Umfassender Datenschutz wird energisch umgesetzt. Endlich wurden, wenn auch vorerst nur in Österreich, Nägeln mit Köpfen gemacht. Streng nach dem Motto: Ach wie gut, dass niemand weiß, dass ich ….. heiß! Nachdem ein Mieter einer Gemeindewohnung sich in seiner Privatsphäre gestört fühlte, weil sein Name auf dem Klingelschild steht, und sich dabei auf die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) berief, fiel das Urteil: Namen auf Klingelschildern müssen durch Wohnungsnummern ersetzt werden!
Welch weise Entscheidung! Einfach einen Namen durch eine Nummer ersetzen, nichts leichter als das.
Wie sieht es nun aber mit den Beschriftungen auf den Briefkästen aus? Da müssen nach diesem Urteil ja ebenfalls die Namen durch Nummern ersetzt werden. Unbedingt ein Riesenvorteil. Denn dann müssen Briefe nicht mehr mit Vor- und Familiennamen beschriftet werden, sondern nur noch mit einer Nummer. Oder Briefkästen ganz abschaffen und kostenpflichtige Postfächer anbieten. Wobei da auch wieder der Bestücker selbiger natürlich eine Freistellung von der Datenschutzgrundverordnung braucht. Hierbei würden natürlich einige Arbeitsplätze verloren gehen, die aber durch einen Mehrbedarf in der Postfach Herstellung ausgeglichen werden können. Natürlich erst, wenn die Briefzusteller eine Umschulung zum Facharbeiter für Postfachhersteller absolviert haben.
Beim Arzt darf auch niemand mehr mit Namen aufgerufen werden, jeder muss aus einem extra dazu angeschafften Nummernspender eine Nummer ziehen und wird Gott sei Dank auch da zur Nummer.
Ganz neue Aussichten tun sich auf.
Muss ich meinen Personalausweis zeigen, wenn ich dazu aufgefordert werde und ich den, der mich dazu auffordert, nicht von der DSGVO entbunden habe? Darf im Reisepass und Führerschein Name und Bild sein? Was machen wir mit den personalisierten Nummernschildern? Dürfen Kleidungsstücke mit Namenlogos versehen werden? Darf auf Firmenautos weiterhin der Firmennamen stehen? Was geschieht mit den Telefonbüchern und Einwohnerverzeichnissen? Wie sieht es aus, wenn ich meinen Nachbarn auf der Straße treffe, darf ich dann ‚Guten Morgen Herr Maier‘ sagen? Oder verstoße ich da auch gegen die DSGVO ? Und wie soll ich mir all die Nummern merken, wenn auch das untersagt wird?
Ein VHS-Kurs zum leichten Erlernen und Speichern von Nummern muss her!
Selbstverständlich muss jeder selbst entscheiden können, ob er den von seinen Eltern sorgfältig und mit einem großen Touch von Individualität gewählten Vornamen und dem leider vorgegebenen Familiennamen auf dem Klingelschild stehen soll! Durch Wohnungsnummern können nämlich Namen wie Karl Otto/ Otto Karl, die bisher den potentiellen Klingler zum Grübeln veranlassten, eindeutig vermieden werden. Weshalb werden aber nicht gleich bei der Geburt den Kindern anstelle von Vornamen einfach Nummern vergeben?
Die Änderung des Familiennamen nimmt die örtliche Meldebehörde vor- natürlich gesetzkonform mit einer Einwilligung zur Freistellung von der DSGVO. Das würde dem Datenschutz entgegenkommen und die Eltern entlasten, die die dadurch gewonnene Zeit wesentlich sinnvoller mit dem Lesen und Verstehen der DSGVO verbringen könnten. Ergo eine win-win- Situation für alle.
Wozu also deshalb aufregen? Die Zukunft sieht doch nummernHaft aus.
Nummerige Grüße von 537- ehemals Thalia
Über Thalia
Thalia macht sich als Muse der Komödie Gedanken über zeitnahe Themen. Hierbei versucht sie, Sinn oder Unsinn derselben herauszustellen, aber sowohl mit einem Augenzwinkern, als auch dem erhobenen Zeigefinger zum Nachdenken anzuregen.