Am 10.03. äußerte sich der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) über das Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts. Man verzichte auf Rechtsmittel und bittet die Bürgerinnen und Bürger stattdessen um die Akzeptanz der kostenlosen Tests.
In der Pressenote der Staatskanzlei fanden sich och weitere, aus meiner Sicht bemerkenswerte Zitate des Saar-Ministerpräsidenten. So sagte er beispielsweise: „Die gefundene Regel der MPK zum Einzelhandel war nicht meine präferierte Lösung, aber ich habe mich immer für bundesweit einheitliche Kriterien eingesetzt. Ich hätte mir eine breitflächigere Öffnung geknüpft an negative Tests gewünscht, die auch die Ungleichbehandlung des Einzelhandels an Grenzen zu Bundesländern wie bei uns zu Rheinland-Pfalz verhindert hätte.“
Achtung, Wendehals!
Diese Aussage macht stutzig. Denn aus meiner Sicht vollzog der Saar-MP hier medienwirksam (da insbesondere die beiden größten saarländischen Medien, die Saarbrücker Zeitung und der Saarländische Rundfunk nicht auf diese Aussage eingingen) eine Kehrtwende.
Es war schließlich der Ministerpräsident Tobias Hans persönlich, der sich nach der letzten Bund-Länder-Konferenz mit folgenden Worten an die Einwohner des Saarlandes wandte: „Angesichts der derzeitigen Infektionslage, gerade mit Blick auf die Mutationssituation muss ich ehrlich sagen, ist mir dieser Öffnungsschritt ab einer recht hohen Inzidenz zu hoch, ich finde das kritisch. Mir wäre es lieber gewesen, eine 35er Inzidenz weiterhin zu haben, das ist schon ein Wagnis“ (im Video ab 4:10 Min.).
Und ja: Der Gesichtsausdruck des Ministerpräsidenten war nicht von Freude geprägt. Generell war es oft der saarländische Ministerpräsident, der harte Maßnahmen forderte. Am 16. Januar beispielsweise sprach er von einem Homeoffice-Zwang und erneuten Ausgangssperren. Und selbst in seiner Regierungserklärung vom 8. März wiederholte er an alle „Akteure“ gerichtet: „Verlieren wir jetzt nicht die Nerven! Ich weiß, der Druck ist groß und auch verständlich. Dennoch sollten wir keine falschen Erwartungen wecken. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, eine dritte Pandemie-Welle zu vermeiden. Denn nichts ist schädlicher – auch für unsere Betriebe und Unternehmen – als ein andauerndes Rein-und-Raus aus dem Lockdown.“
Hans sagte in der gleichen Regierungserklärung nur wenig später: „Es droht die Gefahr, dass die Geduld, die Disziplin allmählich erodiert; dass man nach Lücken in unseren Rechtsverordnungen sucht; dass man mehr und mehr die Corona-Auflagen umgeht und dass man auf diese Art sozusagen unter dem Radar den Boden für die verstärkte Verbreitung des Corona-Virus bereitet. Um dies zu vermeiden, haben wir behutsame Lockerungsschritte vereinbart und auch Perspektiven für weitere Öffnungen skizziert.“
Nein, werte Leserinnen und Leser. Aus meiner Sicht passt das Urteil, dass vom Oberverwaltungsgericht getroffen wurde, gar nicht in die Pläne der saarländischen Landesregierung. Und schon gar nicht in den Plan des Ministerpräsidenten. Die Öffnungsschritte wurden, wie es Hans deutlich sagte, getroffen, um das „Lücken Ausnutzen“ zu verhindern.
Übrigens: Hätte man „breitflächiger“ öffnen wollen, hätte man sich im Saarland an die Regelungen in Rheinland-Pfalz anlehnen können. Dies hat man aufgrund der Inzidenz nicht, sodass sich der Handel nicht ohne Grund um einen „Einkaufstourismus“ aus dem Saarland zum Nachbarn sorgte.
Kräftige Ohrfeige für die Politik
Dieses Gerichtsurteil bedeutet eine bittere, fast schon brutale Ohrfeige für die Landes- und Bundespolitik. Sie ist sehenden Auges mit wahnsinnigen, unerklärbaren, willkürlichen und insbesondere zerstörerischen Regelungen in eine solche juristische Niederlage gerannt.
Oder besser gesagt: Die Politik hat sich verrannt. Hoffentlich wacht sie jetzt endlich auf und nutzt die modernen Testkonzepte, beschafft mehr Impfstoff (ich rate schon einmal jetzt zum Kauf von Sputnik V, welches im EMA-Test bereits läuft) und ermöglicht so mit gemäßigten, aber an den richtigen Stellen strengen Regelungen zum Alltag zurück.
Quellen:
- Regierungserklärung
- Youtube-Video Saar-MP
- Pressemeldung Staatskanzlei (Medien-Info 45/2021)
- Ältere Medienberichte aus Saarbrücker-Zeitung ( hier, hier)
- Medienbericht Spiegel