Die Grünen wollen für Opfer von medizinischen Behandlungsfehlern Beweiserleichterungen und einen Härtefallfonds durchsetzen. „Patientinnen und Patienten, die einen schweren Schaden erlitten haben, dessen Ursache aber nicht eindeutig zu klären ist, haben es besonders schwer, ihre Rechte auf Entschädigung und Unterstützung durchzusetzen“, heißt es in einem Antrag der Grünen-Bundestagsfraktion, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Mittwochsausgaben) berichten. Aufgrund „erheblicher Hürden“ könnten Ansprüche „nur schwer geltend gemacht werden“, heißt es in dem Antrag weiter.
Derzeit muss zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zunächst bewiesen werden, dass es einen Behandlungsfehler gegeben hat. Danach muss eindeutig nachgewiesen werden, dass dieser Fehler für den eingetretenen Schaden verantwortlich ist. Dieser Beweis ist in der Praxis aber nur extrem schwer zu erbringen. Die Grünen fordern daher eine einfachere Beweisführung für die Patienten. „Eine solche Erleichterung würde die Patientenseite bei der Durchsetzung ihrer Rechte vor Gericht erheblich stärken“, heißt es in dem Antrag. Zudem fordern die Grünen einen Härtefallfonds nach dem Vorbild des Patientenentschädigungsfonds in Österreich. Dieser Fonds solle Patienten dann entschädigen, wenn juristisch nicht eindeutig festgestellt werden könne, ob ein konkreter Behandlungsfehler die Ursache für einen Gesundheitsschaden gewesen ist. „Diese Fälle fallen bisher durch das Raster des Haftungsrecht“, heißt es in dem Antrag der Grünen-Bundestagsfraktion, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten. Der Fonds solle unbürokratisch und zügig Hilfe für Menschen in einer existenziell und emotional oft sehr schwierigen Lage gewährleisten. Um Behandlungsfehler zu vermeiden, plädieren die Grünen zudem für eine Meldepflicht für schwerwiegende Behandlungsfehler, die nach menschlichem Ermessen nie hätten passieren dürfen, wie beispielsweise Patienten- oder Seitenverwechselungen oder im Körper vergessenes Operationsbesteck. ()