investitionsmittel für die Krankenhäuser im Saarland nicht auskömmlich erhöht zu haben. Die im Doppelhaushalt 2019/2020 vorgesehenen Mittel reichen aus Sicht der Ersatzkassen nicht aus, um den Investitionsstau in saarländischen Kliniken aufzuhalten bzw. diesen abzubauen.
„Leider blickt die Landesregierung den Tatsachen immer noch nicht ins Auge. Denn die nun vorgesehen 32,5 Mio. Euro reichen hinten und vorne nicht aus, um die notwendigen Investitionen in den saarländischen Krankenhäusern zu finanzieren. Den Investitionsstau kann man mit diesem Investitionsbudget nicht aufhalten und schon gar nicht abbauen. Nach dem Krankenhausplan 2018 bis 2025 hat die Landesregierung mit dieser Entscheidung eine weitere Chance verpasst, die Strukturen der saarländischen Krankenhauslandschaft nachhaltig und zukunftsorientiert aufzustellen“, erklärte Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Saarland.
Die Ersatzkassen fordern daher die Landesregierung einmal mehr auf, ihrer Verantwortung nachzukommen und die Krankenhäuser mit ausreichenden Investitionsmitteln auszustatten. Die Aufteilung in der Krankenhausfinanzierung ist klar geregelt: Die Krankenkassen stellen die Betriebsmittel zur Behandlung der Versicherten und Patienten zur Verfügung und die Länder sind für die Investitionsmittel verantwortlich. Die zu niedrigen Mittel des Landes zwingen die Krankenhäuser dazu, Gelder aus den Erlösen der Fallpauschalen, die für die Deckung der Betriebskosten und somit für die Behandlung der Patienten, vorgesehen sind, für notwendige Investitionen zu zweckentfremden. „Diese Quersubventionierung muss endlich beendet werden, führt sie doch letztlich zu einer Mehrbelastung der Versicherten und Patienten“, so Schneider weiter.
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Zuletzt aktualisiert am: 2019-01-23T09:36:55.525Z
Pressemeldung verfasst vom vdek Saar: tillmannbi
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