Kommentar: Endlich Schluss mit der „Basta-Politik“!

Das saarländische Verfassungsgericht hat – wieder einmal – den Finger gehoben und damit auch auf Bundesebene ein Zeichen gesetzt: Die Grundrechte der Saarländer sind unantastbar – und dürfen nicht unnötig lange beschnitten werden. Ein Kommentar zum Thema.

Das saarländische Verfassungsgericht gab dem Eilantrag eines Saarländers statt, die aufgrund der Corona-Pandemie verhängten Ausgangsbeschränkungen mit sofortiger Wirkung zu beenden.

Es gebe „aktuell keine belastbaren Gründe für die uneingeschränkte Fortdauer der strengen saarländischen Regelung des Verbots des Verlassens der Wohnung“ mehr, urteilte der Verfassungsgerichtshof. Und er kippte gleich diesen für niemanden nachvollziehbaren Passus, dass man seine eigenen, nicht im Haushalt lebenden Familienmitglieder nicht treffen darf.

Dieses Urteil sollte ein Fingerzeig an alle Ministerpräsidenten, aber auch die Bundeskanzlerin sein – eine Ohrfeige für die zum Teil unverständlich agierende saarländische Landesregierung ist sie allemal.

Seit Beginn der Corona-Pandemie handelt die saarländische – aber auch die meisten anderen Landesregierungen nach dem Prinzip „Rein in die Kartoffel, raus aus der Kartoffel“. Eilig werden Verordnungen „zusammengekloppt“, die wenige Tage später wieder verändert werden. Montags hieß es beispielsweise im Saarland: „Maskenpflicht mit nächsten Lockerungen möglich“ – mittwochs, keine Lockerungen, aber Maskenpflicht eingeführt – die dann freitags wieder geändert wurde (Mindestalter von 10 auf 6 Jahre abgesenkt).

Gestern wurde dann plötzlich die Ausgangsbeschränkung von der Landesregierung zum 4. Mai gelockert, das strenge Kontaktverbot sollte jedoch bleiben. Nachdem dann nur wenige Stunden später das Urteil vom saarländischen Verfassungsgerichtshof kam, lässt diese von der Landesregierung mit den Worten „Wir halten dies für eine Regelung, die im Hinblick auf die Entwicklung der Pandemie vertretbar ist und weniger in die Grundrechte der Bürger eingreift. Wir haben immer betont, dass wir unsere Maßnahmen ständig prüfen müssen, gerade weil diese mit erheblichen Grundrechtseingriffen verbunden sind.“ (Zitat MP Hans) verkündete Lockerung in völlig anderem Licht stehen. Denn vermutlich war zu dieser Zeit bereits klar, dass das Gericht dem Antrag des Saarländers stattgeben wird.

Übrigens: Die strengen Maßnahmen waren, unter anderem mit Blick auf die schweren Corona-Infizierungen bei unseren Grenznachbarn in Frankreich sowie den verhältnismäßig hohen Infektionsraten im Saarland, notwendig und wurden von den meisten Saarländern akzeptiert und mitgetragen. Dies hat der Gerichtshof ebenfalls klargestellt. Doch aktuell gab es keinen Grund, diese strengen, insbesondere auf sozialer Ebene massiv einschneidende Maßnahmen aufrecht zu halten. Dies hat das Gericht jetzt klargestellt.

Nun sollte sich die Landesregierung – auch im Lichte des verlorenen „Möbel Martin“-Gerichtsfalls schnellstmöglich daran machen, diese irrsinnigen „Zwangsschließungen“ von Unternehmen mit über 800 Quadratmetern Fläche zu beenden und endlich für alle Bürgerinnen und Bürger verständliche Regeln auf Basis des Abstandsgebots, der Maskenpflicht, der Hygieneregeln allgemein sowie einem angemessenen Kontaktverbots unterbreiten.

Denn es ist, so gewinnt man immer mehr den Eindruck, den Bürgerinnen und Bürgern nicht klar zu machen, weshalb sie sich in einem Autohaus, einem Supermarkt oder einem Baumarkt mit hunderten fremder Menschen umgeben dürfen, aber nicht zur eigenen Schwester fahren dürfen. Um „Corona-Kontaktketten“ aus dem Supermarkt, Baumarkt oder Möbelgeschäft zu finden, braucht es eine „Tracing-App“. Beim Besuch der Schwester oder beim letzten Geleit eines verstorbenen braucht es zur Findung von „Kontakten“ keine App. Die Personen sind sofort greifbar.

Und noch etwas hat das Gericht damit klargestellt: Dass die Politik bei ihren Entscheidungen überwacht wird. Und dies ist ein gutes Zeichen.




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