Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) versprach, dass sie, sofern ihr der Doktortitel aberkannt wird, von ihrem Amt zurücktreten wird. Dieses Versprechen hat sie nun eingelöst. Dies kann man konsequent nennen. Oder auch Kalkül vermuten.
Die Frage, ob Franziska Giffey eine gute Politikerin ist oder nicht, stellt sich aus meiner Sicht gar nicht. Giffey war, wie auch Karl-Theodor zu Guttenberg sicherlich ein Gewinn für die Bundespolitik. Frisch, anders, kommunikativ – ob an der Rostwurstbude oder im Parlament, eben genau das, was beispielsweise eine Kanzlerin Angela Merkel nie sein konnte: Charmant im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern – und vor allem nahbar.
Dennoch: Wenn, wie „VroniPlag Wiki“ bekanntgibt, dass 119 Textstellen auf 76 von 205 Seiten einer Doktorarbeit Plagiate seien, ist bei der grundsätzlichen Qualifikation etwas schiefgelaufen. 37,1 Prozent der gesamten Doktorarbeit wurden so als Plagiat gewertet.
11 Seiten der Doktorarbeit bestünden laut Vroniplag zu 50-75 % aus Plagiaten, eine Seite sei sogar 75 % Plagiat.
Mit diesem Wissen stellte Giffey auch einen Rücktritt nach Aberkennung des Doktortitels in Aussicht. „Freiwillig“ verzichtete sie bereits seit einem Jahr auf die Nutzung des Titels.
Dies macht niemand, der nicht von der eigenen Schuld überzeugt ist.
Doch wie sieht es eigentlich mit den Pensionsansprüchen der Franziska Giffey aus? Giffey wurde im März 2018 Bundesfamilienministerin. Nach zwei Jahren aktives Mitglied in der Bundesregierung bekommt man volle Pensionsansprüche. Die „MainPost“ berichtete bereits im Dezember 2019 davon, dass Giffey von einer Ausnahmeregelung profitieren könne. Denn sie gehöre zu jenen Kabinettsmitgliedern, die vor ihrer Ernennung keine „anrechenbaren Zeiten für Ruhegehalt erworben“ hätten. Um diesen Anspruch zu erhalten, müsse sie also bis mindestens März 2020 im Amt sein.
Schaut man nun auf die Zeitachse der Bekanntgabe, könnte man auch von politischem Kalkül sprechen: Im März 2018 ins Amt eingetreten, im Februar 2019 wurde die Dissertation erstmals geprüft. Im August stellte Giffey einen Rücktritt für den Fall der Aberkennung des Doktortitels in Aussicht. Am 30. Oktober 2019 wurde Giffey eine „Rüge“ der FU Berlin ausgesprochen. Sie durfte ihren Titel behalten. Danach passierte erst einmal nichts mehr. Giffey behielt den Doktortitel, ein Rücktritt stand nicht mehr zur Debatte und der März 2020 verstrich.
Damit hat Giffey Anspruch auf Ruhegehalt nach dem Ausscheiden – auch wenn ihr der Titel nun aberkannt würde.
Im August dann plötzlich die Wende: Ein Gutachten bestätigte, dass die FU Berlin keine Rüge hätte aussprechen dürfen. Am 13. November erklärte Giffey, den Doktortitel zukünftig nicht mehr zu führen. Am 18. November 2020 startete die FU Berlin eine erneute Prüfung der Doktorarbeit. Anfang Mai soll sich nach Medienberichten die Prüfkommission der FU Berlin für die Aberkennung des Doktortitels ausgesprochen haben.
Am 19. Mai folgte der Rücktritt von Giffey.
Interessant ist zu erwähnen, dass bei der ersten Prüfung, die eine Rüge zur Folge hatte, sogar Giffeys Doktormutter Tanja Börzel als Vorsitzende des Promotionsausschusses beteilgt war. Bei der erneuten Überprüfung nicht mehr.
Was bleibt? Durch die erstmalig ausgesprochene Rüge und das erneute Prüfverfahren hat Giffey nun vollen Anspruch auf Ruhegehalt.
Zahlen muss dies der Steuerzahler.
Bildquellen
- Kolumne: Regio-Journal