Vor wenigen Tagen wurde medial berichtet, dass der Bundestag das auch weiterhin die „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt hat. In allen Medien klang dies so plausibel und selbstverständlich wie das morgendliche Zähneputzen.
Seitdem herrscht Funkstille zum Thema. Für mich war dies Anlass, mir das namentliche Abstimmungsergebnis beim Bundestag anzuschauen. Und ich gebe zu, ich war entsetzt. Entsetzt darüber, weil mir grafisch schön vor Augen geführt wurde, in welch einer politischen Zwickmühle sich Deutschland befindet.
So hat bei der Abstimmung die Fraktion CDU / CSU mit 7 Gegenstimmen für die Verlängerung gestimmt und die SPD gar ohne Gegenstimme.
Alle anderen Mitglieder des Bundestages haben geschlossen, ohne eine einzige „Ja“-Stimme gegen die Verlängerung gestimmt: AFD, FDP, Die Linke, Die Grünen und alle fraktionslosen Mitglieder. Zur Erinnerung: Diese Fraktionen bilden 41,4 Prozent aller Wählerstimmen der letzten Bundestagswahl ab.
Quelle & Debatte: Bundesregierung
Ich halte diese Konstellation für höchst toxisch. Denn insbesondere durch die Verlängerung der „Feststellung der epidemischen Lage“ wurde es möglich, dass sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihre 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten dieses 14-tägige unwürdige Kasperletheater um die Verlängerung von Corona-Maßnahmen abhalten können und der Bundestag kein Mitspracherecht mehr an den getroffenen Maßnahmen hat.
Mit der erstmaligen Einführung der epidemischen Lage kann keine Opposition im Bundestag die Verlängerung stoppen – ohne dass größere Teile von CDU/CSU und SPD von ihrer Meinung abrücken.
Während also linientreue Parteisoldaten der GroKo munter Gesetze und Verordnungen durchpeitschen können, ist die Opposition trotz einstimmiger Gegenposition machtlos.
Jetzt könnte man argumentieren: „So ist Demokratie“. Doch man muss sich fragen, ob der Wille des Volkes in dieser Art korrekt abgebildet wird. Bei einer solch wichtigen Entscheidung müsste aus meiner Sicht eine 2/3 Mehrheit Pflicht sein. Es geht hier schließlich um massive Eingriffe in Grundrechte der Bürger. Und wenn am Ende mehr als 40 Prozent Wählerwille nicht abgebildet wird, ist fraglich, ob hier ein Konsens in den aktuellen Maßnahmen zu finden wäre.
Einer der Väter der amerikanischen Verfassung, James Madison, sagte bereits im 18. Jahrhundert „It is proper to take alarm at the first experiment on our liberties „ sinngemäß übersetzt: „Es ist richtig, bei den ersten Experimenten mit unserer Freiheit Alarm zu schlagen.“
Sind wir ehrlich: Haben wir diese „Experimente“ mit unseren auf dem Grundgesetz basierenden Freiheiten zum Anfang der Pandemie zu Recht hingenommen, ist dies nach über einem Jahr „Corona“ ein höchst fragliches Experiment, dass offenkundig auch innerhalb der Bundesregierung nicht mehr unumstritten ist. Es ist weiterhin nur möglich, da SPD und CDU/CSU ihre Mehrheiten ausnutzen.
Übrigens: Die Epidemische Lage wurde am 4.3.2021 für eine lange Zeit festgestellt: Bis zum 30.06.2021.
Somit läuft es also auch in den nächsten Monaten munter weiter, dass nicht 709 Abgeordnete über das Vorgehen in der Pandemie entscheiden, sondern Kanzlerin Merkel (CDU) und ihre 16 zumeist hörigen Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten.
Landesparlamente und Bundesregierung bleiben also bei Entscheidungen weitestgehend außen vor und dürfen meist erst nach den Bund-Länder-Beschlüssen über die Beschlüsse debattieren.
Dass dies so ist, ist aber auch Teil der Schuld der Bundesregierung. Unter großer Mithilfe der Großen Koalition wurde das Infektionsschutzgesetzt geändert. Paragraph 28a dieser Ermächtigungsgrundlage dient heute als Basis für das, was per Rechtsverordnung dem Bürger verboten werden kann. Dies ist übrigens formalrechtlich vollkommen in Ordnung – da es nur bei einer „epidemischen Notlage“ angewendet werden darf. Diese könne der Bundestag jederzeit beenden. Oder auch nicht, weil die gesamte Koalition gemeinsam weniger Stimmen hat, als die Groko-Bundesregierung. Welche Schlüsse Sie, liebe Leserin, lieber Leser, nun aus dieser Tatsache bei ihrem nächsten Urnengang ziehen, bleibt Ihnen überlassen.
Bildquellen
- Notstandverlängerung: Bundesregierung